Schweiz
«Der Bundesrat hat sich erpressbar gemacht»
Interview: Hubert Mooser. Aktualisiert am 04.05.2012
Die Namen offenlegen
Die US-Behörden verlangen von der Schweiz nicht nur die Namen der Steuersünder, sondern auch die Daten von den für das US-Geschäft zuständigen Bankangestellten. Im Januar sagte der Bundesrat, solche Daten würde nur codiert den USA übergeben. Den Schlüssel dazu gebe es erst, wenn im US-Steuerstreit eine Gesamtlösung vorliege. Mitte April bestätigte jedoch das Staatsekretariat für internationale Finanzfragen, dass man den involvierten elf Banken erlaubt habe, Informationen über Bankmitarbeiter und externe Vermögensverwalter offenzulegen.
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Herr Darbellay, der Bundesrat hat mitte April im Steuerstreit mit den USA den Banken erlaubt, Namen von Bankmitarbeitern und externen Vermögensverwaltern an amerikanische Steuerbehörden auszuliefern....
Ich habe dieses Vorgehen sofort kritisiert.
Warum haben sie dieses Vorgehen kritisiert?
Es ist nicht klar, welche Daten den amerikanischen Steuerbehörden ausgeliefert wurden. Darüber sollte zuerst Klarheit geschaffen werden. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem, was man uns versprochen hat. Uns wurde zugesichert, dass erst beim Vorliegen einer definitiven Lösung mit den Vereinigten Staaten eine Entschlüsselung der Daten geliefert würde. Die Namen der Bankangestellten seien codiert - ausser für drei CS-Mitarbeiter. Diese drei wurden im letzten Jahr nach Bekanntgabe ihrer Namen von den US-Behörden angeklagt. Das finden wir sehr problematisch.
Viele Bankangestellte haben Angst, dass ihre Namen den US-Behörden weitergeleitet werden, ohne dass sie selber etwas darüber wissen.
Ich teile ihre Sorgen. Die Banken sollten verpflichtet werden, jene Bankangestellten, deren Namen ausgeliefert worden sind, persönlich zu informieren. Das wäre ein Minimum an Anstand und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Verunsicherung der Bankangestellten ist gross. Manche haben Angst, ins Ausland zu reisen. Man weiss auch nicht, ob die «Amis» Haftbefehle über Interpol ausgestellt haben.
Müssen Schweizer Bankangestellte unter Umständen mit einer Verhaftung rechnen, wenn sie ins Ausland reisen?
Ich will keine Panik machen, aber die Banken müssten gegenüber den Betroffenen zwingend Transparenz schaffen.
Hat der Bundesrat einen Fehler gemacht?
Ich hätte die Überweisung der Mitarbeiterdaten nie erlaubt. Somit hat sich der Bundesrat erpressbar gemacht.
Was muss geschehen?
Der Bundesrat sollte sich dafür einsetzen, dass die Banken gegenüber ihren Mitarbeitern die Verantwortung wahrnehmen. Falls Banken Mitarbeiter animiert haben, sich höchst fragwürdig zu verhalten, müssten sie dafür geradestehen. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 04.05.2012, 11:48 Uhr
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