Schweiz

Das Ende des Systems Saint Germain

Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 10.09.2011 37 Kommentare

Jahrelang hatten Betroffene Anzeigen zurückgezogen und erhielten dafür Geld. Für einmal konnte sich Carl Hirschmann nicht freikaufen von juristischen Problemen. Ein Kommentar.

1/16 Carl Hirschmann verlässt das Bezirksgericht Zürich nach der Urteilsverkündung. (9. September 2011)
Bild: Keystone

   

Thomas Knellwolf über die Verurteilung des ehemaligen Clubbesitzers Carl Hirschmann.

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«Es ist», so schrieb Carl Hirschmann vor kurzem einer Bekannten, «ein ziemlich sexy Gefühl, Staatsfeind Nummer 1 zu sein.» Dieser SMS-Satz offenbart entweder die Selbstüberschätzung oder die Selbstironie des 31-jährigen Verfassers. Beides sind Attitüden des Goldjungen, dessen Lack längst abgeblättert ist.

Hirschmann ist nicht Staatsfeind Nummer 1. Seit Freitag, 17.55 Uhr, ist er ein Sexual- und Gewalttäter. Ob es bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten bleibt, entscheidet vermutlich zuletzt das Bundesgericht.

Für einmal konnte sich Carl Hirschmann nicht freikaufen von juristischen Problemen. Diesmal nicht. Mit sexueller Nötigung und Sex mit einer Minderjährigen standen Straftaten zur Diskussion, die der Staat als Offizialdelikte verfolgen muss – ob die Geschädigten das wollen (wie die beiden Frauen, die Hirschmann zum Oralsex zwang) oder nicht (wie eine Schülerin im Schutzalter).

Jahrelang hatten Betroffene Anzeigen gegen Hirschmann zurückgezogen und erhielten dafür Geld. Strafverfahren mussten reihenweise eingestellt werden. Es entstand der Eindruck, dass hier einer vor dem Gesetz gleicher ist als andere. Millionenerbe Hirschmann benahm sich weiterhin, als beträfen ihn die Paragrafen nur teilweise.

Er sah sich als Opfer

Doch nun stand er vor Gericht – und sah sich als Opfer: zum kleineren Teil seiner selbst, zum grösseren einer öffentlichen Vorverurteilung und eines orchestrierten Rachefeldzugs von Ex-Geliebten und Staatsanwalt. Er tat sich keinen Gefallen, diese Verschwörungstheorien kundzutun. Ein gute Verteidigung hätte ihn davon abgehalten. Doch diese fehlte.

Hirschmann scheint sich nicht bewusst zu sein, was er bei seinen Opfern angerichtet hat. War jemand nicht willig, so brauchte er Gewalt – körperlich und sexuell. Nicht immer, aber immer wieder. Das Ganze hatte System. Das Saint Germain, Hirschmanns Nachtclub, war ein Ort seiner Machtentfaltung. Insofern war es ein Akt des Selbstschutzes, dass der Veränderungswillige Ende 2010 seine Disco an der Zürcher Bahnhofstrasse schloss. Vielleicht kann er nun seine Vorsätze umsetzen. Es ist aber ein langer Weg für einen, der vor seinen Problemen bisher stets davonjetten konnte. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 10.09.2011, 06:32 Uhr

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37 Kommentare

Roger Walser

10.09.2011, 07:47 Uhr
Melden 293 Empfehlung

Das gute an diesem Urteil ist, es zeigt, dass das Schweizer Rechtssystem funktioniert und man sich von grossen Namen und Geld nicht blenden lässt. War ja auch bei der Verhaftung von Gadhaffis Sohn so. Antworten


rudolf thoma

10.09.2011, 12:16 Uhr
Melden 49 Empfehlung

Das Rechtssystem greift nur beim kleinen Bürger, bei einflussreichen und superreichen Zeitgenossen prallt es ab.
Der Carli wird sich bestimmt weiter durchboxen und schlussendlich dem angeblichen Rechtsstaat Schweiz den Rücken zuwenden.
Die schlaffen 5 Milliönchen Kaution werden ihn kaum zurückhalten können...
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