Schweiz
Diskussion
Der Kanton Bern wagt sich beim Bau von Zweitwohnungen am weitesten vor
Der Berner Regierungsrat foutiert sich um die Richtlinie von Bundesrätin Doris Leuthard. Bern empfiehlt den Gemeinden, bis Ende Jahr Baugesuche noch zu bewilligen. Mehr...
Von Markus Brotschi, Matthias Raaflaub, Bern.
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34 Kommentare
Ich möchte hier einfach mal sagen, dass die Initiative durch ca. 49.8% der Stimmenden abgelehnt wurde! Wenn man nun die aus taktischen Gründen (Wertsteigerung, Verbaubarkeit der Aussicht) Ja gesagten Zweitwohnungs Besitzer abzieht, ist diese Initaitive eigentlich abgelehnt worden. Antworten
Wie Grindelwalds Behörden, etwa in der Präsidenten-Aera eines A.S., und das blasenwerfende Baugewerbe unter seinem Guru M.F., mit der Volksmeinung oder mit sonstwie abweichenden Meinungen, umzugehen versteht, weiss ich nach 25 Jahren Grindelwald, davon acht Jahren im Vorstand desHGG, recht gut. Allfällige (Noch)- Besserwisser mögen sich die neue Zweitwohnungs-Grossbaustelle "Rothenegg" anschauen! Antworten
Ich habe der Zweitwohnungsinitiative mit gemischten Gefühlen zugestimmt und habe kein Problem damit, dass Baugesuche noch bis Ende Jahr bewilligt werden. Bundesrätin Leuthard war eine Gegnerin der Initiative. Dass Leuthard jetzt per sofort keine neuen Baugesuche mehr bewilligen will, ist in meinen Augen nur eine Trotzreaktion einer Verliererin. Antworten
Man sollte unterscheiden: Gemeinden, die den Zweitwohnungsbau bereits kontingentiert haben, sollen das Jahreskontingent für 2012 noch vergeben dürfen, da man ja nicht mitten im Spiel die Regeln ändern kann, bei Gemeinden ohne Kontingent muss darauf geschaut werden, dass nicht noch auf zig Jahre im Vorrat Baubewilligungen rausgelassen werden können.
Die Baulöwen in den Touristen-Dörfern wollen einfach nicht verstehen, dass sie die Ernte Ihrer Grosskinder verprassen, wenn sie weiter alles so zubetonieren.Schon heute ist es in manchem Stadtquartier ruhiger als in "Feriendörfern".Wobei der ausufernde Durchgangsverkehr auch in Betracht gezogen werden sollte.Z.B. Tempo 50 auch auf Passstrassen. Antworten
Es gäbe noch mehr Beispiele wo es der Kanton Bern nicht so genau nimmt. Er setzt sich zum Teil sogar über Bundesgerichtsentscheide hinweg. Wenn er für sich einen Nutzen ziehen kann, sind dem Kanton Bern fast alle Mittel recht. Dieses Verhalten ist eines Reschtsstaates unwürdig. Aber in der Misthaufen und Ackerrepublik leider gang und gäbe. Antworten
Gerade Grindelwald ist eine der Gemeinden, weshalb die Volksinitiative angenommen wurde. Eine Gemeinde, in der alles zugebaut wurde, die ihren Charakter verloren hat. Eine Gemeinde, die auf Massentourismus aus ist u. eine dementsprechend bescheidene Gastronomie anbietet. Eine Gemeinde, in die man nur zum Skifahren fährt, aber wieder froh ist, wenn man den Charme des Massentourismus wieder verlässt Antworten
@williamson. Bitte informieren sie sich über diese Initiative, denn was sie da schreiben ist schlicht falsch!
Mir ist es nicht schleierhaft wenn man sich die Person vor Augen hält die diesem Departement (UVEK) vorsteht. Meistens nur warme Luft sonst nichts. Oder hat schon jemand etwas positives aus diesem Laden vernommen ?
Der Stichtag 1.1.2013 gilt für die Ausführungsbestimmungen. Wenn diese nicht vorliegen, sind nach dem 1.1.13 ALLE Bewilligungen für Zweitwohnungen ungültig. Bis Ende 2012 können noch Bewilligungen erteilt werden, wo die Quote noch nicht erreicht ist. Der neue Art. 75b gilt ab dem 11.03.2012 (Art. 195 BV). Also keine Bewilligungen mehr wo Quote 20% erreicht/überschritten.
@Gloor: Das stimmt vielleicht für diese Gemeinden. Andere, z.B. Saanen, haben ihre eigenen Regelungen zur Förderung v. Erstwohnungen ausgesetzt. Dazu: Die grösste Unsicherheit besteht ja nicht wegen des Termins (11.3. oder 1.1.13) sondern wegen der unklaren Definition des Begriffs "2.-Wohnung". Möglich dass Bewilligungen für Erstwohnungen ungültig erklärt werden, weil nachher als 2.-Wonhnung bez. Antworten
Die geänderte Bundesverfassung gilt ab Abnahme durch Volk und Stände. Ich glaube die Abstimmung war am 11. März. D.h. die 20 %-Regel gilt seit dann. Diskutieren muss niemand - Es steht genau so in der Bundesverfassung. Mich dünkt langsam, die Bundesverfassung und die Gesetze gelten nicht mehr, wenn jemand finanziell profitieren kann. Oder irre ich mich? Antworten
Ihrer Meinung kann ich mich anschliessen. Hab vorhin grad mal die BV im Internet abgerufen und festgestellt, dass der neue Art. 75b noch nicht nachgeführt ist. Ob die in Bern jetzt selber nicht mehr wissen, was gilt?
Mich wundert das ganze Theater. Aus dem Initiativtext geht doch klar hervor, dass der 1.1.2013 der Stichtag für die Ungültigkeit der Baubewilligungen ist. Darüber hat das Volk abgestimmt. Das führt übrigens nicht zu einem undendlichen Bauboom, denn die meisten Touristenorte wie z.B. Zermatt oder die Lenzerheide haben schon Jahreskontingente für Zweitwohnungen, diese bleiben 2012 gültig. Antworten
Die Auslegung von Neuhaus widerspricht der Verfassung bzw. der von Volk und Ständen angenommenen neuen Bestimmung (Art. 195 BV iVm Art. 75b BV). Auf nach Annahme des neuen Verfassungsartikels eingereichte Baugesuche ist die neue Bestimmung anwendbar. Unklar ist indes, wie es sich im Hinblick auf jene Gesuche verhält, die zum Zeitpunkt der Annahme hängig waren. Antworten
"Gestern teilte der zuständige Justizdirektor Christoph Neuhaus den bernischen Gemeinden mit: Baubewilligungen können bis Ende 2012 erteilt werden."
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Weshalb bin ich nicht überrascht, dass ausgerechnet ein Vertreter der Volchspartei den Volkswillen nicht achten will?
Antworten
Darum halten sich auch immer weniger Leute an Gesetze und Regelungen, die Politiker tun es ja auch nicht!
Er hat es bestimmt nur ihnen zu liebe veranlasst?
Wieso ist hier ein Volksentscheid am Montag noch der Wahl umzusetzen, wenn andere jahrelang von Kommissionen verwässert und verzögert werden. Die Vorlage ist per 01.01.13 und Basta - Linke sind ja keine Volkspartei sondern Idiologen und Vertreter einer subtileren Volksverhetzung.
Weil Sie wissen, dass diese Leute den Initiativtext genau lesen?
Stephan Scheidegger und seine Crew scheinen einen recht schlampigen Arbeitsstil zu pflegen, wenn die mehr als ein halbes Jahr Zeit brauchen, eine Übergangsregelung auszuarbeiten. Oder er arbeitet im Interesse der betroffenen Gemeinden gar nicht. Antworten
Weber scheint seinen eigenen Initiativtext nicht zu kennen oder nicht mehr kennen zu wollen:
„Art. 197 Ziff. 8 (neu) ... Übergangsbestimmungen zu Art. 75a (Zweitwohnungen):
... Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die zwischen dem 1. Januar des auf die Annahme von Artikel 75a FOLGENDEN Jahres und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen erteilt werden, sind nichtig.“
Antworten
Herrn Regierungsrat Christoph Neuhaus zeigt die Richtung an,wenn der Bundesrat nicht entscheidet .
Sebastian Buri
Belp
Ergänzung zu Frau Helmers: Auch das Rechtsverständnis ist interessant. Aber man muss halt auch mal etwas sagen, damit es gesagt ist. Obs einen Sinn macht ist weniger wichtig!
Interessantes Demokratieverständnis Zeigen Sie.
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