Schweiz

Der falsche Hooligan

Von Dario Venutti. Aktualisiert am 09.09.2010 46 Kommentare

Ronnie Schlauri wurde verhaftet, weil er an einem Fussballkrawall in Basel beteiligt gewesen sein soll. Daraufhin verlor der FC-Zürich-Fan seine Stelle. Doch er war an diesem Spieltag gar nicht in Basel.

Verlor die Stelle, weil er von der Polizei verwechselt wurde: FCZ-Fan Ronnie Schlauri vor dem Letzigrund-Stadion.

Verlor die Stelle, weil er von der Polizei verwechselt wurde: FCZ-Fan Ronnie Schlauri vor dem Letzigrund-Stadion.
Bild: Reto Oeschger

Glatze, rechte Gesinnung, dumpf – so stellt man sich gemeinhin Hooligans vor. Was Ronnie Schlauri mit ihnen verbindet, sind Äusserlichkeiten. Mit der gewaltbereiten Fanszene hat der 33-Jährige jedoch nichts zu tun, im Gegenteil: Schlauri, ein Hobby-Rapper, komponierte einen Song für ein Gewaltopfer. «Warum dä Roli?» ist eine Benefiz-CD-Single für Roland Maag, der an der Meisterfeier des FCZ 2006 zum Invaliden geschlagen wurde. Sie spielte rund 6000 Franken ein.

Vielleicht kannten die Szenekenner der Hooliganismus-Abteilung der Stadtpolizei Zürich deshalb Schlauris Namen. Jedenfalls ist es ihm schleierhaft, warum seine Personalien aktenkundig sind. Die Polizei verweigert dazu jede Auskunft. Schlauri sagt, nie in eine Schlägerei an einem Fussballspiel verwickelt gewesen zu sein. Er ist auch nicht Mitglied einer Fan-Gruppierung, und ein Stadion- und Rayonverbot hat er nur deshalb seit kurzem, weil den Behörden ein Fehler unterlaufen ist.

Basler Polizei gibt Fehler zu

Ronnie Schlauri wurde Ende Juni verhaftet. Zwei Zivilpolizisten holten ihn in der Znüni-Pause an seinem Arbeitsplatz auf einer Baustelle ab. Der ausgebildete Maurer musste zunächst eine Nacht in einer Zelle in Zürich bleiben. Am nächsten Tag wurde er in Handschellen in einem Wagen mit abgedunkelten Scheiben nach Basel gefahren. Dort verbrachte er wieder eine Nacht in einer Zelle, bevor er am späteren Nachmittag endlich einvernommen wurde.

Schlauri stand unter Verdacht, am Cupspiel FCB - FCZ im letzten November randaliert zu haben. «Landfriedensbruch und Anführen eines Mobs» wurden ihm vorgeworfen. Am Match in Basel war die Situation eskaliert, nachdem FCZ-Anhänger den Eingang gestürmt und einen Verpflegungsstand im Gästesektor demoliert hatten, während die Polizei die ausserhalb des Stadions wartenden FCZ-Fans mit Gummischrot auf den Extrazug zwingen wollte. Via Rechtshilfeersuchen verlangte die Basler Polizei von ihren Zürcher Kollegen die Namen von rund 50 mutmasslichen Krawallmachern, von denen sie Bilder hatte. Kürzlich wurde ein Teil auch per Internet gesucht.

Er war noch nie im Basler Stadion

Ronnie Schlauri war an dem besagten Tag gar nicht in Basel: «Ich war dort noch nie an einem Match.» Er sagt, den Abend zu Hause mit seiner Frau und seiner damals halbjährigen Tochter verbracht zu haben. Was für seine Version spricht, ist die Tatsache, dass während der Einvernahme der Basler Polizist den Irrtum schnell bemerkte. «Nachdem er das Fahndungsbild mit meinem Gesicht verglichen hatte, telefonierte er dem Staatsanwalt und sagte ihm: Das ist er nicht», so Schlauri. Daraufhin konnte er das Gefängnis verlassen, doch damit war der Fall für ihn nicht erledigt.

Weil Schlauri kein Geld auf sich hatte, musste er ohne Billett mit dem Zug nach Zürich fahren. Ein Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft räumt gegenüber dem TA ein, dass der Polizei hier ein Fehler unterlaufen sei. Sie hätte Schlauri Geld geben oder ihn nach Zürich bringen sollen. Mehr wollte der Sprecher zum Fall nicht sagen.

Fans unter «Generalverdacht»

Als Schlauri tags darauf an seinem Arbeitsplatz erschien, beschied ihm sein Vorgesetzter: «Mit Leuten wie dir wollen wir nichts zu tun haben.» Schlauri war entlassen.

«Als Fussballfan steht man unter Generalverdacht», sagt Schlauri. Es war sein Glück, dass er drei Wochen später eine Stelle als Kurier fand. Damit wollte er es aber nicht auf sich bewenden lassen. Schliesslich hatte er einen Lohnausfall und wollte für die Umtriebe entschädigt werden. Also beschloss Schlauri, Schadenersatz zu fordern. Seine Rechtschutzversicherung sagte ihm, er könne erst klagen, wenn das Verfahren abgeschlossen sei. Schlauri aber hatte das Gefängnis verlassen, ohne ein Dokument in Händen zu halten. Im Prinzip konnte er nicht beweisen, dass er im Gefängnis war, und deshalb auch keinen Schadenersatz fordern.

Ronnie Schlauri rief mehrere Male bei der Polizei in Basel an, um einen schriftlichen Beleg zu erhalten, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt worden sei. Die Telefonistin verband ihn jeweils weiter. Allerdings kam er nie zur zuständigen Stelle durch, oder die Leitung brach ab. Drei Tage nachdem der Journalist bei der Polizei nachgefragt hatte, erhielt Schlauri ein Schreiben aus Basel: Das Verfahren sei eingestellt worden.

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Erstellt: 09.09.2010, 06:47 Uhr

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46 Kommentare

Fritz Nussbaumer

09.09.2010, 08:07 Uhr
Melden

Hier ist nun das Beispiel gegeben, warum ein wirksamer Datenschutz benötigt wird. Die Aussage, dass wer nichts zu verbergen habe, auch nichts zu befürchten brauche, ist mit diesem Fall wiederlegt. Antworten


Peter Enis

09.09.2010, 08:33 Uhr
Melden

Ach, wie war das nochmal mit Kuscheljustiz und Datenschutz=Täterschutz? Antworten



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