Schweiz
Der neue Krach mit der EU
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 19.04.2012 207 Kommentare
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Die Ventilklausel
Die Schweiz führt für Angehörige aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend wieder Kontingente ein. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel des Personenfreizügigkeitsabkommens anzurufen. Die Massnahme betrifft die acht osteuropäischen EU-Mitglieder Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und Slowakei.
Um den freien Personenverkehr einzuschränken, muss die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegen. Erfüllt sind die Voraussetzungen im Fall der Staatsangehörigen der EU-8 mit Aufenthaltsbewilligung B. Diese Kategorie wird deshalb per 1. Mai auf rund 2000 Bewilligungen kontingentiert, wie das Justiz- und Polizeidepartement mitteilte. Nicht erfüllt sind die Voraussetzungen für die Kurzaufenthalter.
Ungebremste Zuwanderung
Die Einwanderung geht auch 2012 ungebremst weiter. Im Januar und Februar 2012 wanderten laut dem Bundesamt für Migration insgesamt 23'858 Personen ein. 16'896 Personen kommen aus der EU, davon 1723 aus den EU-Oststaaten. Gegenüber Januar/Februar 2011 nahm die Zuwanderungen aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern um 87 Prozent zu. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga arbeiten ein Grossteil der EU-Oststaaten Angehörigen in unqualifizierten Berufen, in der Landwirtschaft, im Gastro- und im Reinigungsgewerbe. Seit dem 1. Mai 2011 gilt für die acht EU-Staaten Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen die volle Personenfreizügigkeit.
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In den letzten zehn Jahren sind durchschnittlich 38'000 Personen aus dem EU-Raum eingewandert. Diese Zuwanderung sei beträchtlich, betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga heute vor den Medien in Bern. Das könne als ein Zeichen für eine robuste Schweizer Wirtschaft gewertet werden. Die Einwanderung verursache aber auch Probleme. Diese will man nun mit einem Massnahmenpaket lösen – dazu gehört auch die Anwendung der Ventilklausel.
Denn der Bundesrat habe der Schweizer Bevölkerung bei der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit versprochen, dass zur Feinsteuerung der Zuwanderung die Ventilklausel als Instrument zur Verfügung stehe. Es sei darum folgerichtig, dass der Bundesrat von diesem Instrument Gebrauch mache, sagte Sommaruga. Die Justizministerin und der Bundesrat riskieren dabei einen weiteren Krach mit der EU. Das versuchte die Justizministerin auch gar nicht erst zu verschweigen: Es gebe Differenzen bei der Interpretation der Ventilklausel.
Differenzen bei der Interpretation
Die erwartete Kritik aus der EU folgte denn auch postwendend. Die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton erklärte nach der Bekanntgabe der Entscheidung, die Massnahme verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen. Das Abkommen, so wie es 2004 ergänzt wurde, erlaube es nicht, EU-Bürgerinnen und -Bürger unterschiedlich zu behandeln. «Diese Massnahme ist weder wirtschaftlich durch die Situation auf dem Arbeitsmarkt gerechtfertigt noch durch die Anzahl EU-Bürger, die um einen Aufenthalt in der Schweiz nachsuchen.»
EU-Parlamentspräsident Martin Schulz bedauert den Entscheid der Schweizer Regierung, «acht EU-Länder zu diskriminieren». Das widerspreche dem «Geist und Buchstaben» dessen, was die Schweiz unterschrieben habe. In guten wie in schlechten Zeiten müssten gesetzliche Verpflichtungen – seien es die EU-Mitgliedstaaten oder diejenigenvon Drittstaaten – respektiert werden. «Es gibt keine gesetzliche oder wirtschaftliche Rechtfertigung für einen solchen Entscheid», erklärte Schulz heute in einer Reaktion.
Die Schweiz interpretiert den Vertrag laut Sommaruga aber anders. Aus Sicht des Bundesrates hat die Schweiz das Recht, die Ventilklausel für die neuen EU-Staaten anzurufen, wenn die Bedingungen dafür bei der Zuwanderung aus diesen Staaten erfüllt sind. Es gebe keine Instanz, die abschliessend entscheiden könne, wer recht habe, stellte Sommaruga fest.
Unmut in der Bevölkerung ist gross
Grosse Teile der FDP, aber auch von CVP und sogar SP-Vertreter wie der frühere Preisüberwacher Rudolf Strahm forderten plötzlich eine Begrenzung der Zuwanderung aus den acht EU-Oststaaten. Obwohl alle wussten, dass der Zustrom aus diesen Staaten verhältnismässig bescheiden ist, wenn man sie mit den Zahlen aus den alten EU-Ländern vergleicht. Argumentiert wurde zwar mit dem Hinweis, die Glaubwürdigkeit des Bundesrates stehe auf dem Spiel. Zweifelsohne dürfte aber auch die Zuwanderungsinitiative der SVP viele zum Umdenken bewogen haben.
SVP-Parteipräsident Toni Brunner ist jedenfalls überzeugt davon, dass seine Partei den anderen die Augen geöffnet hat. «Den Mitteparteien wird bewusst, dass bei weiterhin passivem Zusehen die Initiative gegen die Massenzuwanderung der SVP grosse Chancen hat, vom Volk angenommen zu werden», sagt er. Die Politiker in Bern müssten also (wohl entgegen ihrem Willen) handeln. Und die Mitteparteien könnten nicht mehr wie noch vor den Wahlen 2011 die Realitäten vertuschen. Für die SVP ist die Anrufung der Ventilklausel eine Selbstverständlichkeit. Die wenigen, noch zur Verfügung stehenden Instrumente zur Steuerung der Zuwanderung seien konsequent zu nutzen, auch wenn die Ventilklausel im vorliegenden Fall nur von äusserst begrenzter und kurzer Wirkung sei.
Der designierte FDP-Präsident Philippe Müller spricht von einem wachsenden Unbehagen der Schweizer Bevölkerung bei der Migrationspolitik. Dieses treffe man in allen sozialen Schichten an. Das merke die Politik und fürchte, dass die Stimmbürger bei nächster Gelegenheit ihren Unmut an der Urne ausdrücken könnten. Zum Beispiel bei der anstehenden Abstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien oder bei Initiativen, welche die Zuwanderung begrenzen wollten. Aber nicht alle in der FDP denken wie Müller.
Viel Goodwill bei den EU-Ostsstaaten
«Ich frage mich, wie diese Massnahmen bei den EU-Oststaaten wohl ankommen», sagt FDP-Nationalrätin Christa Markwalder, die gegen die Anwendung dieser Schutzklausel ist. «Bei den Beziehungen mit der EU sind wir auch auf ein gutes Auskommen mit diesen Ländern angewiesen.» Zudem geniesse die Schweiz in Ländern wie Tschechien wegen der Schweizer Flüchtlingspolitik während des Prager Frühlings viel Wohlwollen. Dasselbe gelte aber auch für Ungarn.
Höchst unzufrieden ist der Schweizerische Bauernverband. Fritz Schober, Leiter Departement Soziales, Bildung, Dienstleistungen, erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Anrufung der Ventilklausel führe insbesondere bei Betrieben mit intensiver Produktion zu vermehrten Kosten, ohne das grundsätzliche Problem der hohen Einwanderung zu lösen. «Zudem ist zu befürchten, dass die EU sich diese Ungleichbehandlung der Mitgliedstaaten nicht ohne weiteres gefallen lassen wird und deshalb Retorsionsmassnahmen einleiten wird», so Schober.
Artikel ergänzt mit Material der Nachrichtenagentur sda. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 18.04.2012, 17:27 Uhr
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207 Kommentare
Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Die Interpretation durch den Bundesrat tangiert/ritzt keinen Vertrag mit der EU. Sowohl die EU, als auch die Schweiz sollen sich jeweils um ihre eigenen Probleme kümmern.
Zudem soll nicht Geld ausgegeben werden um heraus zu finden, wer nun wie und weshalb richtig oder falsch interpretiert. Sie Souverenität der CH ist durch die EU zu respektieren.
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