Schweiz
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Deckeneinsturz in Gretzenbach: Bauherren freigesprochen
Das Solothurner Obergericht hat im Prozess zum Deckeneinsturz in Gretzenbach die beiden Bauherren von allen Vorwürfen freigesprochen. In erster Instanz wurden sie noch zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Mehr...
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38 Kommentare
Ein unerfahrener Statiker rechnete, ein schlechter Zeichner konstruierte. Ursache war der Brand, denn es gab keine Überbelastung im Einsturzbereich. Das Gutachten der EPFL ist falsch. Unfallverantwortlich ist der F-Kommandant, der die Leute (bei F30) nach 1 Std. erneut hineinschickte. Die Haftpflicht könnte die Ansprüche der Angehörigen decken, doch daran ist niemand interressiert! Zynismus pur! Antworten
Gemäss dem Artikel hielt das Obergericht in der Begründung der Freisprüche für die beiden Bauherrn auch fest, es sei wichtig gewesen, dass das Strafverfahren durchgeführt worden sei. Es könne den Angehörigen bei der persönlichen Bewältigung des Dramas helfen. Das nenne Zynismus pur, und die Herren Oberrichter sollen sich bitte zurückhalten. Purer Hohn für die Witwen und Waisen! Antworten
Die Begründung der Freisprüche bezüglich der Angehörigen seitens des Obergerichts ist ein Hohn. Da dauert es 7 Jahre (!!!). Bei den Getöteten handelt es sich um Familienväter mit Unterstützungspflichten. Die ausbezahlten Renten oder sonstigen Zahlungen dürften voraussichtlich nicht reichen, den finanziellen Schaden zu ersetzen. Haftpflichtig ist niemand, da Freisprüche. Wer zahlt die Differenz? Antworten
Übrigens hat die Versicherung bezahlt. Just nach dieser Versicherungszahlung wurden nämlich die Zivilklagen gegen die ehemaligen Besitzer fallen gelassen.
Es ging nicht darum, wer die Kosten bezahlt! Es wurde nach Schuldigen gesucht. Die Bauherren, die Besitzer des Hauses haben sicher für ein gutes, gemäss SIA-Normen gebautes Gebäude bezahlt. Wieso sollen sie schuldig sein, wenn sie vom Bauen nichts verstehen. Man sollte Hersteller und den Besitzer des Autos, welches gebrannt hat verurteilen, schliesslich ist die Halle wegen dem Feuer eingestürzt.
@mike schramm, 14h27. sie haben recht, die halle hatte dazumal einen feuerwiederstand von 30 minuten zu erfüllen. 2-3 jahre danach wurde der wert für aehallen auf f60 erhöht und ist heute noch mals höher vorgeschrieben. die feuerwehrleute hätten ohne absicherung der statik niemals in diese aufgabe befohlen werden dürfen. dass das noch nie ein thema des staatsanwaltes war ist mir ein rätsel. Antworten
@Spinnler 16.52: Ihre Prämisse ist falsch. Wussten Sie, dass bei eingeschossigen Gebäuden ein Tragwerkswiderstand gegen Feuer von 0 Minuten (!) gilt? Ebenso bei den obersten Stockwerken aller Gebäude? Soll also in Zukunft kein Feuerwehrmann mehr eine einstöckige brennende Industriehalle oder das oberste Geschoss eines Gebäudes betreten? Ganz so einfach wie Sie das sehen, ist die Sache nicht.
man kann in diesem fall sogar von grobfahrlässigkeit sprechen...nur hatte bis jetzt keine behörde den mut dazu dies zu untersuchen und gegebenfalls auch einzuklagen...trotzdem es sicher auch verjährt ist wäre es nicht mehr als gerecht und korrekt all den bisherigen angeklagten leuten und der enorm wichtigen sache gegenüber. müssen ausbildungsthemen bzgl diesem fall verfeinert werden!?
@Steve Walker: Die Wärmebildkamera hat gezeigt, dass sich keine Personen in dieser Garage aufgehalten haben, und nein, die Norm konnte diese Ansprüche so nicht erfüllen. Ob die Garage die Belastungen real trotzdem hätte erfüllen können oder nicht, ist eine andere Frage. Diese erübrigte sich aber, wäre der fahrlässige Einsatzbefehl nicht erfolgt. Der Unfall war eine Verkettung von mehreren Gründen.
@s walker..ihr kopfschütteln bringt uns nicht weiter. dieses tragwerk musste nicht ausreichend gegen feuer dimensioniert sein, sondern lediglich 30 minuten. ob die zu hohen erdlasten einen einsturz beschleunigten ist möglich aber nicht absolut zeitlich zusammen hängend. dass aber eine 11 mann truppe nach über 60 minuten in diese brennende, einsturz-gefährtete halle ging war absolut falsch.
Wie stellen Sie sich das in der Praxis vor? Soll vor jedem Feuerwehreinsatz ein statisches Gutachten erstellt werden? *kopfschüttel*
Das Tragwerk der Einstellhalle war ausreichend gegen Feuer dimensioniert -aber es wurde durch zu hohe Erdlasten geschwächt, weshalb es vorzeitig versagte.
... ausbildung der feuerwehr wird dieses thema leider zu wenig erörtet...ich habe ca 20 feuerwehrmänner und offiziere gefragt was der wert F60, heute EI60 oder ERI60 bedeutet...3 leute kannten die details! und folgten der logik, dass wenn man offensichtlich und direkt keine menschenleben retten kann nicht in ein einsturzgefährtetes gebäude eindringt ! diese opfer tun mir leid. ausbilder wacht auf! Antworten
Herr Sinnler
Kein Wunder wussten das die Feuerwehrmänner nicht.
Den Begriff ERI gibt es nicht.
z.b. EI 60 (etage isolation) gilt für Türen und z.b Treppenhäuser, also Räume.
z.b. REI 60 (resistance etage isolation) gilt für statisch beanspruchte Bauteile,
d. h. Die statischen Teile müssen 60 Minuten Brand widerstehen, bevor sie Kraft einbüssen.
Bitte behaften Sie mich auf mein Französisch....
ich habe vollen respekt vor der den feuerwehrmännern und deren kader..@hans glor, das ist genau das problem..sie dürfen dies eben nicht erwarten...E60 beteutet eben 60 minuten, dh. die statik ist im brandfall zeitlich begrenzt und sie müssen dann je nach fall vor dem angriff die statik absichern, zbsp. mit spriesswinden in richtung des brandherdes...was wollte man in hier mit 11 mann innen retten?
Die Gebäudenorm betrug hier nur F30, nicht F60. Der Einsatz war übrigens bereits abgeschlossen. Wieso man die Leute noch in der Garage plaudern liess, und sie nicht abzog, nachdem man sie gar nicht erst hätte dort hinein schicken dürfen, bleibt mir ein Rätsel. Die kritische Verantwortlichkeitsfrage des Einsatzes wurde leider nicht geklärt. Die Ausbildung der einzelnen Feuerwehren mag divergieren.
Ich war 20 Jahre in der Feuerwehr als Offizier. Das Thema wird in der Ausbildung sehr wohl angesehen. Nur im Ernstfall darf man erwarten, dass eine Tiefgarage diese Statik aushält, ansonsten kann die Feuerwehr keine Innenrettung mehr ausführen.
Niemand trägt also die Schuld an diesem Einsturz. Es ist immer mehr Tatsache, dass NIEMAND Verantwortung übernimmt, wenn geschlampt wird. Stets wird nur alles von sich gewiesen oder anderen in die Schuhe geschoben. Ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft. Den Glauben an unseren Rechtsstaat bzw. Urteile, die mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar sind, habe ich längst verloren. Antworten
leider wurde die verantwortlichkeit und ausbildung der feuerwehr und des kommandanten nie hinterfragt...und schon gar nicht angeklagt...der feuerwiederstand für solche hallen war max 60minuten..ab dieser zeit kann sie einstürzen...ab alarm und angriff vor ort verliefen glaube ich mehr als 60'...man hätte niemals 11 leute reinschicken dürfen...fluten der halle hätte genügt...in der ausbildung... Antworten
die toten feuerwehrmännner sind sicher nicht schuld...sie sind leider opfer...sie wurden, ich erlaube mir dies zu sagen, von einem nicht richtig ausgebildetem system in diese einsturz gefährtete halle befohlen...eine solche einstellhalle ist bei brand laut den normen und vorschriften nur max 60 minuten sicher...nachher kann es krachen und das sollte die angriffstaktik der löscher berücksichtigen
Dass in der Schweiz die meisten Gewaltäter nicht hinter Gitter kommen, das wissen wir seit einer kürzlich erschienen Studie. Bei diesem Zustand ist dieser Freispruch also nicht verwunderlich. Täter werden bis-zum-geht-nicht-mehr geschont, und die Opfer bleiben auf der Strecke
Es ist eine bodenlose Gemeinheit gegenüber den Opfer und deren Angehörigen! Was ist das nur für ein trauriger Rechtsstaat!
Antworten
Es ist einfach unglaublich, wieder einmal gilt der alte Spruch; Die kleinen hängt man , die grossen lässt man laufen! Was wäre wohl mit einem " Hobbyhandwerker" passiert, welcher mit einer Baute andere gefährdet hätte?Da wären die Richter nicht so milde gewesen! Bei den grossen reiht sich Beispiel an Beispiel und niemand unternimmt etwas.Dieser Halleneinsturz war wohl noch zu wenig gravierend!? Antworten
Die Schweiz ist und bleibt eine Bananenrepublik, da der einfache Bürger bei falsch Parken gebüsst, jedoch die Verantwortlichen betr. des Deckeneinsturzes locker herum spazieren. Ein skandalöses Beispiel dafür, dass nebst einer Lohnschere auch eine 2 oder 3 Klassengesellschaft existiert. Ich hoffe nur, dass die Schweiz bald auch einen Frühling erlebt! Antworten
lieber Mike, Recht bekommt bekanntlich nicht derjenige der Recht hat, sondern den besseren Anwalt. Tragisch ist die Geschichte, weil Gewinnmaximierung sieben Menschenleben gefordert hat. Wenn klar war, dass Risse vorhanden sind, muss ich doch mein Gewissen und Hirn einschalten. Aber eben, wenn nicht ganz genau nach Buchstaben Unterlassungen gemacht wurden, bleibt nur die Trauer und Wut... Antworten
Im Übrigen konnte die Richterschaft nicht nachweisen, dass die Angeklagten überhaupt über die Risse informiert worden sind. Es liegen in dieser Frage bis heute keine(!) Beweise vor.
Das Obergericht und nicht der Anwalt fällt das Urteil. Aus irgendwelchen Rissen, werden sie als Nichtbaufachmann, wohl kaum kausal auf eine Einsturzgefahr schliessen können, zumal wenn Ihnen entsprechende Bauingenieure ganz offensichtlich das Gegenteil bestätigen. Woher wollen Sie eigentlich von einer unterstellten "Gewinnmaximierung" wissen? Das ist Stammtischpolemik und überdies strafbar.
Der Einsatz müsste unter der geringstmöglichen Gefährdung von Beteiligten erfolgen. 30 Minuten wurden aber auch gemessen von der Alarmmeldung bis zum Deckeneinsturz überschritten. Offenbar war dem Kommandanten F30 nicht bekannt oder er nahm das Risiko bewusst in Kauf.
@steve walker..nochmals..genau das ist das problem..wenn man nicht weiss wie lange es schon brennt muss man den negativen fall annehmen, d.h., "die statik ist gefährtet"...will mann abklären was wie wo brennt braucht es nicht 11 mann!!! sondern kleine gruppen mit wärmebildkameras und parallel dazu den aufbau provisorischer stützen um dann retten und löschen zu können. das wäre logisch und sicherer
@Schramm: Nochmals: wenn die Feuerwehr eintrifft, weiss sie in der Regel nicht, ob das Feuer in der Halle seit 15 Minuten oder unbemerkt seit 2 Stunden brennt. Und sie weiss auch nicht, ob das Tragwerk stark beflammt wurde oder es sich um einen Schwelbrand mit tieferen Temperaturen handelt.
Somit müsste nach Ihrer Logik vor jedem Einsatz eine statische Abklärung getroffen werden...?
@Walker. F30 gibt es ("Feuerwiderstand" auf Wikipedia) und die Betongarage war entsprechend klassifiziert. Laut Protokoll traf die Feuerwehr erst nach über einer Stunde ein, während die Gebäudenorm nur 30 Minuten 900° C stand halten konnte. Gerade weil der Einsatzleiter dies nicht wissen konnte, hätte er den Einsatz nicht bewilligen dürfen, zumal sich keine Personen in der G. aufgehalten haben.
@Schramm:
1. Die Tragwerksnorm beträgt nicht 30, sondern 60 Minuten
2. Eine "andauernde Temperaturbelastung" ist nicht massgebend, sondern eine klar definierte Beflammung, welche einem Vollbrand gleichkommt
3. Woher soll ein Feuerwehr-Einsatzleiter wissen, wie lange und wie intensiv ein Feuer im Gebäude brennt?
4. Nach Ihrer Logik dürfte kein Feuerwehrmann mehr ein brennendes Gebäude betreten
Leider verstösst es in der Schweiz gegen den Common Sense, Feuerwehrverantwortliche durch die Staatsanwaltschaft anzuklagen. Tatsächlich war F-30, die Gebäudetraglast-Norm mit Gesetzescharakter, bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr längst überschritten (d.h.: 30 Minuten nach andauernder Temperaturbelastung ist Beton nicht mehr stabil). Die Feuerwehr hätte sich gar nicht dort aufhalten dürfen.
Irgendwann lernte ich mal im Fach Recht: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - ohne hier auf Vorsatz und Fahrlässigkeit eingehen zu wollen - der Name "Bauherren" erklärt eben alles. Herren sind eben nicht Arbeiter. Letztere würden dann die ganze Härte unseres Rechtsstaates spüren. Wär wohl anders rausgekommen hätte es Herren erwischt und nicht "nur" Feuerwehrleute. Antworten
Es ging hier aber nicht um Rechtsunkenntnis, Herr Meister. Zum Glück scheinen unsere Richter ihre Urteile, im Gegensatz zu Ihnen, nicht aufgrund von irgendwelchen Bezeichnungen, sondern nach Grundsätzen der Rechtswissenschaft, zu fällen.
"Die offensichtlichen Bau- und Berechnungsfehler beim Errichten der Überbauung im Jahr 1990 sind nach einem früheren Entscheid des Solothurner Obergerichtes längst verjährt"
Wusste gar nicht, dass Mord verjährt. Besonders aus niederen Motiven (Gewinnmaximierung)......
Antworten
Nun gehen Sie aber zu weit. Dies sind Unterstellungen die unserem Rechtsstaat nicht würdig sind. Gesetze werden durch Bürger die von Ihnen (falls Sie wählen gehen) gemacht. Diese Gesetze müssen vom Richter ohne Emotionen, ohne Einmischung von „Stammtischmeinungen“, Politik und Interessensgemeinschaften nach dem Gesetzbuch behandelt werden. Dies wurde auch in diesem Fall so gemacht. Ich selber war im Gerichtssaal, seinerzeit in Olten, und hätte aufgrund der Fakten genau gleich entschieden. Ich bin ein normaler unabhängiger Bürger!
Um Mord, der übrigens sehr wohl verjährt, ging es hier gar nie. Unverjährbare Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) werden unter Art. 101 StGB aufgeführt. Derjenige, der Berechnungsfehler begangen hat, wurde denn auch bereits in erster Instanz freigesprochen. Ihre Unterstellung der Gewinnmaximierung ist hingegen strafbar (Art. 173 und Art. 174).
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