Schweiz

Der Unmut über Steuerprivilegien für ausländische Manager steigt

Von Jürg Ackermann. Aktualisiert am 20.05.2011 130 Kommentare

Ausländische Manager und Spezialisten können die Kosten für Wohnung und Privatschule der Kinder zum Teil von den Steuern abziehen. Finanzministerin Widmer-Schlumpf überprüft nun, ob dies legal ist.

Wer weniger Steuern zahlt, kann sich mehr Luxus leisten, nicht nur im Kanton Zug: Mehrparteienhaus mit Porsche, gesehen in Hünenberg. F

Wer weniger Steuern zahlt, kann sich mehr Luxus leisten, nicht nur im Kanton Zug: Mehrparteienhaus mit Porsche, gesehen in Hünenberg. F
Bild: Keystone

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Claudio Albrecht stiftete Verwirrung, ohne dass er das wollte. «Nicht nur die Firma, auch die Mitarbeiter profitieren in Zug von grosszügigen Steuerregelungen», sagte der CEO von Actavis der «Rundschau». Der isländische Generikahersteller, der in Zug Leute aus 29 Nationen beschäftigt, hatte seinen Sitz letzte Woche in die Schweiz verlegt. Die Telefone liefen in der Folge heiss. Empörte Bürger wollten vom Steueramt wissen, ob es nun in Zug auch Steuerdeals mit ausländischen Managern gebe.

Die Beamten erklärten den Bürgern, dass es sich nicht um eine Besonderheit des Kantons Zug handle. Vielmehr stütze man sich auf eine Verordnung des Bundes. Diese gewährt ausländischen Managern und Spezialisten, die mit einem maximal auf fünf Jahre befristeten Arbeitsvertrag in die Schweiz kommen, steuerliche Vorteile. Als Kompensation für die höheren Lebenskosten können sie Auslagen für die Wohnung oder die fremdsprachige Privatschule der Kinder von den Steuern abziehen. Erlassen wurde die Verordnung im Jahr 2000 von Finanzminister Kaspar Villiger. Das Ziel: die Schweiz attraktiver machen für internationale Unternehmen und Mitarbeiter.

Privatschule kann von den Steuern abgezogen werden

So kann ein hoch bezahlter Manager, der an guter Lage wohnt und seine zwei Kinder auf eine teure Privatschule schickt, je nach Kanton mit Steuererleichterungen von mehreren Zehntausend Franken rechnen.Die Regelung zeigt Wirkung, wie Experten bestätigen. «Sie ist ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung, ob und mit wie vielen Mitarbeitern ein Unternehmen in die Schweiz kommt», sagt der Zürcher Steuerberater Peter Vogt. Der Wirtschaftsstandort Schweiz habe grosses Interesse daran, hoch qualifizierten Managern und Spezialisten steuerlich ein interessantes Umfeld zu bieten.

Wie lange sich die Verordnung halten lässt, ist indes offen. Der politische Druck steigt. So verlangte SP-Nationalrätin Hildegard Fässler in einem Postulat in der Frühlingssession Klarheit über die Sonderstellung der sogenannten Expatriates. Von anderen Immigranten verlange man, dass die Kinder Deutsch lernten. Expatriates erlaube man hingegen, die Kosten für die englischsprachige Privatschule von den Steuern abzuziehen. «Das macht keinen Sinn.» Fässler warf auch die Frage auf, ob letztlich vor allem die Unternehmen von dieser Regelung profitierten – und ob die Wohnungen in Genf oder Zürich nicht auch darum immer teurer würden, weil sich die meist grosszügig entlöhnten Expatriates diese locker leisten könnten.

Handlungsbedarf besteht

Im Gegensatz zu ihrem Vorgänger Hans-Rudolf Merz, der einen Bericht zur Expatriates-Problematik als übertrieben erachtete, hat Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf das Anliegen nun aufgenommen und eine rasche Klärung versprochen. Die BDP-Bundesrätin lässt derzeit beim Bundesamt für Justiz abklären, ob die rechtliche Basis für die Sonderstellung ausländischer Spitzenkräfte genügt. In ihrer Antwort auf das Postulat liess Widmer-Schlumpf bereits durchblicken, dass Handlungsbedarf besteht.

Die Zweifel an der aktuellen Regelung sind nicht nur in linken Kreisen gross. So kam die Steuerrekurskommission des Kantons Zürich 2008 zum Schluss, dass die von allen Kantonen übernommene Praxis rechtswidrig sei. Die Finanzierung einer Privatschule stelle keine vom Gesetz definierte Berufsauslage dar. Es sei auch unzulässig, vorübergehend in der Schweiz wohnende Ausländer steuerlich besserzustellen: Dies verstosse gegen das Gleichheitsgebot und diskriminiere Inländer. So kommt ein Genfer, der für ein paar Jahre nach Zürich versetzt wird, nicht in den Genuss der gleichen Steuerabzüge.Selbst bürgerliche Politiker kritisieren die Privilegierung ausländischer Manager. «Ich finde es störend, wenn vor dem Steuergesetz nicht alle gleich sind», sagt FDP-Nationalrat Philipp Müller. Dennoch müsse abgewartet werden, welche wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Abschaffung dieser Regelung zu erwarten seien. Anderer Meinung ist CVP-Wirtschaftspolitiker Pirmin Bischof: «Die Schweiz ist als Forschungsstandort auf ausländische Spezialisten angewiesen. Eine steuerliche Besserstellung ist darum in Ordnung.»

Genf ist am grosszügigsten

Es ist unklar, wie viele Personen von der Expatriates-Regelung profitieren. Weder das Bundesamt für Migration noch die eidgenössische Steuerverwaltung verfügen über entsprechende Zahlen. Es dürften indes Zehntausende sein. Ein Indiz dafür liefert eine Studie des Beratungsunternehmens Ecos, die allein für den Grossraum Basel über zehntausend Ausländer ausweist, die – vorab in der chemischen Industrie – mit kurzfristigen Arbeitsverträgen ausgestattet sind.

Die Praxis in den Kantonen ist zudem sehr unterschiedlich: Während Schaffhausen und Zürich eher restriktiv vorgehen, wird Zentralschweizer Kantonen wie Zug eine grosszügigere Auslegung der Verordnung nachgesagt. Am meisten steuerliche Anreize für die Zuwanderung schafft jedoch der Kanton Genf: Er erlaubt allen ausländischen Arbeitskräften Abzüge von zehn Prozent für die Lebenskosten in den ersten fünf Jahren.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 20.05.2011, 09:06 Uhr

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130 Kommentare

Marc Peer

20.05.2011, 09:38 Uhr
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Unterdessen scheint dieses Geschenk von Kaspar Villiger schöne Früchte zu tragen. Siehe Zuwanderung etc.
Diese Steuergeschenke der Bürgerlichen an die Reichen, Ausländer und Steuerflüchtlinge sind nur mehr ärgerlich und ein Beschiss der mittelständischen inländischen Arbeitnehmer.
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Edwin Schaltegger

20.05.2011, 09:47 Uhr
Melden 94 Empfehlung

Nachhaltige ausländische Unternehmen m. hoher Wertschöpfung sind in der Schweiz willkommen. Wenn ich aber all diese Steuerprivilegien der ausländischen Arbeitskräfte sehe platzt mir, als Schweizerbürger u. Steuerzahler, endgültig der Kragen. Wie lange müssen wir noch die "Dummen" in diesem Land spielen?
Ich denke, dass sich in naher Zukunft gegen diese Missstände politisch etwas bewegen wird!
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