Schweiz

Das Bankgeheimnis wackelt jetzt auch im Inland

Von René Lenzin. Aktualisiert am 28.05.2011 12 Kommentare

Im Gegensatz zum Bundesrat wollen die Kantone das Bankgeheimnis weiter lockern. Eveline Widmer-Schlumpf hat dafür «viel Verständnis».

Sieht das Ende Bankgeheimnisses im Inland: Finanzdirektorin Eveline Widmer-Schlumpf.

Sieht das Ende Bankgeheimnisses im Inland: Finanzdirektorin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bild: Keystone

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Dank der erweiterten Amtshilfe an ausländische Steuerbehörden kommt der Schweizer Fiskus zu Informationen, die ihm bisher verwehrt blieben. Und neu können Länder, mit denen die Schweiz das Doppelbesteuerungsabkommen revidiert hat, Amtshilfe bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung verlangen. Dabei kann es sich um Informationen über Personen handeln, die zwar in den entsprechenden Ländern wohnen, die aber auch in der Schweiz steuerpflichtig sind – weil sie an einer hiesigen Firma beteiligt sind oder hier Immobilien besitzen.

Was geschieht nun, wenn sich bei der Amtshilfe herausstellen sollte, dass diese Personen auch in der Schweiz Steuern hinterzogen haben könnten? Das ist die umstrittenste Frage beim Steueramtshilfegesetz, das der Bundesrat demnächst verabschieden wird.

Dezidierte Stellungnahme

Die Landesregierung hat dazu zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Die erste sieht vor, dass der einheimische Fiskus die bei der Amtshilfe erhobenen Bankdaten nur verwenden dürfte, wenn es sich um Steuerbetrug oder schwere Steuerhinterziehung handelt. Die zweite erlaubt hingegen eine Verwendung ohne Einschränkungen. Der Bundesrat bevorzugt die erste Variante. Er nimmt damit eine «Schlechterstellung der inländischen gegenüber den ausländischen Steuerbehörden in Kauf», wie es in den Vernehmlassungsunterlagen heisst. Doch nun stellt die Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf die Position der Regierung infrage.

Anlass ist die dezidierte Stellungnahme der Kantone. Die neuen Amtshilfekriterien benachteiligten die inländischen Steuerbehörden gegenüber den ausländischen schon grundsätzlich, weil sie beim Verdacht auf Steuerhinterziehung keine Bankdaten anfordern dürften, schreibt die Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Laut FDK würden die Schweizer Steuerbehörden mit der Variante des Bundesrats aber noch schlechter gestellt, als sie es vor der Einführung der neuen Kriterien gewesen seien. Da der Verdacht auf Steuerhinterziehung für Amtshilfe ausreiche, müssten die ausländischen Behörden keine Hinweise auf Steuerbetrug mehr liefern. Daher könne der Schweizer Fiskus gar nicht entscheiden, ob er diese Daten nach schweizerischem Recht ebenfalls verwenden dürfe.

Gleich argumentieren einzelne Kantone. So schreibt etwa die Berner Regierung, sie unterstütze «ausdrücklich die Gleichstellung der schweizerischen Steuerbehörden». Und laut Zürcher Regierungsrat geht es nicht an, dass «die inländischen Steuerbehörden weniger Informationen verwerten können, als dies vor der Übernahme des OECD-Standards zur Amtshilfe der Fall war».

SP stellt sich hinter Kantone

Von den Bundesratsparteien stellt sich nur die SP hinter die Kantone. Die bürgerlichen Parteien unterstützen die bevorzugte Variante des Bundesrats. «An der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist vorbehaltlos festzuhalten», schreibt die SVP. Auch die CVP begrüsst «ausdrücklich» diese Variante. Die FDP will an der «strikten Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug» festhalten. Sie verweist auf freisinnige Motionen, die genau das fordern und sowohl vom National- als auch vom Ständerat überwiesen worden sind.

Diese Reaktionen machen deutlich, worum es letztlich geht: Das Steueramtshilfegesetz stellt die Frage nach dem Bankgeheimnis im Inland. So sieht es zumindest die Zürcher Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort. Die Ausgestaltung des Bankgeheimnisses in der Schweiz werde zwar nicht präjudiziert, schreibt sie. Einzuräumen sei «allerdings, dass eine politische Diskussion angeregt wird, die in absehbarer Zeit ohnehin zu führen sein wird».

«Das geht doch nicht!»

Gleich sieht es Christian Wanner, Solothurner Finanzdirektor und Präsident der FDK. Für ihn ist klar, dass die Unterscheidung zwischen Betrug und Hinterziehung aufzuheben ist, zumindest in Fällen von vorsätzlicher und wiederholter Hinterziehung. «Wenn die Putzfrau 550 statt 750 Franken auf ihren Lohnausweis schreibt, kommt sie wegen Betrugs dran. Wenn jedoch der Millionär in der Steuererklärung eine Million vergisst, heisst es Sorry. Das geht doch nicht!», sagt Wanner.

Die SP pflichtet ihm bei. Sie will das Bankgeheimnis bereits im Steueramtshilfegesetz knacken. Was im Verkehr mit ausländischen Behörden gelte, solle ab sofort auch im Inland gültig sein – für alle Steuerpflichtigen. So schnell möchte Widmer-Schlumpf zwar nicht vorangehen. Aber auch sie lässt durchblicken, dass die Zeit des Bankgeheimnisses im Inland zu Ende gehen könnte.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.05.2011, 06:34 Uhr

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12 Kommentare

Hans Berger

28.05.2011, 07:46 Uhr
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Wie viel Aerger bringt uns EWS noch, bis sie endlich abgewählt wird? Der Schüffelstaat geht mir auf den Wecker! Warum nicht alle Bankkonten für alle öffentlich im Internet zugänglich machen. Das wäre dann der nächste Schritt! Und dasselbe für die Löhne, öffentlich einsehbar, für alle von allen. Antworten


Marc Peer

28.05.2011, 08:47 Uhr
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Wie genau ergibt sich der Unterschied zwischen dem 'Betrug der Putzfrau' und dem 'Vergessen des Millionärs'?
Wie kann der Mittelstandsbürger auch in den Genuss von Steuerreduktion durch zufälligerweise vergessene Vermögen und Einkommen kommen? Wäre für Hinweise dankbar. Würde gerne meine Steuererklärung auch etwas frisieren.
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