Schweiz

Der Bundesrat will das Fernmeldegesetz nun doch bald revidieren

Aktualisiert am 28.03.2012 3 Kommentare

Künftige Herausforderungen im Fernmeldebereich zeichnen sich immer deutlicher ab – darum will der Bundesrat das Gesetz entsprechend anpassen. Konkrete Inhalte und einen Zeitplan nennt er aber noch nicht.

Zahlreiche Probleme in den Fernmeldemärkte: Hohe Mobilfunkgebühren und Lücken im Jugendschutz. (9. März 2007)

Zahlreiche Probleme in den Fernmeldemärkte: Hohe Mobilfunkgebühren und Lücken im Jugendschutz. (9. März 2007)
Bild: Keystone

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Der Bundesrat will nun doch eine Revision des Fernmeldegesetzes in Angriff nehmen. Vor zwei Jahren hatte er dies noch abgelehnt. Jetzt findet er, dass das Gesetz der rasanten technologischen Entwicklung angepasst werden muss. Wie genau, lässt er jedoch weitgehend offen.

Vor zwei Jahren hatte der Bundesrat in der Entwicklung der Fernmeldemärkte zahlreiche Unzulänglichkeiten identifziert. Die Kritik reichte von hohen Mobilfunkgebühren über Lücken im Konsumenten- und Jugendschutz bis zum Umstand, dass das geltende Gesetz auf Kupfernetze ausgerichtet ist und nicht auf neue Technologien, etwa Glasfaser.

Trotzdem wollte der Bundesrat darauf nicht mit einer Gesetzesrevision reagieren. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei es zu früh, das 1998 in Kraft getretene revidierte Fernmeldegesetz (FMG) bereits wieder zu überarbeiten, begründete der Bundesrat damals den Entscheid, für den der damalige Fernmeldeminister Moritz Leuenberger viel Kritik einstecken musste.

Vernehmlassungsentwurf im Verlaufe der Legislatur

Heute nun, zwei Jahre später, hat der Bundesrat auf Antrag von Leuenbergers Nachfolgerin Doris Leuthard einen zweiten Bericht verabschiedet. Darin kommt die Regierung zum Schluss, dass «sich inzwischen die künftigen Herausforderungen deutlicher abzeichnen» und eine Gesetzesrevision an die Hand genommen werden soll.

Der Bundesrat bleibt aber zurückhaltend, was die Inhalte und das Tempo anbelangt: Er beabsichtige, während der laufenden Legislatur «den Auftrag zu erteilen, eine Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des FMG auszuarbeiten».

Es brauche Regeln, die für neue technologische Entwicklungen rechtzeitig zur Verfügung stünden und flexibler als heute seien. Gleichzeitig will der Bundesrat verhindern, der Regulierungsbehörde eine «carte blanche» zu erteilen. Denn eine «zu rasche» Regulierung könnte die Investitionsbereitschaft der Telekombranche hemmen.

Technologieneutral

Vorstellen kann sich der Bundesrat etwa, im Gesetz die Grundlage für neue, technologieneutrale Regulierungsinstrumente zu schaffen. Diese würde der Bundesrat aber erst einsetzen, wenn der Wettbewerb in einem bestimmten Marktsegment nicht spielt.

Technologieneutral sollen die Instrumente sein, um zu verhindern, dass das Gesetz bei jedem Auftauchen neuer Technologien angepasst werden muss. Einer der wichtigsten Auslöser für die ins Auge gefasste Gesetzesrevision ist nämlich der Umstand, dass das geltende Gesetz auf die Kupfertechnologie ausgerichtet ist und für die Netze der nächsten Generation (Glasfaser, Kabelnetze, neue Mobilfunknetze) zu wenig klare Vorgaben macht.

Verhindern will der Bundesrat insbesondere, dass es bei Kabel- oder Glasfasernetzen zu monopolistischen Konstellationen kommt. Das heutige Fernmelderecht sehe in diesem Zusammenhang keine Korrekturmöglichkeiten vor. Die Gesetzesrevision soll dies ändern, mit welchen Instrumenten lässt der Bundesrat aber weitgehend offen.

Jugendschutz stärken

Etwas konkreter ist er dagegen beim Jugendschutz. So will er die gesetzliche Grundlage für obligatorische monatliche Ausgabegrenzen bei Mobilfunk-Abos für Jugendliche schaffen. Zudem sollen Telecom-Anbieter verpflichtet werden, ihre Kundschaft auf bestehende technische Jugendschutzfunktionen – etwa Filter – hinzuweisen.

Eine positive Entwicklung ortet der Bundesrat in den letzten zwei Jahren in der Mobiltelefonie. Die Kosten für Mobiltelefoniedienste seien insgesamt gesunken. Im internationalen Vergleich gebe es aber noch Senkungspotenzial. Insbesondere bei den Roaminggebühren sei die Kluft zwischen den Schweizer Preisen und jenen in der EU immer noch zu gross.

Bei der Grundversorgung kann sich der Bundesrat, der per 1. März die minimale Übertragungsrate der Breitband-Grundversorgung auf 1 MBit/s anhob, eine mittelfristige Erhöhung dieser Rate auf 2 MBit/s vorstellen. Die Aufnahme von Hochbreitband-Angeboten (mit zwei- bis dreistelligen MBit/s-Übertragungsraten) in die Grundversorung ist nach Ansicht des Bundesrats mit den heutigen Instrumenten nicht finanzierbar. (rbi/sda)

Erstellt: 28.03.2012, 15:41 Uhr

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3 Kommentare

hans zumstein

28.03.2012, 16:26 Uhr
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Wenn die "Siebenschläfer" nicht geschlafen hätten (oder aus ideologischen Gründen nicht agiert haben?), wäre das schon vor ein paar Jahren, als die technologische Entwicklung Richtung Glasfaser längst absehbar war, eingeläutet worden. Möglicherweise dauert es auch jetzt wieder eine halbe Ewigkeit, bis "Hinz und Kunz" ihre Meinungen kund getan, sprich vernehmen liessen. Die SWISSCOM wird's freuen! Antworten


Renate Mäder

28.03.2012, 17:25 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

Die Entwicklung sollte in Richtung Connect everywhere mit einem single Abo gehen. Es kann nicht sein, dass man für den Zugang ins Internet x verschiedene Abos haben muss, damit man von überall her ins Internet kommt. Es soll jeder mal ausrechnen was er so pro Monat ausgibt für Telefon, Mobil und Internet, da kommt ganz schön was zusammen. Antworten



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