Der Wirrwarr um die Bonisteuer
Aktualisiert am 04.06.2010 5 Kommentare
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SVP-Präsident Toni Brunner stellte sich gestern gegen die beiden Boni-Motionen, die der Ständerat zuvor mit klaren Mehrheiten gutgeheissen hatte. Die Zustimmung zum Staatsvertrag mit den USA macht die Partei unter anderem davon abhängig, dass keinerlei neue Boni-Regeln beschlossen werden – doch zugleich forderte Brunner, dass der Nationalrat am kommenden Montag über sämtliche bisherige Boni-Motionen abstimmen kann.
Ein bauernschlauer Schachzug, denn die Vorschläge sind mittlerweile zahlreich und unterscheiden sich teilweise in kleinen Details, die allerdings wichtig werden könnten. Was genau welche Regelung zum Beispiel bei einem Grossverdiener wie Novartis-Chef Daniel Vasella für ihn und das Unternehmen exakt bedeuten würde, ist ohne Fachkenntnisse kaum abzusehen.
Aus den Reihen der CVP beispielsweise könnte allein schon für die ersten drei der unten genannten Varianten Zustimmung kommen.
Variante von Konrad Graber
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, hat der Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber eine parlamentarische Initiative eingereicht, die auf der bestehenden Regelung für Tantiemen im Obligationenrecht beruht. Laut Graber sollen Bezüge ab drei Millionen Franken in Zukunft als Gewinn eingestuft werden – mit der Folge, dass sie von der Firma entsprechend zu versteuern wären. Diese Regelung soll laut der Initiative für alle Angestellten einer Firma gelten – nicht nur für Verwaltungsräte. Zudem sollen Bezüge über drei Millionen Franken nur dann erlaubt sein, wenn das Unternehmen die gesetzlichen Reserven hat. Und wenn die Dividende für die Aktionäre im betreffenden Zeitraum mindestens fünf Prozent beträgt.
Die CVP würde eine solche Regelung laut dem Bericht den anderen vorliegenden Varianten vorziehen.
Motion von Anita Fetz
Dieser Vorstoss zur Besteuerung von Boni, der ursprünglich von der SP-Ständerätin Anita Fetz stammt, wurde im Ständerat mit 21 gegen 11 Stimmen angenommen. Demnach soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Lohn- und Boni-Bezügen von Angestellten über 1,5 Millionen Franken begrenzt werden. Der Betrag, um den die Lohn- und Boni-Summe diese Grenze übersteigt, soll höchstens zur Hälfte als steuerlich abzugsfähiger Geschäftsaufwand eingestuft werden.
Motion der Wirtschaftskommission
Eine verwandte Variante fand im Ständerat noch deutlichere Zustimmung. Der wesentliche Unterschied bestünde allerdings darin, dass die Regelung nur Unternehmen gelten würde, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden. Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass die neue Steuer kleine und mittelgrosse Unternehmen über Gebühr belastet.
Vorschlag des Bundesrats
Im vergangenen April hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass Banken und Versicherungen Gesamtbezüge für Manager nur noch dann als abzugsberechtigten Geschäftsaufwand taxieren dürfen, wenn er unter zwei Millionen Franken liegt. Alle Summen darüber sollen steuerlich als Gewinnaussschüttung gelten. Das Modell ist zudem schwerer überschaubar als andere Vorschläge, weil es zwischen festen und variablen Lohnanteilen unterscheidet. Ausserdem sollen leistungs- und gewinnbezogene Anteile des Salärs unterschiedlich behandelt werden.
Allerdings hat Finanzminister Hans-Rudolf Merz bereits angedeutet, dass dieser Vorschlag nicht endgültig sei. Er will Übereinstimmungen zwischen den Motionen suchen und auch «den Weg über das Obligationenrecht» prüfen. (raa)
Erstellt: 04.06.2010, 12:21 Uhr
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Die rotbraune Allianz ist hinter den Kulissen schon laengst mit der "christlichen" Versicherungs- und mit der staatskaputtsparsinnigen Baenksterpartei ins skandaloese Lotterbett zur Keulung des Restrechtsstaates gestiegen. Die drumherum veranstalteten Scheingefechte sind nur Theaterdonner zur Verblendung des thumben Teils des Stimmviehs im Hinblick auf die Wahlen 2011... Antworten
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