Schweiz

«Das Ausländergesetz wird ausgehebelt»

Interview: Hubert Mooser. Aktualisiert am 11.04.2012 65 Kommentare

Die Abschaffung der Visumpflicht für 33 Staaten sei nicht im Sinne der Versprechungen, die der Bundesrat bei den Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit gemacht habe, sagt FDP-Nationalrat Philipp Müller.

Weniger administrative Hürden für Erntehelfer: Ausländische Melonenpflücker in Seegräben ZH.

Weniger administrative Hürden für Erntehelfer: Ausländische Melonenpflücker in Seegräben ZH.
Bild: Keystone

«Schlicht und einfach unnötig»: FDP-Nationalrat Philipp Müller über die neue Regelung zur visumfreien Einreise.

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Herr Müller, Justizministerin Simonetta Sommaruga will gemäss dem «Tages-Anzeiger» die Visumpflicht für 33 Staaten abschaffen. Was sagen Sie dazu?
Angesichts der Tatsache, dass die Einwanderung aus Staaten, die nicht der EU und der Efta angehören, also aus sogenannten Drittstaaten, schon heute wieder so hoch ist wie vor der Einführung der Personenfreizügigkeit, ist dies ein völlig falsches Signal und ein Unsinn. Bei der Einreise von Erwerbstätigen aus Drittstaaten werden damit weitere Hürden abgebaut. Das ist nicht im Sinne der Versprechungen, die bei den Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit gemacht wurden.

Was für Versprechungen?
Dass die Hürden gegenüber der EU abgebaut, die Hürden gegenüber Drittstaaten jedoch erhöht würden.

Es geht darum, die Einreisebestimmungen für Personen zu lockern, die für einen Zeitraum von maximal drei Monaten in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Weiterbildung absolvieren möchten. Braucht es überhaupt eine solche Regelung?
Diese neue Regelung ist schlicht und einfach unnötig. Schon heute können gut qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten für eine befristete Zeit in der Schweiz arbeiten. Sie erhalten dazu eine Kurzaufenthaltsbewilligung, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen an ihre berufliche Qualifikation, die soziale Anpassungsfähigkeit sowie die Sprachkenntnisse erfüllen und ausserdem eine Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld erwarten lassen. Genau so steht es im Gesetz.

Was befürchten Sie?
Mit der visumfreien Einreise für eine Erwerbstätigkeit von weniger als drei Monaten muss befürchtet werden, dass diese gesetzlichen Vorgaben in der Praxis unterlaufen werden und vor allem schlecht oder gar nicht qualifizierte Erwerbstätige in die Schweiz kommen. Zudem ist fraglich, ob sie nach spätestens drei Monaten wieder ausreisen, da sie ja weitere drei Monate bewilligungsfrei als Nichterwerbstätige in der Schweiz bleiben dürfen. Wer kontrolliert später die ordnungsgemässe Ausreise?

Da es sich um eine Verordnungsänderung handelt, soll das Parlament nicht befragt werden. Sind Sie mit diesem Vorgehen einverstanden?
Nein, damit wird das von Volk und Parlament beschlossene Ausländergesetz, welches primär die Einwanderung von Personen aus Drittstaaten regelt, ausgehebelt.

Ist das Parlament hier machtlos?
Das Parlament ist nicht machtlos, es könnte mittels Motion oder einer parlamentarischen Initiative dem Ganzen einen Riegel schieben.

Reden wir über die Ventilklausel: Soll der Bundesrat die Ventilklausel für die acht osteuropäischen EU-Länder aktivieren?
Ja, selbstverständlich. Im Abstimmungsbüchlein zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedsstaaten wurde dem Schweizer Volk versprochen, dass bei einer starken Zunahme der Einwanderung aus diesen acht Staaten eine Schutzklausel eingesetzt werden kann, mit der die Einwanderung erneut beschränkt werden kann. Es geht also um eine Glaubwürdigkeitsfrage.

Es gibt aber heute von Europarechtlern Vorbehalte gegen die Aktivierung dieser Klausel. Eine gesonderte Anwendung auf acht EU-Staaten sei gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen nicht erlaubt, sagen sie.
Wäre dies so, hätte der Bundesrat ein gröberes Problem. Er hätte dem Volk, aber auch dem Parlament, bei der Abstimmung vom 25. September 2005 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens etwas Falsches kommuniziert. Zudem hat der Bundesrat in Beantwortung meiner entsprechenden Motion am 23. November 2011 ausdrücklich bestätigt, dass die Anrufung der Ventilklausel möglich sei und die Voraussetzungen dafür erfüllt seien.

Wie ist es möglich, dass man Verträge unterzeichnet, bei denen nicht eindeutig klar ist, was am Ende tatsächlich gilt?
Nach meiner Ansicht ist es klar, nach derjenigen des Bundesrates ebenfalls. Die Frage ist aber berechtigt. Ich hoffe doch sehr, dass der Bundesrat rasch eine klare Stellungnahme publizieren wird. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 11.04.2012, 14:53 Uhr

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65 Kommentare

will williamson

11.04.2012, 15:19 Uhr
Melden 220 Empfehlung 0

"Wäre dies so, hätte der Bundesrat ein gröberes Problem. Er hätte dem Volk, aber auch dem Parlament, bei der Abstimmung vom 25. September 2005 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens etwas Falsches kommuniziert."
Könnte man, etwas weniger fein ausgedrückt sagen, wir wurden brandschwarz belogen?
Antworten


werner hueppi

11.04.2012, 15:38 Uhr
Melden 193 Empfehlung 0

Das Schweize Volk wurde vor der Abstimmung ueber die Personenfreizuegigkeit angelogen. Seit Jahren drueckt sich der Bundesrat um die Anrufung der Ventilklausel, obwohl die Voraussetzungen dazu schon laengestens erfuellt sind. Antworten



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