Schweiz

Der Wirrwarr um die Bonisteuer

Aktualisiert am 04.06.2010 5 Kommentare

Um Millionenboni von Managern zu besteuern, liegen mehrere Vorschläge aus unterschiedlichen politischen Lagern vor. Um sie gegeneinander abzuwägen, benötigen die Parlamentarier fundierte Kenntnisse – ausser jene von der SVP.

SVP-Präsident Toni Brunner stellte sich gestern gegen die beiden Boni-Motionen, die der Ständerat zuvor mit klaren Mehrheiten gutgeheissen hatte. Die Zustimmung zum Staatsvertrag mit den USA macht die Partei unter anderem davon abhängig, dass keinerlei neue Boni-Regeln beschlossen werden – doch zugleich forderte Brunner, dass der Nationalrat am kommenden Montag über sämtliche bisherige Boni-Motionen abstimmen kann.

Ein bauernschlauer Schachzug, denn die Vorschläge sind mittlerweile zahlreich und unterscheiden sich teilweise in kleinen Details, die allerdings wichtig werden könnten. Was genau welche Regelung zum Beispiel bei einem Grossverdiener wie Novartis-Chef Daniel Vasella für ihn und das Unternehmen exakt bedeuten würde, ist ohne Fachkenntnisse kaum abzusehen.

Aus den Reihen der CVP beispielsweise könnte allein schon für die ersten drei der unten genannten Varianten Zustimmung kommen.

Variante von Konrad Graber

Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, hat der Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber eine parlamentarische Initiative eingereicht, die auf der bestehenden Regelung für Tantiemen im Obligationenrecht beruht. Laut Graber sollen Bezüge ab drei Millionen Franken in Zukunft als Gewinn eingestuft werden – mit der Folge, dass sie von der Firma entsprechend zu versteuern wären. Diese Regelung soll laut der Initiative für alle Angestellten einer Firma gelten – nicht nur für Verwaltungsräte. Zudem sollen Bezüge über drei Millionen Franken nur dann erlaubt sein, wenn das Unternehmen die gesetzlichen Reserven hat. Und wenn die Dividende für die Aktionäre im betreffenden Zeitraum mindestens fünf Prozent beträgt.

Die CVP würde eine solche Regelung laut dem Bericht den anderen vorliegenden Varianten vorziehen.

Motion von Anita Fetz

Dieser Vorstoss zur Besteuerung von Boni, der ursprünglich von der SP-Ständerätin Anita Fetz stammt, wurde im Ständerat mit 21 gegen 11 Stimmen angenommen. Demnach soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Lohn- und Boni-Bezügen von Angestellten über 1,5 Millionen Franken begrenzt werden. Der Betrag, um den die Lohn- und Boni-Summe diese Grenze übersteigt, soll höchstens zur Hälfte als steuerlich abzugsfähiger Geschäftsaufwand eingestuft werden.

Motion der Wirtschaftskommission

Eine verwandte Variante fand im Ständerat noch deutlichere Zustimmung. Der wesentliche Unterschied bestünde allerdings darin, dass die Regelung nur Unternehmen gelten würde, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden. Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass die neue Steuer kleine und mittelgrosse Unternehmen über Gebühr belastet.

Vorschlag des Bundesrats

Im vergangenen April hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass Banken und Versicherungen Gesamtbezüge für Manager nur noch dann als abzugsberechtigten Geschäftsaufwand taxieren dürfen, wenn er unter zwei Millionen Franken liegt. Alle Summen darüber sollen steuerlich als Gewinnaussschüttung gelten. Das Modell ist zudem schwerer überschaubar als andere Vorschläge, weil es zwischen festen und variablen Lohnanteilen unterscheidet. Ausserdem sollen leistungs- und gewinnbezogene Anteile des Salärs unterschiedlich behandelt werden.

Allerdings hat Finanzminister Hans-Rudolf Merz bereits angedeutet, dass dieser Vorschlag nicht endgültig sei. Er will Übereinstimmungen zwischen den Motionen suchen und auch «den Weg über das Obligationenrecht» prüfen. (raa)

Erstellt: 04.06.2010, 12:21 Uhr

5

Kommentar schreiben







 Ausland





Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

5 Kommentare

Reto Muster

04.06.2010, 12:46 Uhr
Melden

Mit der Motion der Wirtschaftskommission sehe ich schon eine neue "Top-Kader" AG als Tochterunternehmen von Grossbanken, die nicht an der Börse Kotiert ist und wo alle Topverdiener der Bank formell angestellt sind... Antworten


Charles Dupond

04.06.2010, 13:17 Uhr
Melden

Die rotbraune Allianz ist hinter den Kulissen schon laengst mit der "christlichen" Versicherungs- und mit der staatskaputtsparsinnigen Baenksterpartei ins skandaloese Lotterbett zur Keulung des Restrechtsstaates gestiegen. Die drumherum veranstalteten Scheingefechte sind nur Theaterdonner zur Verblendung des thumben Teils des Stimmviehs im Hinblick auf die Wahlen 2011... Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!

Remund führend in Werbetechnik

Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.