Schweiz
Die Armee sucht nach über 700 Schusswaffen
Von Fabian Renz. Aktualisiert am 25.04.2012 124 Kommentare
Die Sicherheitsprüfer sind zu offensiv
In ihrem Bemühen, Sicherheitsrisiken vom Dienst fernzuhalten, musste die Armee jüngst zwei juristische Dämpfer hinnehmen. Im ersten Fall geht es um einen Hauptmann, der verschiedene Verkehrsdelikte im Strafregister aufwies, der ausserdem an einem gewalttätigen Partystreit beteiligt war und der in jungen Jahren Schulden gemacht hatte. Die zuständige Fachstelle erklärte den Offizier zum Sicherheitsrisiko und empfahl, ihm die Waffen zu entziehen sowie einen Ausschluss aus der Armee zu prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun korrigiert. Die fehlbaren Handlungen des Hauptmanns lägen über fünf Jahre zurück und wiegten überdies nicht besonders schwer – er dürfe daher nicht als Sicherheitsrisiko eingestuft werden.
Politisch folgenreicher könnte der zweite der beiden erwähnten Fälle sein. Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht die Armee zu offensiv vor, wenn sie die allfällige Gefährlichkeit der Stellungspflichtigen eruiert. Heute werden angehende Rekruten dazu aufgefordert, sich einer ausführlichen Sicherheitsprüfung nach Standard des BWIS (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) zu unterziehen. Laut Gericht ist dies ein unzulässiges, weil zu pauschales Vorgehen: Eine BWIS-Prüfung dürfe nur dann durchgeführt werden, wenn der Stellungspflichtige explizit für gewisse sensiblere Funktionen innerhalb der Armee vorgesehen sei.
Das Verteidigungsdepartement hat die Auswirkungen dieser Gerichtsentscheide noch nicht abschliessend analysiert, wie es auf Anfrage mitteilt. Ebenfalls noch unklar ist, ob die Urteile ans Bundesgericht weitergezogen werden.Verzichtet der Bund auf einen Weiterzug, ist wohl zumindest die geschilderte Prüfungspraxis zu modifizieren. Faktisch würde damit vermutlich ein kleinerer Teil der Stellungspflichtigen als heute einem ausführlichen Risikotest unterzogen. Nationalrätin Chantal Galladé (SP, ZH), Präsidentin der Sicherheitskommission, zeigt sich über diese Aussicht nicht besonders glücklich. Sie ist überzeugt, dass ein politischer Konsens zugunsten einer möglichst breiten Risikoselektion besteht. Es gelte nun abzuwarten, bis rechtskräftige Urteile vorlägen. Danach sei allenfalls über Massnahmen auf gesetzgeberischer Ebene zu diskutieren.
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Die letzte Bluttat mit einer Armeewaffe liegt keine zwei Wochen zurück: Am 12. April schoss ein ehemaliger Armeeangehöriger in Altstätten SG mit seinem Sturmgewehr auf einen 24-Jährigen und verletzte ihn schwer. Der mutmassliche Täter hätte die Waffe schon vor Jahren abgeben müssen, doch ignorierte er entsprechende Aufforderungen. Und die Armee unterliess es, das Gewehr zwangsweise einzuziehen.
Der Fall weist damit Parallelen zum Tötungsdelikt von Schafhausen BE im Mai 2011 auf: Auch dort kam die Armeewaffe eines längst Entlassenen zum Einsatz. Armeechef André Blattmann ordnete daraufhin eine Grossaktion zum Einzug aller noch fehlenden Waffen ein. Hierzu liess er mehrere Zehntausend Personendossiers durchkämmen.
Man ging davon aus, dass die Armee die Waffen rasch einziehe
Diese Untersuchungen sind nun grösstenteils abgeschlossen. An der gestern zu Ende gegangenen Sitzung der nationalrätlichen Sicherheitskommission gab das Verteidigungsdepartement an, wie viele Armeewaffen nach derzeitiger Kenntnis vermisst werden: 733.
Kommissionspräsidentin Chantal Galladé (SP, ZH) zeigte sich vor den Medien konsterniert ob dieser Pendenz. Dass bei derart vielen Waffen der Einzug noch nicht erfolgt sei, «dafür haben wir kein Verständnis». Man sei bislang davon ausgegangen, dass die Armee rasch und konsequent handle, wenn die Waffe nicht zurückgegeben werde – «das entspricht dem, was uns vor der Abstimmung über die Waffenschutzinitiative im letzten Jahr versprochen wurde». Als Befürworterin dieser Initiative – welche, am Ende erfolglos, die Heimabgabe der Armeewaffe verhindern wollte – fühle sie sich «veräppelt», so Galladé, «um nicht zu sagen: angelogen». Die Kommission habe beschlossen, dem Bundesrat in einem «scharfen Brief» ihren Ärger mitzuteilen. Und man will die Regierung auffordern, wirksame Massnahmen zur Beseitigung der Altlasten aufzugleisen.
Kein Risikokandidat darunter?
Fragt sich: Wie viele der 733 Waffen befinden sich in den Händen von gefährlichen Personen? Es sei nach gegenwärtigem Stand der Dinge niemand darunter, den man als Risikokandidaten eingestuft habe, sagt Armeesprecher Walter Frik. Jene Ausgemusterten, bei denen ein Bedrohungspotenzial festgestellt wurde – insgesamt 188 Fälle –, seien bis Ende 2011 entwaffnet worden. Der Tatverdächtige von Altstätten zählte freilich nicht dazu. «Es gibt leider keine absolute Sicherheit», betont Frik.
Zu welchem Zeitpunkt die fehlenden Gewehre und Pistolen dereinst wieder in den Zeughäusern lagern werden, lässt sich gemäss Frik nicht sagen. Im Übrigen könnten «natürlich wieder neue Fälle dazukommen».
Mangelnde Kooperation
Das Verteidigungsdepartement wollte zur Rüge der Sicherheitskommission gestern keine Stellung nehmen. Die Gründe, die zu den kritisierten Versäumnissen führten, sind offenbar vielfältig. Nationalrätin Galladé nennt unter anderem Personalmangel sowie fehlende Kooperation zwischen den zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden. Armeesprecher Frik wiederum weist auf die Komplexität entsprechender Polizeiaktionen hin. Stets müsse zuerst der aktuelle Aufenthaltsort der anvisierten Person geklärt werden. Die Militärpolizei habe sodann vor ihrem Besuch bei verschiedenen Quellen das Gefahrenpotenzial zu ermitteln. Und ausserdem seien die säumigen Waffenbesitzer «selten beim ersten Besuch zu Hause anzutreffen».
Auf politischer Ebene laufen im Moment diverse Bestrebungen, die Waffeneinzugspraxis zu verschärfen und ihre Effizienz zu erhöhen. Die Sicherheitskommission des Nationalrats hiess an ihrer Sitzung eine Ständeratsmotion gut, die «unverzügliche» Beschlagnahmungen bei Gewalttätigkeiten und Drohungen fordert. Der Bundesrat solle hierzu für eine bessere Zusammenarbeit unter den involvierten Behörden sorgen. Der Nationalrat stimmte im Februar überdies einer Motion zu, die eine automatische Information der Armee bei hängigen Strafverfahren fordert. In gewissem Gegensatz zu diesen politischen Trends stehen zwei neue Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Sicherheitsüberprüfung bei Stellungspflichtigen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 24.04.2012, 20:46 Uhr
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124 Kommentare
wir scheinen nicht die beste, sondern die unfähigste armee der welt zu haben. wo ist das problem beim einzug der waffe? jeder der sie beim abgabetermin nicht dabei hat oder ein gesuch zum behalten stellt, ist sofort bekannt und die aufgabe des militärs wäre es dann mit der militärpolizei dort vorbeizugehen. Antworten
Hu, eine Armee, die erst noch ihre Gewehre suchen muss, möchte ich im Ernstfall nicht kämpfen sehen. Die Armee sucht wohl viel mehr Waffen, wieviele 'Untergrundkämpfer' haben wohl Waffen und Munition im Garten verbuddelt, damit sie wie die Wehrwölfe parat sind, wenns los geht? Aber Gewehre sind ja scheinbar immer sicher, das Problem sei stets nur der Mensch dahinter. Antworten
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