Schweiz
Der Fall ist knifflig, die Person nicht irgendwer
Artikel zum Thema
- Jean Ziegler kämpft für Kontrahent Blocher
- Zwei Tage könnten über Blochers Immunität entscheiden
- Staatsanwaltschaft stellt Blochers Immunität in Frage
Teilen und kommentieren
Stichworte
SwissquoteExklusiver Trading-Partner
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Am Mittwoch wollen sie reden, die Mitglieder der Immunitätskommission des Nationalrats, aber «nicht vor achtzehn Uhr», wie sie mitteilen. Die Nacht könnte sich also über das Bundeshaus senken, bis die Öffentlichkeit – vielleicht – Erhellendes erfährt zur Frage: Ist Christoph Blocher, verwickelt in den Fall des zurückgetretenen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand, juristisch antastbar? Oder ist er immun, unangreifbar?
Gespannt rätselt die Öffentlichkeit: Wird die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, die Haus und Büroräumlichkeiten des Zürcher SVP-Nationalrats durchsuchte, ihr Verfahren fortsetzen können? Oder muss sie es einstellen?
Ab wann ist ein gewählter Nationalrat im Amt?
Die Immunitätskommission hat es in der Hand. Sie – und später ihr Schwestergremium, die Rechtskommission des Ständerats – könnte zum Schluss kommen, der SVP-Doyen sei als Volksvertreter noch gar nicht in Amt und Würden gestanden, als er am 3. Dezember 2011 Bankdaten an Dritte weitergeleitet haben soll. Dann dürfte ihn die Zürcher Justiz weiter in die Mangel nehmen. Blocher könnte sich in diesem Fall zu seinem Schutz nicht auf die Immunität berufen: Die Zürcher Stimmbürger haben ihn zwar am 23. Oktober 2011 in den Nationalrat gewählt. Vereidigt wurde Blocher im Nationalrat aber erst am 5. Dezember.
Sollte die Kommission jedoch befinden, ein Bürger werde unmittelbar nach erfolgreicher Wahl zum Parlamentarier mit sämtlichen Rechten und Pflichten befördert, käme das Parlamentsgesetz ins Spiel. Dieses sagt: «Gegen ein Ratsmitglied kann ein Strafverfahren, das in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung steht, nur mit Ermächtigung der zuständigen Kommissionen beider Räte eingeleitet werden.» Der Ausschuss müsste dann entscheiden, ob Blocher das Schutzprivileg zusteht – oder nicht.
Kommissionsmitglieder schweigen
Neun Männer und Frauen sind es, die den Entscheid fällen. Vielleicht brauchen sie etwas länger. Denn der Fall ist knifflig, die betroffene Person nicht irgendwer. Blocher wird dem Ausschuss am Mittwoch seine Sicht der Dinge präsentieren. Er wird tun, was er seit Wochen tut: Auf seine Immunität pochen, ohne Wenn und Aber.
Wie denkt die Kommission? Ihre Mitglieder üben sich in Schweigen. Es ist ein verordnetes Schweigen zur Frage, ob es neue Erkenntnisse gebe, neue Untersuchungen, neue Expertisen. «Wir», sagt der Aargauer SP-Nationalrat Max Chopard, «haben alle Grundlagen erhalten, um einen sachlichen Entscheid fällen zu können.» Welche Grundlagen? «Dazu sagen wir nichts.» Wir fragen Heinz Brand, Bündner SVP-Nationalrat und Präsident der Immunitätskommission. Seine Antwort ist identisch: «Ich sage nichts.» Zwei Spielarten der Verweigerung, ein Prinzip: Verschwiegenheit – es wird zum Normalfall werden. Bis anhin wurden Kämpfe um die Immunität stets öffentlich ausgetragen – unter der Kuppel des Nationalratssaals und im Ständerat. Es waren nicht wenige: 44-mal musste die Bundesversammlung zwischen 1980 und 2011 über Gesuche um Aufhebung der Immunität von Ratsmitgliedern entscheiden.
Die Türen bleiben verschlossen
Oft wurde das Volk dabei Zeuge engagierter Erwägungen. Bevor der Nationalrat 1991 die Immunität von Nationalrat Jean Ziegler (SP, GE) aufhob, intervenierte Helmut Hubacher (SP, BS). Was er damals sagte – es könnte, mit umgekehrten Vorzeichen, auch im Fall Blocher gelten: «Herr Ziegler ist ein Ärgernis. Wenn die Bürgerlichen meinen, er sei nur für sie ein Ärgernis, täuschen sie sich. Wir haben uns auch schon grauenhaft über ihn aufgeregt. Aber wo ist das möglich, ohne dass man dafür bestraft wird? Das ist nur in der Demokratie möglich. In einer Diktatur wird mit einer Person, die sich politisch unbequem benimmt, radikal abgerechnet. Die Demokratie muss ein solches Ärgernis ertragen. Wir sind eine Volkskammer. Wir sind kein Volksgerichtshof.»
Solch Grundsätzliches wird man nie mehr vernehmen. Nach neuem Recht, das seit knapp fünf Monaten gilt, fällt die Immunitätskommission ihren Entscheid endgültig – hinter verschlossenen Türen. Im Ratsplenum werden die Diskussionen nicht mehr geführt.
Nach aussen dringt nichts
Man wolle verhindern, dass das Parlament Entscheide «nach Parteicouleur» fälle, begründete man die Neuerung. Das Abstimmungsergebnis hänge davon ab, «von welcher Seite der Politiker kommt, der im Verdacht steht, eine strafbare Handlung begangen zu haben», begründete vor einem Jahr Nationalrat Daniel Jositsch (SP, ZH) die Notwendigkeit einer Änderung.
Werden die Mitglieder der Immunitätskommission – drei SVP, drei SP, zwei CVP, ein Freisinniger – diesmal rein juristisch, unpolitisch entscheiden? Wohl kaum. 2001 schützte das Parlament Blochers Immunität, nachdem er jüdische Organisationen attackiert hatte. Die Debatte im Parlament erregte Aufsehen. Diesmal wird, abgesehen vom Entscheid und ein paar ergänzenden Erklärungen, intransparent bleiben, wer warum wie argumentiert hat. (Basler Zeitung)
Erstellt: 24.04.2012, 12:05 Uhr
Schweiz
Flugpreise vergleichen
Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.
Online-Wettbewerb
Wir feiern - Sie profitieren. Einen Tag lang freie Fahrt ab CHF 25.- mit Bahn, Bus und Schiff im gesamten BLS-Gebiet.
Jetzt wechseln und sparen
Finden Sie in nur fünf einfachen Schritten die optimale Fahrzeugversicherung.
Alles für Abonnenten und Abonnentinnen
Laden Sie sich Ihr ePaper auf Ihren Computer und blättern Sie gratis und ab 5 Uhr früh in Ihrem "Bund".






























