Schweiz
Der Geheimdienst hat das Gesetz gebrochen
Von Verena Vonarburg, Bern. Aktualisiert am 01.07.2010 40 Kommentare
Aufregung um den «Schnüffelstaat», hier in Bern im März 1990
Fichenaffäre 1989
«Trinkt abends gern ein Bier»
1989 setzte das Parlament eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ein, um die Umstände des Rücktritts von Bundesrätin Elisabeth Kopp sowie die Amtsführung im Justizdepartement zu untersuchen. Während der Recherchen stiess die vom damaligen Nationalrat Moritz Leuenberger geleitete PUK bei der Bundespolizei auf rund 900'000 Karteikarten (Fichen). Jahrelang wurden kritische Bürgerinnen und Bürger bespitzelt und mit zum Grossteil belanglosen Einträgen über ihre alltäglichen Gewohnheiten registriert. In der Fiche der Thurgauer SP-Nationalrätin Menga Danuser stand zum Beispiel: «Trinkt abends gern ein Bier.» Die Fichenaffäre erschütterte das Land. 350'000 Schweizerinnen und Schweizer erhielten auf Anfrage ihre Fiche ausgehändigt, wobei viele Einträge schwarz abgedeckt waren.
Auskunftsrecht
Betroffene erfahren kaum etwas
Jede Person kann beim Eidgenössischen Datenschützer verlangen, dass dieser abklärt, ob sie fichiert ist. Der Datenschützer prüft dann den Fall – teilt der Person aber lediglich mit, ob der Nachrichtendienst korrekt mit allfälligen Personendaten umgegangen ist. Damit ist der gesuchstellenden Person nur schlecht gedient, denn sie erfährt nicht, ob sie überhaupt fichiert ist und was in einer allfälligen Fiche steht.
Auch der Datenschützer selbst bemängelt dieses indirekte Auskunftsrecht. Es sei für ihn schwierig, zu prüfen, ob Daten rechtmässig fichiert werden, sagt er laut GPDel-Bericht. In der Regel sei es «unmöglich», den Wahrheitsgehalt der Einträge ohne zusätzliche Angaben der gesuchstellenden Person zu kontrollieren. Diese darf jedoch nicht zu den fichierten Angaben befragt werden. Die Berichtigung oder Löschung falscher Daten sei unter indirektem Auskunftsrecht «kaum sichergestellt», hält die GPDel fest.
Mit einer Motion wollte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BS) das indirekte Auskunftsrecht in ein direktes umwandeln. Im März verwarf der Nationalrat jedoch ihren Vorstoss mit 95 zu 64 Stimmen. SVP und FDP lehnten die Motion praktisch geschlossen ab, die Mehrheit der CVP-Fraktion ebenfalls. Trotzdem will der Bundesrat das Auskunftsrecht ausbauen, wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf kürzlich öffentlich erklärt hat. Auch die GPDel fordert dies.
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Was man seit 20 Jahren, seit dem Fichenskandal, als unrühmliche Geschichte gewähnt hat, wird plötzlich wieder aktuell: Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP), wie der Geheimdienst bis vor kurzem hiess, hat seine Staatsschutzdatenbank Isis mit Daten gespeist, als hätte es nie einen Skandal gegeben. Er hat gesetzliche Schutzvorschriften für die Betroffenen nicht eingehalten. Zu diesem Befund kommt die parlamentarische Oberaufsicht über den Nachrichtendienst, die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel).
«Es hat keinen Kulturwandel gegeben», sagte Delegationspräsident Claude Janiak gestern vor den Medien. «Die Datenbearbeitung ist nicht gesetzeskonform erfolgt.» Die PUK, die seinerzeit die Fichenaffäre zu untersuchen hatte, war zum Schluss gekommen, der Staatsschutz habe bis 1989 falsche, unnütze und belanglose Daten gesammelt. Für die Qualität und die Kontrolle wurden nach dem Fichenskandal strenge Auflagen formuliert. Arnold Koller versprach 1996 als Justiz- und Polizeivorsteher, man könne «mit gutem Grund» davon ausgehen, «dass nur noch sicherheitsrelevante Daten gesammelt werden».
110 000 Daten ohne Prüfung
Dem war keineswegs so. Vor fünf Jahren wurde die GPDel hellhörig, als die Anzahl der Einträge im Isis laufend stieg (siehe Grafik). In den letzten zwei Jahren haben die sechs Parlamentarier aus dem National- und dem Ständerat eine formelle Inspektion durchgeführt. Die GPDel hat stichprobenweise mehrere Hundert Fälle überprüfen können und kommt zum Schluss, dass die Kontrolleure jahrelang rechtswidrig ans Werk gegangen sind.
2005 wurde das alte Isis durch ein neues System Isis-NT ersetzt. Dieser Übergang wirkte sich besonders negativ aus. Zwischen Anfang 2005 und Herbst 2008 hat der DAP gemäss Bericht überhaupt nicht mehr kontrolliert, ob die Daten, die er sammelte, den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Rund 40 000 Registrierte hätten in dieser Zeit überprüft werden und allenfalls aus dem System entfernt werden sollen. Ende des letzten Jahres hatte der DAP alles in allem über 110 000 Daten, die hätten beurteilt werden müssen. Sämtliche Personen müssten eigentlich spätestens fünf Jahre nach der ersten Meldung wieder überprüft werden.
Schwierigkeiten mit neuem System
Die Informationen, die zu Isis-Daten verarbeitet werden, kommen oft von den Kantonen, aber auch aus dem Ausland. Wie das genau geschieht, ist geheim. Registrierungen sind auch schon auf blosse Anfragen hin erfolgt. In einem Fall hat die GPDel herausgefunden, dass jemand bloss registriert wurde, weil eine andere Bundesstelle angefragt hatte, ob in Isis Informationen über den Betreffenden vorhanden seien.
Jene, die die Daten in Isis erstmals erfassen, beurteilen sie nicht darauf hin, ob sie relevant genug sind. Diese Verantwortung trägt die Sektion Qualitätssicherung, die jedoch markant unterdotiert ist. Schwierigkeiten beim Umstellen auf das neue System verschlimmerten alles.
Das Problem der Drittpersonen
Von den rund 200'000 Personen, die Ende 2009 registriert waren, sind 80'000 sogenannte Drittpersonen, die nicht direkt staatsschutzrelevant sind. Das sind solche, die bloss einen Bezug zu Personen haben, die den Staatsschutz interessieren. Das kann zum Beispiel der Besitzer eines Wagens sein, mit dem ein vom Staatsschutz Beobachteter gefahren ist. Problematisch dabei: Wenn eine Drittperson zum dritten Mal gemeldet wird, bekommt sie ohne weitere Abklärung automatisch den Status eines Verdächtigen. Die GPDel übt scharfe Kritik an der seinerzeitigen Führung des DAP, deren Direktor Urs von Daeniken war. Die GPDel sei von der Leitung falsch informiert worden, was die Qualitätskontrolle anbelangt.
Verantwortung trägt auch der damalige Departementsvorsteher des Justiz und Polizeidepartements, Christoph Blocher. Das EJPD habe «keine Anstrengungen» unternommen, «rechtzeitig die personellen Kapazitäten für den gesetzeskonformen Betrieb des neuen Isis-NT zu gewährleisten». Im März 2007 hatte sich Blocher in einem Brief an die GPDel überzeugt gezeigt, «dass die Isis-Daten gemäss den strengen gesetzlichen Vorgaben erhoben, bearbeitet und fristgemäss wieder gelöscht würden».
Nachrichtendienst schweigt
Die GPDel empfiehlt unter anderem, sämtliche Isis-Daten, die vor fünf Jahren oder früher registriert worden sind und die man später nicht mehr überprüft hat, provisorisch zu sperren. Ein externer Datenschützer, eingesetzt vom Bundesrat, soll anschliessend entscheiden, was mit diesen Vermerken zu geschehen hat. Zudem soll das VBS dafür sorgen, dass nur Daten erfasst werden, die auch wirklich vorher überprüft und für gesetzeskonform befunden worden sind.
GPDel hat die Phase bis Ende 2009 untersucht. Seit diesem Jahr sind der Inlandnachrichtendienst und der Strategische Auslandnachrichtendienst fusioniert. Der neue Nachrichtendienst ist im Verteidigungsdepartement von Ueli Maurer angesiedelt. Die GPDel betonte gestern ausdrücklich, die Zusammenarbeit mit dem VBS sei vorbildlich.
Der Nachrichtendienst gab gestern keinen Kommentar ab. Christoph Blocher war nicht erreichbar. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, man habe in den letzten zwei Jahren die Qualitätskontrolle verbessern können. Man habe «durchaus auch gelernt», mit sensiblen Daten umzugehen. Der Bundesrat wird bis im Herbst zu den Empfehlungen des GPDel Stellung nehmen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 01.07.2010, 10:11 Uhr
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40 Kommentare
@ Heinz Oberholzer: es gibt sehr viele sinnvolle Projekte, die Menschen bilden und aufklären, ihnen Freude bereiten und sie zufrieden werden lassen. War es nicht gerade auch die Schweiz, die Ungarn und Tschechoslowaken grossherzig aufgenommen hat, nachdem deren Länder von den Russen besetzt wurden? Hatten da alle einen Pass dabei? Die Message war doch: die Schweiz gegen den Kommunismus! Und heute? Antworten
@ A. Furrer: Sie haben einige Organisationen aufgelistet, jedoch die Geheimdienste, Lobbyisten, Blutgeldverwalter, Waffenhändler, Menschenhändler usw. vergessen. Egal, eine fiktive Zahl müssen Sie schon mit einer andern addieren oder multiplizieren, sonst bleibt die Summe unbekannt. Auch egal, Menschenrechtsorganisationen schaden also der Schweiz? Interessant. Ein Hoch auf die Diktatur? Antworten
Sabine Fischer was für sinnvolle Projekte sollten dann nach ihrer Meinung gefördert werden?Sie denken sicher an die Papierlosen,die sich hier in der Schweiz unrechtmässig niedergelassen haben und somit gegen das Gesetzt verstossen.Die kann man nur schlecht fichieren,weil ihnen die Papiere ab Handen gekommen sind.Es gäbe aber auch noch vieles zu finanzieren,auch mit und ohne Fichen u. Ch.Blocher! Antworten
Ich verstehe den Aufwand nicht für die Fichen-Dateien. Überwachung ist Heute ganz einfach und effizient. Ich wohne in einem Zentralamerikanischen Land und da hat man alles unter Kontrolle. Sie wissen deinen letzten Einkauf eines Kühlschrankes mit der Karte, dein Kontostand, deine Internetgewohnheiten etc. Das ist ein adoptiertes US - System. Nun liebe Schweizer, wann ist es bei Euch so weit? Antworten
@Michelle Grossenbacher : wie vielen Mitgliedern und Sympathisanten von Organisationen wie PKK, LTTE, UCK, Al Qaida, Mossad, usw. gewährt die Schweiz "Gastrecht" ? Wie viele so genannte NGO's und Menschenrechts-Organisationen aus dem ultra-linken Lager treiben ihr Unwesen zum Schaden der Schweiz ? Man rechne und stelle fest : 200'000 sind nur die Spitze des Eisbergs !! Antworten
Wie soll man es jemanden sagen der nichts begreifen will. Der Fichenskandal hat seinerzeit hohe Wellen geworfen. Vielleicht kommt dieser neue Skandal genau richtig. Endlich erwacht die Bevölkerung wieder, endlich wird sie wieder sensibilisiert. Bevor unsere Regierung uns auch noch im Internet und auf dem eigenen Computer bespitzelt und dort auch noch unerlaubt Daten sammelt. Antworten
Die Schweiz und kein Überwachungsstaat, dass ich nicht lache. Innert 14 Tagen muss man sich bei der Wohnortsgemeinde anmelden, sonst wird man saftig gebüsst, Das Telefon wird registriert und die Verkehrsdaten mind. 6 Monate aufbewahrt, dassselbe mit Handys bzw. deren SIM Karte, die man nur gegen Ausweis beziehen kann, die Liste kann beliebig weiter geführt werden. Die Schweizs das Untertanenland. Antworten
An alle, die jetzt Chr. Blocher wieder in Schutz nehmen: Der Ex-BR war nicht der beste Bundesrat - sondern ein Mensch wie alle andern auch...eben mit Fehlern. Und dazu kann er doch stehen? Es ist einfach offensichtlich, wie während seiner Zeit die Sammelwut herrschte. Und die vielen Ausländer? Sind das Secondons, die hier geboren wurden und kein CH-Bürgerrecht wegen der SVP erhalten? Antworten
Einmal mehr hat die Kontrolle in der schönen, sauberen Schweiz versagt. Noch immer können alle Abteilungen machen und tun was ihnen gerade so gefällt. Wann endlich besinnt sich die Schweiz auf ihre Wurzeln. Solange auch die Angst permanent latent vorhanden ist, wird doch das Volk ständig belogen und hintergangen. Aber eben bei so lieben volktümlichen und nahen PolitikerInnen wird es nicht besser. Antworten
Die, die sagen, dass man sich nicht beschweren solle: was würdet ihr sagen, wenn euer Eintrag hier auch notiert würde? Ihr würdet sicher wissen wollen, was in der Datenbank so über euch steht? Und Staatsschutz hin oder her, ich finde, man sollte darüber Bescheid wissen, wenn Daten über einen selber als schweizer Bürger gesammelt werden. Antworten
@Gero Rubli: Und wieviel von den Verdächtigen sind auch schuldig ? Und nach welchen Kriterien gilt beim DAP jemand als verdächtig ? Ich finde es sehr wohl ein Skandal, wenn Gesetze und rechtliche Standards ohne grosse Skrupel jahrelang systematisch verletzt werden. Ausserdem stellt sich die Frage, ob diese Datensammelwut auch nach geheimdienstlichen Gesichtspunkten tatsächlich effizient ist.... Antworten
Ja nee ist klar... einmal mehr ist beim Tagi wieder Christoph Blocher an allem schuld... er hat nicht genügend Geld verschwendet und noch weitere Beamte eingestellt, die nicht wirklich ihre Arbeit tun.. offenbar reichten die Kapazitäten das Ganze aufzubauen, aber wenn es gelöscht werden soll braucht es weiteres Personal??? Antworten
Auf einmal gellt ein Aufschrei durch das Land: "Daten wurden erhoben! Fichen! Überwachungsstaat!" Dabei hat dieses Land vor nicht allzu langer Zeit für den biometrischen Pass abgestimmt, wenn auch knapp. Ich würd jetzt gern wie Nelson Muntz mit dem Finger drauf zeigen und "Ha-Ha!" rufen, aber mir ist grad nicht danach. Antworten
Lasst doch den Staatsschutz seine Arbeit machen. Es ist nicht nur richtig, sondern unabdingbar, dass Daten über tatsächlich wie auch potentiell die Sicherheit gefährdende Personen und deren Umfeld erhoben werden. Dass da gelegentlich auch Schwachsinn notiert wird ("Trinkt gern ein Bier"), ist nun wirklich nicht Welt bewegend. Hauptsache ist : Wehret den Anfängen und der Subversion ! Antworten
Das der Staat so viel Aufwand in eine Fichen-Datenbank investiert, verwundert mich. Es gibt bereits jetzt schon alles gratis und franco - erst noch legal und öffentlich!! Diese Datenbank (oder auch Datenkrake genannt...) nennt sich Facebook. Oder fragen sie mal ihre Kinder... Antworten
@Meier u.ä. : auf die Gefahr hin, dank diesem Beitrag fichiert zu werden, ist es schlicht peinlich, dass dieses Totschlag-Argument in der heutigen 'aufgeklärten'(?) Zeit wirklich noch verwendet wird. Wer fichiert wen? Wer überwacht die Fichierer? Erscheinen die für das Land gefährlichen Täter wie Bankster & Co. in diesen Dossiers auf? Cautela abundans non nocet oder Zu viel Vorsicht schadet nicht Antworten
Unter den erfassten Personen inkl. Dritten, die nicht verdächtig sind, sind gerade einmal 10'000 Schweizer! Von einem Skandal kann keine Rede sein. Ohne Datenbank gibt es keinen Staatsschutz, und ohne Möglichkeit, Verbindungen zu Personen im Umfeld zu erfassen, kann man auch nichts herausfinden. Wenn man den Staatsschutz so einschränkt, kann man ihn auch abschaffen. Antworten
@Fritz Meier - Sie haben die Tragweite solchen Unsinn nicht erfasst. Hier geht es nicht mehr um - "wer nichts ..., hat nichts zu befürchten", sonder gerade um den - "wer nichts...." Es gab Beispiel zu Tausenden - auch mein Bruder, der zu den "wer nichts..." gehörte und trotzdem als Folge dickster Lügen aus dem "nichts..." schwerst belastet und im weiteren Berufsleben krass behindert wurde. Antworten
Ach Herr Meier, hören Sie doch auf mit diesem Spruch! So lange man keine Gesetze bricht, geht es NIEMANDEN etwas an, was man wann mit wem tut und welche Meinung man zu gewissen Themen hat. Das nennt sich dann "Privatsphäre". Übrigens: 6 Millionen Juden hatten zwischen 1933 und 1945 ebenfalls nichts zu verbergen... Antworten
Seit wann hällt sich der Geheimdienst an das Gesetz ? An alle Blocher-Bascher - wartet doch die nächste Sendung auf Teleblocher ab und hört was der Angeschludigte zu sagen hat bevor man alles was man im Internet liesst als die Wahrheit und nichts als die Wahrheit hällt ! Antworten
@Fritz Meier: Das stimmt eben genau nicht ("Wer nichts zu verbergen hat [..]"). Oder finden Sie das in der Box genannte Zitat aus der Fiche von Menga Danuser ("Trinkt abends gerne ein Bier") verbergungswürdig? Ich möchte Sie mal sehen was Sie sagen würden, wenn Sie erfahren würden, dass eine Fiche existiert über Sie, in welcher z.B. steht: "Isst gerne Fleisch", oder "Steht auf Frauen" etc. Antworten
... «wer nichts zu verstecken hat, regt sich auch nicht auf» haben die Menschen in Deutschland ab den 30jahren auch gesagt, und dann kamen alle dran: Freikirchler, rheinische Protestanten, Sozialisten, Bibelgruppen, Schwule, Gewerkschafter, Juden sowieso, Katholiken, Priester, Freimaurer, Fahrende, Kommunisten, Schriftsteller, Journalisten, jeder der seine Meinung sagte und und und... Antworten
@Fritz Meyer: Der Staat soll bei einem konkreten Verdacht aktiv werden und seine Bürger nicht schon "auf Vorrat" ausspionieren. Ausserdem besteht bei der ganzen Daten-Sammelwut der Behörden die grosse Gefahr, dass auch völlig Unschuldige in irgendeine Datenbank geraten und dies negative Konsequenzen für die Betroffenen nachziehen könnte. Beispiele gibt es genug. Antworten
Ich habe mich schon vor 20 Jahren über den Fichenskandal massloss geärgert. Die Mehrheit der Stimmbürger hat 1998 aber ausdrücklich gewünscht, dass weiter fichiert werden kann: Die Initiative SOS Schweiz ohne Schnüffelstaat wurde klar abgelehnt. Wer vergisst, darf sich heute nicht empören ... Antworten
Aufschrei? Unser Parlament und die Regierung bricht laufend das Gesetz. Zuletzt beim "UBS-Abkommen" mit den USA und vorher mit der knappen Abstimmung zur biometrischen Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Pass und der Datenbank beim Bundesamt für Polizei. Im Prinzip ist doch jeder Brüger suspekt und überwachungsbedürftig, der sich nicht der Macht, dem Geld und der Regierung unterordnet Antworten
Neeeeein, dies ist doch kein Ü-Ü-Überwachungsstaat, käme uns doch niemals in den Sinn.....Wundert mich nur, wie lange es noch geht bis wieder von den Quartierspitzeln Berichte eingefordert werden, wenn man sich auf eine Stelle bewirbt.....oder sind wir etwa schon wieder so weit?! Antworten
Als wir 1982 unsere Verwandten in Nordafrika besuchten, war unser jüngster Sohn gerade mal 2 Jahre alt, ein paar Jährchen dannach kam die 1. Fichenaffäre und siehe da, unser Kleiner war auch schon fichiert. Wenn es nicht so hirnrissig wäre, man könnte darüber lachen. mfg ML Antworten
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Jürg Wehrli
Geheimdienste: Lächerliche Affären wie Bachmann/Schilling, Geheimarmee, Fichenaffäre, "trinkt abends gern ein Bier". Seldwyla pur. Dort herrscht doch seit jeher eine Art geistig unterbelichtete Form von Pfadfindertum, mit Negativselektion von Personen, wie in jedem Beruf. Nicht Berufsleute, sondern Paranoiker mit Staatspension. Profis im Geheimdienst? Hat jemand noch einen besseren Witz auf Lager? Antworten