Schweiz

Das Volk soll über die Bonussteuer abstimmen

Aktualisiert am 02.02.2012 13 Kommentare

Die Rechtskommission des Nationalrates bringt Bonussteuer wieder ins Gespräch: sie hat einen direkten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative ausgearbeitet, über den die Stimmbürger entscheiden sollen.

Die Bonussteuer soll an die Urne: Eine Frau wirft in Lausanne den Stimmumschlag ein.

Die Bonussteuer soll an die Urne: Eine Frau wirft in Lausanne den Stimmumschlag ein.
Bild: Keystone

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Das Stimmvolk soll über eine Bonussteuer abstimmen können. So möchte es die Rechtskommission des Nationalrates. Sie hat einen neuen direkten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative ausgearbeitet.

Die Geschichte um die Abzocker-Initiative und mögliche Gegenvorschläge dazu nimmt kein Ende: Initiant Thomas Minder hatte die Unterschriften zu seinem Volksbegehren im Februar 2008 eingereicht; vier Jahre später streiten die Räte immer noch über mögliche Gegenvorschläge.

In der letzten Session beschloss der Nationalrat, den indirekten Gegenvorschlag definitiv nicht mit einer Bonussteuer anzureichern. Bereits damals tönten aber einzelne Ratsmitglieder an, die Bonussteuer könnte in Form eines direkten Gegenvorschlags dem Volk vorgelegt werden.

Nun hat die Rechtskommission des Nationalrates diesem Vorschlag mit 14 zu 11 Stimmen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Der direkte Gegenvorschlag würde ausschliesslich eine Bonussteuer beinhalten: Unternehmen sollen Vergütungen über drei Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können.

Aktionärsrechte stärken

Die Abzocker-Initiative und der indirekte Gegenvorschlag beinhalten ausschliesslich aktienrechtliche Massnahmen. Ziel ist es, die Aktionärsrechte zu stärken und so Lohn- und Bonusexzesse einzudämmen.

Über den indirekten Gegenvorschlag, den die Räte voraussichtlich in der Frühjahrssession verabschieden, muss das Volk nicht abstimmen: Die Gesetzesrevision tritt in Kraft, sofern niemand das Referendum dagegen ergreift.

Ohne direkten Gegenvorschlag müssten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger also lediglich entscheiden, ob sie die Initiative angesichts des indirekten Gegenvorschlags ablehnen oder annehmen. Das Volksbegehren geht etwas weiter als die geplante Gesetzesrevision.

Aktienrechtlich oder fiskalisch

Stimmen die Räte dagegen dem Vorschlag der Nationalratskommission zu und legen dem Volk den direkten Gegenvorschlag vor, haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Wahl zwischen Initiative und Bonussteuer. Beides annehmen können sie nicht.

Bundesrat und Ständerat wollten die Bonussteuer in den indirekten Gegenvorschlag einbauen. Der Nationalrat lehnte dies jedoch ab - in neuer Zusammensetzung nach den Wahlen noch deutlicher als vor den Wahlen.

FDP und SVP dagegen

SP, Grüne und CVP riefen vergeblich zu einem Ja auf. Nur mit einer Bonussteuer sei der indirekte Gegenvorschlag eine echte Alternative zur Abzocker-Initiative von Thomas Minder, argumentierten ihre Vertreter. Heute würden Abzocker-Unternehmen steuerlich belohnt.

Die bürgerliche Mehrheit war jedoch der Ansicht, die Bonussteuer würde den Unternehmen schaden. Faktisch handle es sich um eine Erhöhung der Gewinnsteuer, monierten FDP und SVP. Auch die Grünliberalen stimmten am Ende Nein. Martin Bäumle (GLP/ZH) kündigte allerdings an, seine Partei wolle die Frage der Bonussteuer «weiterverfolgen».

Ringen um Löhne der Geschäftsleitung

Beim indirekten Gegenvorschlag sind sich die Räte noch nicht in allen Punkten einig. Zu den Knackpunkten gehört die Frage, ob die Aktionäre nicht nur über die Löhne des Verwaltungsrates, sondern auch über jene der Geschäftsleitung jährlich abstimmen sollen.

Hier zeichnet sich ein Kompromiss ab. Demnach soll die jährliche Abstimmung zwar zwingend sein. Die Aktionäre sollen aber in den Statuten festlegen können, ob diese Abstimmung bindende oder konsultative Wirkung hat. Die Initiative verlangt eine zwingende Abstimmung mit bindender Wirkung.

Uneinig sind sich die Räte auch bei den goldenen Fallschirmen. Die Initiative will goldene Fallschirme verbieten, das Parlament möchte Ausnahmen zulassen. Nach dem Willen des Ständerates sollen aber die Aktionäre über die Ausnahmen abstimmen müssen, während der Nationalrat auch Ausnahmen im Vergütungsreglement zulassen will. (kpn/sda)

Erstellt: 02.02.2012, 17:42 Uhr

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13 Kommentare

Carlo Schnydrig

03.02.2012, 09:15 Uhr
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Vier Jahre ist es her, dass die Unterschriften zur Abzockerinitiative eingereicht wurden.Da die Zeit drängt, kommt man wieder auf die ursprüngliche Fassung "Boniversteuerung ab 3 Mio"zurück.Dieses Vorgehen entspricht genau dem Image des National- und Ständerates."Wenn sich zwei verstehen, hat man das ganze Jahr Arbeit". Zu Gunsten einer Volksabstimmung und gegen Lobby arbeiten jetzt die Fristen. Antworten


giovanni bernasconi

02.02.2012, 18:10 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Warum nicht ueber die unnoetigen Kampfflugzeuge?
Bonus bringen Geld in die Staatskasse, die Jets nur Loecher in der gleichen Kasse!
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