Schweiz
Das nationale Hundegesetz steht vor dem Aus
Von Daniel Friedli. Aktualisiert am 03.12.2010 23 Kommentare
Artikel zum Thema
- Warum Schäfer schulpflichtig sind und Affenpinscher frei haben
- Verschärfte Hundegesetze bringen Tierheime in Nöte
- Kampfhunde verschwinden erst in 15 Jahren
Stichworte
Hunde, die bellen, beissen nicht. Was der Volksmund über des Menschen besten Freund weiss, könnte – zumindest im Fall des Hundegesetzes – auch auf die Parlamentarier zutreffen. Denn vieles deutet derzeit darauf hin, dass der Nationalrat am Montag die Vorlage, die 2005 nach der tödlichen Pitbull-Attacke auf den kleinen Süleyman in Glattbrugg lauthals gefordert wurde, kurz vor Schluss wieder fallen lässt.
Der Grund dafür liegt in einem Entscheid, den nach einem langen Hin und Her gestern eine Einigungskonferenz von National- und Ständerat getroffen hat: Sie will die vorbereitete Bundesregelung – geplant sind primär eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hundetypen sowie eine obligatorische Haftpflichtversicherung – zum Höchstmass für das ganze Land machen. Und es dementsprechend den Kantonen verbieten, selber noch weitergehende Regeln zu erlassen. Die Folge: Der Kanton Zürich zum Beispiel, in dem das Stimmvolk 2008 mit einer Mehrheit von 61,1 Prozent beschlossen hat, Pitbulls und eine Reihe anderer Hunderassen zu verbieten, müsste dieses Verbot wieder rückgängig machen. Gleiches gilt für zehn weitere Kantone, die Rasseverbote oder andere schärfere Bestimmungen in Kraft gesetzt haben, als sie beim Bund nun geplant sind.
Kantone gegen Ständerat
Dieser Punkt sorgt bei den Kantonen schon lange für Unmut – und nun dafür, dass das Gesetz am Montag ganz scheitern könnte. Die SP wird die Vorlage in dieser Form aller Voraussicht nach ablehnen, sagt Nationalrätin Chantal Galladé (ZH). Es gehe nicht, dass der Bund nach langem Nichtstun nun jene Kantone bestrafe, die bereits gehandelt hätten, sagt sie. Aus ähnlichen Gründen wollen auch FDP und SVP Nein sagen. Beide Parteien standen dem Gesetzesprojekt von Anfang an skeptisch gegenüber. «Viele Kantone haben das Problem mittlerweile selber gelöst», sagt Lieni Füglistaller (SVP, AG). Dass ausgerechnet der Ständerat, auf den der gestrige Beschluss zurückgeht, ihnen nun den Handlungsspielraum wieder nehmen wolle, könne er nicht nachvollziehen.
Gross ist in diesem Lager vor allem der Ärger über die Schweizerische Kynologische Gesellschaft und über die CVP. Die «Hündeler» hätten mit ihrem Lobbying für die Ständeratslösung bewusst alle scharfen Hundegesetze in den Kantonen torpedieren wollen, heisst es. Und die CVP, deren Vertreter nach der Pitbull-Attacke von Glattbrugg am lautesten nach Verboten und Massnahmen gerufen hätten, spielten dieses Spiel nun mit, lautet die Kritik.
Ärger über die Hunde-Lobby
Tatsächlich waren es die CVP-Nationalräte, die mit ihrem Meinungswechsel gestern in der Einigungskonferenz entscheidend wirkten. Doch den Vorwurf, damit das Gesetz zu sabotieren, weist man auf dieser Seite zurück. Es könne doch nicht sein, dass es letztlich in 26 Kantonen unterschiedliche Regelungen zum Umgang mit Hunden gebe, sagt Peter Rub, der Präsident der Kynologischen Gesellschaft. Der Kampf für eine schweizweit einheitliche Lösung sei keine Obstruktion, sondern das Gebot der Vernunft. Und CVP-Nationalrätin Kathy Riklin (ZH) fügt an, auch die Bundeslösung mit der Bewilligungspflicht für gewisse Hundehalter sei letztlich ein gangbarer Weg, dem die anderen Parteien nun zustimmen sollten. Von einer Missachtung des Volkswillens in Kantonen wie Zürich könne dabei keine Rede sein, sagt Riklin. Schliesslich werde sich das Stimmvolk auch zur Bundeslösung noch an der Urne äussern können.
Ob es dazu kommen wird, ist freilich noch offen. Lehnt der Nationalrat am Montag den Vorschlag der Einigungskonferenz ab, ist das Hundegesetz nach fünfjähriger Beratung vom Tisch. Und das Parlament wird sich dann überlegen müssen, ob es die dazugehörige Verfassungsänderung, die dem Bund erst die Kompetenz zur Gesetzgebung in diesem Bereich erteilt, überhaupt noch vors Volk bringen will. Für den Kanton Zürich würde dies bedeuten, dass sein Pitbull-Verbot vorderhand unangetastet bleibt. Umgekehrt müssten sich wohl auch jene Kantone wieder Gedanken machen, die wie etwa der Kanton Bern bisher auf eine Lösung aus dem Bundeshaus gewartet haben.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.12.2010, 22:37 Uhr
Kommentar schreiben
23 Kommentare
Es ist ämusant, sich die Kommentare hier durchzulesen...mindestens die Hälfte hat keine Ahnung von Wesen oder Geschichte der "Kampfhunde". Ich wohne schon seit Jahren neben einem Pitbull. Er bellt nie, ist total verschmust, geht mit seiner eigenen Leine spazieren... "Kampfhunde" gibt es nicht, sie werden vom Menschen dazu gemacht. Hundeführschein und verpflichtende Kurse für ALLE! Antworten
Es macht keinen Sinn einzelne Hunderassen zu verbieten. Sicherlich ist es richtig, dass einige Rassen spezielle Ansprüche haben. Schliesslich wurden sie einmal für einen Zweck gezüchtet. Das bedeutet aber nicht, dass ein sogenanter "Kampfhund" böse und gefährlich ist. Jeder grössere Hund "kann" eine Gefahr sein. So ist der Schäferhund nach Beissstatistik min. gleich gefährlich. Antworten
Schweiz
Flugpreise vergleichen
Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.
Alles für Abonnenten und Abonnentinnen
Laden Sie sich Ihr ePaper auf Ihren Computer und blättern Sie gratis und ab 5 Uhr früh in Ihrem "Bund".
Abopreise vergleichen
Der Handy-Abovergleich mit Ihrem gewünschten Mobiltelefon und Prepaid-Angeboten.



























