Der Zank um das Rentensystem hat Tradition
Von Daniela Decurtins. Aktualisiert am 05.03.2010 71 Kommentare
Finanzielle Sicherheit im Alter: Das soll das Rentensystem sichern.
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Mängel der 2. Säule im Fokus
Die Mischformel des 3-Säulen-Modells hat zwar in der Auffassung vieler Experten keine Hauptschwäche, aber in letzter Zeit haben sich eine Vielzahl einzelner Problemfelder aufgetan.
Bei der Abstimmung vom 7. März geht es um die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule – und damit um die Höhe der Renten. Die Pensionskassen sehen sich nicht mehr in der Lage ihre langfristigen Rentenleistungen zu garantieren. Die jetzt ausbezahlten Renten seien zu hoch, dies auf Kosten der jüngeren Generation, deren Renten nicht mehr gesichert seien. Entsprechend machen die Pensionskassen die gestiegene Lebenserwartung, die Einbrüche an den Aktienmärkten, die langfristigen Renditeerwartungen des Anlagekapitals und damit die Höhe und Garantie der Leistungen zum Thema. Kritiker hingegen bemängeln die aus ihrer Sicht zu hohen Verwaltungskosten, die falsche Anlagepolitik und das «Profiteuren-Geflecht» mit Lebensversicherern, Vermögensverwaltern, Banken und Pensionskassen-Experten.
In der Diskussion tauchen auch alternative Modelle wie die freie Pensionskassenwahl oder die Einheitskasse auf, aber auch ein Systemwechsel in der Altersvorsorge. Die alte Idee der Volkspension erhält derzeit bei der Linken Auftrieb: ein Ausbau der AHV auf existenzsichernde Renten in der Meinung, dass dann eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung auf die 2. und 3. Säule verzichten könnte. (dan)
Von der OECD bis zur Weltbank – viele Experten lobten die Schweiz jahrelang für ihr 3-Säulen-Konzept der Altersvorsorge, mit der obligatorischen Altersversicherung AHV (1. Säule), der obligatorischen beruflichen Vorsorge (2. Säule) und dem steuerlich begünstigen privaten Sparen (3. Säule). Die Experten waren sich einig, dass die Schweiz eine Form der sozialen Sicherung gefunden hat, die als Mischsystem zwischen staatlicher und privater Vorsorge den Markt nicht über Gebühr belastet, aber auch den Herausforderungen der alternden Gesellschaft standhält. Nun zeigen sich Schwächen bei der 2. Säule. Sie münden in eine hitzige Diskussion um den Umwandlungssatz und die Höhe der garantierten Rentenleistungen der Pensionskassen.
Der «gespaltene» Sozialstaat
Was vielen nicht bewusst ist: Das Modell ist erst einmal 25 Jahre alt und ein eigentliches «Flickwerk» zweier gegensätzlicher Sozialstaatvisionen: der Vision einer umfassenden staatlichen Altersversorgung, ansatzweise verkörpert in der AHV, und der Gegenvision einer starken beruflichen Altersvorsorge, gestützt auf die betrieblichen Pensionskassen und ergänzt durch eine staatliche Minimalrente. Ein «gespaltener» Sozialstaat also.
Das Ziel war nicht, dass der Staat existenzsichernde Renten im Alter gewährt, sondern im Gegenteil: Es ging darum, zu verhindern, dass die AHV existenzsichernde Renten an alle zahlt, wie der Historiker Matthieu Leimgruber schreibt.
Spätzünderin Schweiz
Die Schweiz war – im Vergleich zu anderen europäischen Staaten – eine Spätzünderin in der staatlichen Altersvorsorge. Bismarck hatte in Deutschland 1889 das erste staatliche Pensionssystem in den westlichen Industriestaaten eingeführt, und in der Schweiz gehörte die Forderung zu den wichtigsten Themen des Generalstreiks von 1918. Die Idee war politisch höchst umstritten. Bürgerliche Kreise, die für eine starke Selbstvorsorge plädierten, blockierten das Ansinnen jahrelang. Eingeführt wurde die AHV schliesslich 1948, in einer Phase des Wirtschaftsaufschwungs, und zwar in einer Form, welche die Existenz nicht sicherte. Die AHV sollte kein «Monster» werden wie der britische Sozialstaat, betonte 1943 der freisinnige Bundesrat Walter Stämpfli.
Der Grund war die Konkurrenz zwischen staatlicher Altersvorsorge und privaten Pensionskassen. In der Schweiz hatten nach dem Ende des Ersten Weltkriegs verschiedene Betriebe private Pensionskassen gegründet, ein richtiger Boom erfasste das Land während des Zweiten Weltkriegs. Die Kassen gediehen aber vor allem deshalb, weil sich die eigentlich bereits 1923 beschlossene Einführung der AHV verspätete und der Bund die Kassen steuerlich begünstigte. Sie dienten als Instrumente der Personalpolitik, aber auch als Mittel, um die Gewerkschaften als Sozialpartner zu vereinnahmen, wie der Soziologe Peter Streckeisen schreibt.
Doch nur ein kleiner Teil der Bevölkerung war mittels AHV und Pensionskasse versichert. Jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehörten in den 50er- und 60er-Jahren zu den Gewinnern, die einer wohlhabenden Kasse angehörten: in erster Linie Beamte sowie Angestellte der Staatsbetriebe, der Industrie und der grossen Dienstleistungsbetriebe. Die meisten anderen standen ohne derartige Absicherung da. Noch 1975 waren es knapp die Hälfte, die allein auf die karge AHV-Rente angewiesen waren.
Bundesrat gegen Volkspension
Die Linke drängte deshalb früh auf eine AHV-Grundsatzreform, und einmal etabliert, war die AHV derart beliebt, dass sich sämtliche politische Lager mit einem Ausbau dieses Sozialwerks profilieren wollten. In den ersten sieben Revisionen wurden die Renten mehrfach angehoben, das Rentenalter der Frau gesenkt sowie die Beiträge erhöht – die Ausgaben der AHV stiegen von 1948 bis 1969 insgesamt um über 470 Prozent, wie die Denkfabrik Avenir Suisse vorrechnet.
Den grössten Schritt in Richtung Ausbau des Sozialstaats plante die Linke Ende der 60er-Jahre: Die Partei der Arbeit und die SP lancierten je eine Volksinitiative, um die Einführung existenzsichernder Renten zu verlangen: die sogenannte Volkspension. Das wollten die bürgerlichen Parteien um jeden Preis vermeiden, und der Bundesrat entwickelte das heutige 3-Säulen-Modell als Gegenentwurf dazu. Die Pensionskassen- und die Versichererlobby waren im Hintergrund als Einflüsterer tätig gewesen. Der Gegenentwurf des Bundesrats setzte sich schliesslich in der Volksabstimmung von 1972 deutlich durch: Die 2. Säule wurde 1985 obligatorisch, und die privaten Pensionskassen und Versicherungen wurden zu deren Trägern. Individuelles Alterssparen wurde als 3. Säule fortan steuerlich begünstigt.
«Heute ist die schweizerische Altersvorsorge inklusive der 2. Säule eines der grosszügigsten Rentensysteme der OECD», resümiert Avenir Suisse. 1. und 2. Säule gewährleisten in der Regel mindestens 60 Prozent des letzten Lohnes. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.03.2010, 09:52 Uhr
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Linke Kreise geben selbst zu, dass sie mit der Beibehaltung des Umwandlungssatzes das Ziel verfolgen, lieber früher als später die 2. Säule (Kapitaldeckungsverfahren) zugunsten der AHV (reines Umlageverfahren) abschaffen zu wollen. Ich möchte nie nur von einer Kasse und von einem System abhängig sein. Verteilen der Risiken, nennt man dies. Andere Länder beneiden uns um das 3-Säulen-System! Antworten



































