Schweiz

Der Aktionsplan im Original

Von Markus Diem Meier. Aktualisiert am 15.06.2010 32 Kommentare

Der Plan, der letztlich zur Freilassung von Max Göldi geführt hat, wurde bereits Mitte Mai in Berlin unterzeichnet. Darin haben sich die Libyer im Gegensatz zu den Schweizern zu nichts verpflichtet.

Der Aktionsplan wurde bereits im Mai in Berlin unterzeichnet: Die Schweizer Aussenministerin Calmy-Rey und ihr libyscher Amtskollege Moussa Koussa signieren am Sonntag das «Statement», das zur Freilassung von Max Göldi führt.

Der Aktionsplan wurde bereits im Mai in Berlin unterzeichnet: Die Schweizer Aussenministerin Calmy-Rey und ihr libyscher Amtskollege Moussa Koussa signieren am Sonntag das «Statement», das zur Freilassung von Max Göldi führt.

Umsetzung ab Freitag

Die Umsetzung des Aktionsplans zur Normalisierung der bilateralen Beziehungen wollen Libyen und die Schweiz bereits am Freitag in Madrid angehen. Über den genauen Inhalt der Gespräche wollte das EDA am Dienstag nichts kommunizieren.

Thema der kommenden Treffen wird unter anderem das internationale Schiedsgericht sein, das bereits Gegenstand des von Bundesrat Hans- Rudolf Merz im August 2009 unterschriebenen und später von der Schweizer Regierung sistierten Vertrags war.

Wie Bundesrätin Micheline Calmy-Rey am Montag erklärte, ist dieser Vertrag nicht mehr gültig. Also müssen die beiden Länder ihre bereits nominierten Mitglieder des Schiedsgerichts nochmals ernennen oder neue Kandidaten vorschlagen.

Die Schweiz hatte im Herbst 2009 die britische Völkerrechtlerin Elisabeth Wilmshurst ernannt, Libyen den indischen Juristen Sreenivasa Pammaraju Rao.

Die Schiedskommission soll demnächst in Berlin tagen, hiess es in deutschen Regierungskreisen. Auch soll die Umsetzung des Aktionsplans in regelmässigen Abständen überprüft werden.

Der Aktionsplan

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Der Aktionsplan (hier gehts zum Original) umfasst bloss zwei Seiten und hält fest, was in den Grundzügen am Sonntag bekanntgegeben wurde. Der Plan ist bereits am 14. Mai in Berlin von führenden Diplomaten der Schweiz, Libyens, der EU und Deutschlands unterzeichnet worden.

In Punkt eins wird festgelegt, dass ein Schiedsgericht in Berlin begründet werden soll, das dieselben Aufgaben übernehmen soll wie jenes, das Bundesrat Hans-Rudolf Merz bereits am 20. August 2009 mit den Libyern ausgehandelt hat. Merz hat sich damals für die Verhaftung von Hannibal Ghadhafi in Genf im Juli 2008 entschuldigt. Diese ist erfolgt, weil der Sohn des libyschen Diktators seine Hausangestellten verprügelt haben soll. Merz hat damals eingewilligt, dass ein unabhängiges Schiedsgericht die Umstände der Verhaftung untersucht. Eine Freilassung von Max Göldi war nicht Teil der Vereinbarung vom August 2009.

Erneut eine Entschuldigung

Im zweiten Punkt des Aktionsplans wird ausdrücklich festgehalten, dass die Schweiz sich für die unrechtmässige Publikation der Bilder von Hannibal Ghadhafi am 4. September 2009 entschuldigt. Die Bilder zeigen den Sohn des libyschen Diktators nach seiner Verhaftung im Juli 2008. Diese Veröffentlichung der Bilder ist nach Schweizer Recht eine Amtsgeheimnisverletzung. Die Regierung des Kantons Genf gehe der Veröffentlichung der Bilder nach und anerkenne auch ihre Verantwortung in dieser Angelegenheit.

Weiter hält der Aktionsplan fest, dass eine Strafuntersuchung zur Veröffentlichung der Bilder bereits im Gang sei und die Schweizer Behörden den Schuldigen – gemäss anwendbarem Recht – anklagen würden. Ein Hinweis, der möglicherweise den Libyern klar machen soll, dass dieses Vergehen hier anders geahndet würde, als es im nordafrikanischen Staat der Fall wäre. Sollten die Schuldigen nicht eruiert werden können, soll die Schweizer Regierung der betroffenen Person – also Hannibal Ghadhafi – eine Kompensation bezahlen. Ein Betrag ist im Aktionsplan nicht enthalten. Dieser soll eine Höhe haben, mit der beide Parteien – also die Libyer und die Schweizer – einverstanden sein müssen.

Keine Verpflichtung für die Libyer

Im dritten Punkt wird festgehalten, dass die «kompetenten» libyschen Verantwortlichen das Begehren des Schweizer Bürgers nach einer Begnadigung beschleunigen, aber nach den anwendbaren Prozeduren des libyschen Rechts prüfen sollen. Damit wurde im Aktionsplan die Freiheit von Max Göldi angesprochen. Im Gegensatz zu den Verpflichtungen, die sich die Schweizer Seite im Vertrag auferlegt, hat sich die libysche Seite hier zu nichts verpflichtet. Immerhin hat sie den Schweizer Bürger mittlerweile ausreisen lassen.

Im vierten Punkt versprechen die Garanten des Aktionsplans – die EU und die deutsche Regierung – dass sie dafür gerade stehen, dass der Plan korrekt, rasch, vollständig und von beiden Seiten simultan ausgeführt wird. 15 Tage nach Unterzeichnung des Abkommens soll ausserdem in Madrid ein weiteres klärendes Treffen zum Aktionsplan stattfinden. Da der Aktionsplan am 14. Mai unterzeichnet wurde, muss das Treffen am 29. Mai stattgefunden haben.

Dem Aktionsplan beigefügt ist ein «Statement», das erst am letzten Sonntag von den Aussenministern der Schweiz, Micheline Calmy-Rey, und Libyens, Moussa Koussa, sowie für die Garanten des Plans vom deutschen Aussenminister Guido Westerwelle und seinem spanischen Amtskollegen Miguel Angel Moratinos als Vertreter der Ratspräsidentschaft der EU unterzeichnet wurde. Das Statement hält einzig fest, dass die Unterzeichnenden den Aktionsplan vom 14. Mai bestätigen. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 15.06.2010, 11:53 Uhr

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32 Kommentare

Joe Lang

15.06.2010, 12:42 Uhr
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Dieser Vertrag wurde erpresst und ist deshalb null und nichtig! Antworten


Ernst Pauli

15.06.2010, 12:45 Uhr
Melden

Was Oel alles ausmacht....zur Erinnerung auch die zum Tode verurteilten Krankenschwestern wurden erst dank tiefem Bückling verschiedener Ministerpräsidenten/innen freigelassen. Wie gesagt, was Oel alles ausmacht.. aber auf keinen Fall sollten wir unsere Regierung anschwärzen. Antworten



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