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Diskussion

Der Kanton Bern wagt sich beim Bau von Zweitwohnungen am weitesten vor

Der Berner Regierungsrat foutiert sich um die Richtlinie von Bundesrätin Doris Leuthard. Bern empfiehlt den Gemeinden, bis Ende Jahr Baugesuche noch zu bewilligen. Mehr...

Von Markus Brotschi, Matthias Raaflaub, Bern.

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34 Kommentare

ernst neumann

01.05.2012, 11:42 Uhr
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Wer von diesen Herren, denkt auch mal an die Nachkommen und die Zukunft????'
Wir haben abgestimmt und da gibt es nichts mehr zu Verwässern!
Antworten


Berti Bissig

16.04.2012, 07:25 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Ich möchte hier einfach mal sagen, dass die Initiative durch ca. 49.8% der Stimmenden abgelehnt wurde! Wenn man nun die aus taktischen Gründen (Wertsteigerung, Verbaubarkeit der Aussicht) Ja gesagten Zweitwohnungs Besitzer abzieht, ist diese Initaitive eigentlich abgelehnt worden. Antworten


Markus Bommer

15.04.2012, 22:34 Uhr
Melden

Wie Grindelwalds Behörden, etwa in der Präsidenten-Aera eines A.S., und das blasenwerfende Baugewerbe unter seinem Guru M.F., mit der Volksmeinung oder mit sonstwie abweichenden Meinungen, umzugehen versteht, weiss ich nach 25 Jahren Grindelwald, davon acht Jahren im Vorstand desHGG, recht gut. Allfällige (Noch)- Besserwisser mögen sich die neue Zweitwohnungs-Grossbaustelle "Rothenegg" anschauen! Antworten


Marc-Andre Zenhäusern

15.04.2012, 10:10 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Gratulation an die Behörde des Kantos Bern. Wo ist der Mut unserer Walliser Regierung geblieben. Das Gesetz tritt am 1.1.13 in Kraft und pasta, bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Zweitwohnungsinitiative nicht. Antworten


Edith Habermann

15.04.2012, 07:01 Uhr
Melden 11 Empfehlung 0

Ich habe der Zweitwohnungsinitiative mit gemischten Gefühlen zugestimmt und habe kein Problem damit, dass Baugesuche noch bis Ende Jahr bewilligt werden. Bundesrätin Leuthard war eine Gegnerin der Initiative. Dass Leuthard jetzt per sofort keine neuen Baugesuche mehr bewilligen will, ist in meinen Augen nur eine Trotzreaktion einer Verliererin. Antworten


Roberto Gloor

15.04.2012, 10:43 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Man sollte unterscheiden: Gemeinden, die den Zweitwohnungsbau bereits kontingentiert haben, sollen das Jahreskontingent für 2012 noch vergeben dürfen, da man ja nicht mitten im Spiel die Regeln ändern kann, bei Gemeinden ohne Kontingent muss darauf geschaut werden, dass nicht noch auf zig Jahre im Vorrat Baubewilligungen rausgelassen werden können.


walter bossert

15.04.2012, 06:52 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Die Baulöwen in den Touristen-Dörfern wollen einfach nicht verstehen, dass sie die Ernte Ihrer Grosskinder verprassen, wenn sie weiter alles so zubetonieren.Schon heute ist es in manchem Stadtquartier ruhiger als in "Feriendörfern".Wobei der ausufernde Durchgangsverkehr auch in Betracht gezogen werden sollte.Z.B. Tempo 50 auch auf Passstrassen. Antworten


paul meier

15.04.2012, 06:19 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Bei einer Gebühr für den verkehr oder ãhnliches wird der volkswille schon am folgenden Montag an der zapfsãule umgesezt_____. Antworten


Reto Christoffel

14.04.2012, 22:35 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Nach der Rechtssicherheit + Rechtsklarheit in der Schweiz beurteilt, sind wir offenbar nicht weiter als eine Bananenrebublik. Antworten


Fred Büchi

14.04.2012, 21:48 Uhr
Melden 27 Empfehlung 0

Die Kantone - einmal mehr. Sie torpedieren Volksentscheide, wie sie wollen. Zeit, über eine Systemänderung ernsthaft zu diskutieren. Antworten


Dragan Pilic

14.04.2012, 20:28 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Klare Missachtung des Volkswillens und Ausdruck von Demokratiefeindlichkeit wie sie nur in der dunklen Provinz möglich ist, wo man noch ans Portemonnaie glaubt und sonst nix... Antworten


Tom Huber

14.04.2012, 18:51 Uhr
Melden 41 Empfehlung 0

Es gäbe noch mehr Beispiele wo es der Kanton Bern nicht so genau nimmt. Er setzt sich zum Teil sogar über Bundesgerichtsentscheide hinweg. Wenn er für sich einen Nutzen ziehen kann, sind dem Kanton Bern fast alle Mittel recht. Dieses Verhalten ist eines Reschtsstaates unwürdig. Aber in der Misthaufen und Ackerrepublik leider gang und gäbe. Antworten


Franziska Hutter

14.04.2012, 17:54 Uhr
Melden 45 Empfehlung 0

Gerade Grindelwald ist eine der Gemeinden, weshalb die Volksinitiative angenommen wurde. Eine Gemeinde, in der alles zugebaut wurde, die ihren Charakter verloren hat. Eine Gemeinde, die auf Massentourismus aus ist u. eine dementsprechend bescheidene Gastronomie anbietet. Eine Gemeinde, in die man nur zum Skifahren fährt, aber wieder froh ist, wenn man den Charme des Massentourismus wieder verlässt Antworten


Heinz Lauener

14.04.2012, 17:39 Uhr
Melden 44 Empfehlung 0

Ein sehr schwerer Verstoss gegen den Volkswillen. Antworten


Dieter Kaiser

14.04.2012, 17:42 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

Mir ist schleierhaft, warum das UVEK derartige Mühe bekundet mit der Auslegung des Initiativtexts betreffend den Stichtag 1.1.2013. Antworten


berti bissig

15.04.2012, 09:56 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

@williamson. Bitte informieren sie sich über diese Initiative, denn was sie da schreiben ist schlicht falsch!


H.G. Nägeli

14.04.2012, 20:40 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Mir ist es nicht schleierhaft wenn man sich die Person vor Augen hält die diesem Departement (UVEK) vorsteht. Meistens nur warme Luft sonst nichts. Oder hat schon jemand etwas positives aus diesem Laden vernommen ?


will williamson

14.04.2012, 19:54 Uhr
Melden 16 Empfehlung 0

Der Stichtag 1.1.2013 gilt für die Ausführungsbestimmungen. Wenn diese nicht vorliegen, sind nach dem 1.1.13 ALLE Bewilligungen für Zweitwohnungen ungültig. Bis Ende 2012 können noch Bewilligungen erteilt werden, wo die Quote noch nicht erreicht ist. Der neue Art. 75b gilt ab dem 11.03.2012 (Art. 195 BV). Also keine Bewilligungen mehr wo Quote 20% erreicht/überschritten.


Beat Reuteler

14.04.2012, 17:22 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

@Gloor: Das stimmt vielleicht für diese Gemeinden. Andere, z.B. Saanen, haben ihre eigenen Regelungen zur Förderung v. Erstwohnungen ausgesetzt. Dazu: Die grösste Unsicherheit besteht ja nicht wegen des Termins (11.3. oder 1.1.13) sondern wegen der unklaren Definition des Begriffs "2.-Wohnung". Möglich dass Bewilligungen für Erstwohnungen ungültig erklärt werden, weil nachher als 2.-Wonhnung bez. Antworten


RolandK Moser

14.04.2012, 16:59 Uhr
Melden 53 Empfehlung 0

Die geänderte Bundesverfassung gilt ab Abnahme durch Volk und Stände. Ich glaube die Abstimmung war am 11. März. D.h. die 20 %-Regel gilt seit dann. Diskutieren muss niemand - Es steht genau so in der Bundesverfassung. Mich dünkt langsam, die Bundesverfassung und die Gesetze gelten nicht mehr, wenn jemand finanziell profitieren kann. Oder irre ich mich? Antworten


will williamson

14.04.2012, 22:47 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Ihrer Meinung kann ich mich anschliessen. Hab vorhin grad mal die BV im Internet abgerufen und festgestellt, dass der neue Art. 75b noch nicht nachgeführt ist. Ob die in Bern jetzt selber nicht mehr wissen, was gilt?


Roberto Gloor

14.04.2012, 16:40 Uhr
Melden 19 Empfehlung 0

Mich wundert das ganze Theater. Aus dem Initiativtext geht doch klar hervor, dass der 1.1.2013 der Stichtag für die Ungültigkeit der Baubewilligungen ist. Darüber hat das Volk abgestimmt. Das führt übrigens nicht zu einem undendlichen Bauboom, denn die meisten Touristenorte wie z.B. Zermatt oder die Lenzerheide haben schon Jahreskontingente für Zweitwohnungen, diese bleiben 2012 gültig. Antworten


Lorenz Zeller

14.04.2012, 16:17 Uhr
Melden 9 Empfehlung 0

Die Auslegung von Neuhaus widerspricht der Verfassung bzw. der von Volk und Ständen angenommenen neuen Bestimmung (Art. 195 BV iVm Art. 75b BV). Auf nach Annahme des neuen Verfassungsartikels eingereichte Baugesuche ist die neue Bestimmung anwendbar. Unklar ist indes, wie es sich im Hinblick auf jene Gesuche verhält, die zum Zeitpunkt der Annahme hängig waren. Antworten


Marc Peer

14.04.2012, 15:36 Uhr
Melden 78 Empfehlung 0

"Gestern teilte der zuständige Justizdirektor Christoph Neuhaus den bernischen Gemeinden mit: Baubewilligungen können bis Ende 2012 erteilt werden."
-
Weshalb bin ich nicht überrascht, dass ausgerechnet ein Vertreter der Volchspartei den Volkswillen nicht achten will?
Antworten


emanuel ludin

15.04.2012, 01:17 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Darum halten sich auch immer weniger Leute an Gesetze und Regelungen, die Politiker tun es ja auch nicht!


Walter Kunz

14.04.2012, 19:27 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Er hat es bestimmt nur ihnen zu liebe veranlasst?


Gregor Surer

14.04.2012, 17:44 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

Wieso ist hier ein Volksentscheid am Montag noch der Wahl umzusetzen, wenn andere jahrelang von Kommissionen verwässert und verzögert werden. Die Vorlage ist per 01.01.13 und Basta - Linke sind ja keine Volkspartei sondern Idiologen und Vertreter einer subtileren Volksverhetzung.


Kurt Gsell

14.04.2012, 16:57 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Weil Sie wissen, dass diese Leute den Initiativtext genau lesen?


Gery Meister

14.04.2012, 15:27 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Stephan Scheidegger und seine Crew scheinen einen recht schlampigen Arbeitsstil zu pflegen, wenn die mehr als ein halbes Jahr Zeit brauchen, eine Übergangsregelung auszuarbeiten. Oder er arbeitet im Interesse der betroffenen Gemeinden gar nicht. Antworten


Ike Conix

14.04.2012, 15:08 Uhr
Melden 38 Empfehlung 0

Weber scheint seinen eigenen Initiativtext nicht zu kennen oder nicht mehr kennen zu wollen:
„Art. 197 Ziff. 8 (neu) ... Übergangsbestimmungen zu Art. 75a (Zweitwohnungen):
... Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die zwischen dem 1. Januar des auf die Annahme von Artikel 75a FOLGENDEN Jahres und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen erteilt werden, sind nichtig.“
Antworten


sebastian Buri

14.04.2012, 16:38 Uhr
Melden 9 Empfehlung 0

Herrn Regierungsrat Christoph Neuhaus zeigt die Richtung an,wenn der Bundesrat nicht entscheidet .
Sebastian Buri
Belp


Annemay Ruhstaller

14.04.2012, 16:27 Uhr
Melden 24 Empfehlung 0

Hoffentlich foutieren sich noch mehr Gemeinden um die unsinnige Regelung für Zweitwohnungen. Antworten


will williamson

14.04.2012, 20:01 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Ergänzung zu Frau Helmers: Auch das Rechtsverständnis ist interessant. Aber man muss halt auch mal etwas sagen, damit es gesagt ist. Obs einen Sinn macht ist weniger wichtig!


Margot Helmers

14.04.2012, 18:47 Uhr
Melden 28 Empfehlung 0

Interessantes Demokratieverständnis Zeigen Sie.



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