Schweiz

Der heikle Gerichtsentscheid

Von Stefan Schürer. Aktualisiert am 24.04.2012 4 Kommentare

Wessen Richter sollen bei Streitigkeiten über die bilateralen Verträge entscheiden? In dieser und weiteren politisch sensiblen Fragen erwartet die EU vom Bundesrat konkrete Lösungsvorschläge.

Hier ist die juristische Abteilung der Europäischen Kommission untergebracht: Im Berlaymont-Gebäude in Brüssel.

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Bild: Keystone

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Morgen ist es wieder einmal so weit: Der Bundesrat sucht seine europapolitische Strategie. Politisch bewegt er sich auf dünnem Eis: Bei den traktandierten institutionellen Fragen geht es um höchst sensible Bereiche. Die EU verlangt von der Schweiz etwa die fortlaufende Übernahme von neuem EU-Recht, die Einrichtung einer supranationalen Gerichtsbarkeit und die Schaffung einer Instanz, die über die Einhaltung der bilateralen Abkommen wacht.

Wie schwierig die Ausgangslage ist, zeigt sich beim Thema Gerichtsbarkeit. Aussenminister Didier Burkhalter will dem Regierungskollegium gemäss Angaben aus der Verwaltung vorschlagen, am Bundesgericht eine spezielle Abteilung einzurichten, die für Streitigkeiten auf dem Gebiet der bilateralen Verträge zuständig wäre. Damit versucht Burkhalter das Reizthema «fremde Richter» zu umgehen.

Der «Plan B» in der Schublade

Für SP-Nationalrat Martin Naef richtet sich der Vorschlag primär ans inländische Publikum. Die EU habe an einer solchen Lösung keinerlei Interesse. Dies sieht auch FDP-Nationalrätin Christa Markwalder so: «Die Chancen, dass die EU eine solche Lösung akzeptiert, sind gering.» Die EU habe kein Interesse daran, dass nationale Institutionen letztinstanzlich über die Auslegung der bilateralen Verträge entschieden. Die EU-Kommission habe dies wiederholt deutlich gemacht.

Entsprechende Einwände hatte Völkerrechtsprofessor Daniel Thürer bereits im vergangenen Sommer in einem Gutachten zuhanden des Bundesrats formuliert. Darin heisst es, seitens der EU dürfte Skepsis bestehen, «ob dieser Ansatz eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand bringt». Grund: Das Bundesgericht entscheidet in Streitfällen bereits heute über die Auslegung der verschiedenen bilateralen Abkommen. Für Thürer ist deshalb fraglich, ob diese Variante der EU-Forderung nach einer unabhängigen und supranationalen Instanz genügt.

Eine Unterstellung unter den Efta-Gerichtshof sei nicht praktikabel

Das weiss man auch in der Bundesverwaltung. Ein «Plan B» liegt deshalb gemäss verschiedenen Aussenpolitikern bereits in der Schublade. Demnach soll künftig der Efta-Gerichtshof in Luxemburg Streitigkeiten über die Auslegung der bilateralen Verträge entscheiden, wobei die Schweiz jeweils einen der drei Richter stellen könnte. In der EU dürfte eine solche Lösung auf Zustimmung stossen: Der Efta-Gerichtshof ist heute zuständig für die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Innenpolitisch hätte der Bundesrat indes noch Überzeugungsarbeit zu leisten, wie die Aussagen mehrerer Parlamentarier zeigen. «Fremde Richter sind nicht akzeptabel», sagt FDP-Nationalrat Walter Müller. Die Schweiz sei nicht Teil der EU und dürfe keine supranationale Gerichtsbarkeit akzeptieren. Auch Nationalrat Geri Müller von den Grünen ist skeptisch. Die Schweiz müsse ihre institutionellen Eigenheiten wahren. Eine Unterstellung unter den Efta-Gerichtshof sei daher nicht praktikabel. SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli warnt vor einem «Kolonialvertrag». Für ihn ist klar, dass eine solche Lösung im Volk keine Mehrheit finden würde.

Automatische Übernahme von neuem EU-Recht wird von links bis rechts abgelehnt

Thürer wirft in seinem Gutachten ebenfalls die Frage auf, ob der Plan B «politisch vermittelbar» sei. Schliesslich habe die Schweiz einen EWR-Beitritt 1992 abgelehnt. Zwischentöne kommen aus der SP. Nationalrat Naef schliesst eine Efta-Lösung nicht aus. Es müsse aber gewährleistet werden, dass das Entscheidgremium jeweils paritätisch zusammengesetzt sei. Für CVP-Nationalrätin Kathy Riklin ist eine Integration in den Efta-Gerichtshof ein «gangbarer Weg». Christa Markwalder spricht von einem «erfolgsversprechenden Ansatz». Die EU wolle mit bestehenden Institutionen arbeiten.

Delikat ist die Schweizer Verhandlungsposition auch bei der Übernahme neuen EU-Rechts. Ein Automatismus, wie er von der EU ursprünglich gefordert wurde, stösst politisch von links bis rechts auf Ablehnung. Doch selbst ein möglicher Schweizer Kompromissvorschlag wird es politisch nicht einfach haben. Ein solcher orientiert sich am Mechanismus, wie ihn aktuell bereits etwa das Abkommen zur Zollsicherheit vorsieht: Die Schweiz hat demnach neues Recht innerhalb bestimmter Fristen zu übernehmen. Bleibt sie untätig, drohen Gegenmassnahmen. Für SVP-Nationalrat Luzi Stamm ist auch eine derartige «dynamische Übernahme» nicht akzeptabel. Faktisch laufe dies auf einen Automatismus hinaus. Die EU habe zu akzeptieren, dass es zwischen den zwei Rechtsordnungen Differenzen gebe. Könne sie dies nicht, habe sie die Abkommen zu kündigen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.04.2012, 09:56 Uhr

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4 Kommentare

Hans P. Grimm

24.04.2012, 10:52 Uhr
Melden 34 Empfehlung 0

Nicht Richter, das Volk soll entscheiden!
Die Antwort ist ganz einfach aber die EU will das Volk, auch ihre Völker, niemals in die Entscheidungen einbinden.
In der EU sind die Völker für die EU-Kommisare und Beamten da, nicht umgekehrt!
Es sollten nie fremde Richter über andere Staaten und Völker richten!
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