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Darf man mit Elektrovelos auf Velostreifen fahren?
Von Olivia Raths. Aktualisiert am 24.04.2012 59 Kommentare
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«Schon wieder neue Regeln!», ereifert sich ein E-Biker in einem Kommentar zum Artikel über E-Bikes. Ein anderer Leser versteht die Kommentare dieser Art nicht: «Fast alles ist doch besser geworden: Die Leistung etwa darf neu viel höher sein als bisher erlaubt.» «Bravo! Endlich wird mal etwas unternommen gegen diese rüpelhaften Fahrer», lobt eine andere Person. E-Biken ist eine beliebte Tätigkeit, und staatliche Eingriffe sorgen entsprechend für Emotionen. Doch geht es da wirklich um mehr Einschränkungen?
Neu ist ab dem 1. Mai etwa, dass nun zwischen «Leicht-Motorfahrrädern» und den schnelleren «Motorfahrrädern» unterschieden wird. Wenn ein Elektrovelo mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt, gilt es als Motorfahrrad und macht Zulassung, Führerschein und eine Helmpflicht nötig:
1. Wenn es ohne Tretunterstützung 20 bis 30 km/h schnell fahren kann.
2. Wenn es mit Tretunterstützung zwischen 25 und 45 km/h fahren kann.
3. Wenn die Motorleistung zwischen 500 und 1000 Watt beträgt.
Kinderanhänger neu auch bei schnelleren E-Bikes erlaubt
Bei diesen Elektrovelos dürfen ab dem 1. Juli zudem mit den zulassungspflichtigen Motorfahrrädern auch Kinderanhänger gezogen werden. «Wir sind sehr glücklich, dass dies liberalisiert wird», sagt David Buess vom E-Bike-Hersteller Biketec im bernischen Huttwil auf Anfrage von DerBund.ch/Newsnet. Das Unternehmen machte 2011 sowohl selber als auch via Verband der Schweizer Fahrradlieferanten eine entsprechende Eingabe beim Bund. Für den Unternehmensjuristen Buess ist es zudem «erfreulich, dass bei den schnelleren E-Bikes die Helmpflicht eingeführt wird».
Wird das Geschäft mit den schnelleren E-Bikes nun anziehen? «Die Verkäufe laufen bereits heute auf hohem Niveau», so David Buess. «Wir erwarten, dass sie sich auch mit der neuen Verordnung etwa auf diesem Niveau bewegen werden.» Es sei aber gut möglich, dass bei Familien mit Kindern das Interesse für die schnelleren Modelle zunehmen werde, weil bei diesen nun Kinderanhänger erlaubt seien.
«Die Geschwindigkeit von E-Bikes wird oft unterschätzt»
Elektrovelos im Strassenverkehr: Ist der Velostreifen oder Radweg eigentlich tabu für Motorfahrräder? «Falls vorhanden, dürfen beide Arten darauf unterwegs sein», erklärt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen (Astra), gegenüber DerBund.ch/Newsnet. «Gibt es auf Velostreifen oder Radwegen ein Verbot für Mofas, dann muss der Fahrer dort mit ausgeschaltetem Motor fahren.»
Für den Astra-Sprecher ist es «grundsätzlich schön, dass für viele Leute dank den Elektrovelos die Mobilität erhalten bleibt». Dennoch warnt er davor, die Geschwindigkeit dieser Zweiräder zu unterschätzen. Das gelte sowohl für E-Bike-Fahrer als auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Rohrbach betont, dass sich die Verkehrsteilnehmer an schnellere Velos gewöhnen müssten. Zudem appelliert er an das Verantwortungsbewusstsein der E-Biker: «Es geht gern vergessen, wie schnell sie mit 30 bis 40 km/h sein können.» Der Astra-Sprecher erinnert daran, dass Velofahrer nach den Fussgängern die meistgefährdeten Verkehrsteilnehmer sind.
Senioren an die Elektrovelo-Prüfung?
Mit der neuen Verordnung werden weitere Fragen aufgeworfen. Etwa die, ob Senioren, die zeitlebens keinen Führerschein hatten, nun eine Fahrprüfung machen müssen wegen ihres schnellen Elektrovelos. «Ja, das ist so», bestätigt Rohrbach. «Es sei denn, sie kaufen sich ein Leicht-Motorfahrrad, das keinen Führerschein erfordert.»
Könnten Fahrtauglichkeitstests für Senioren mit Elektrovelos ein Thema werden? «Nein», winkt Rohrbach ab. «Da würde man definitiv mit Kanonen auf Spatzen schiessen.» Solche Tests seien nur bei Autos und grösseren Motorfahrzeugen sinnvoll, weil diese bei einem Unfall ein grösseres Schadenspotenzial für die Verkehrsteilnehmer hätten. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 24.04.2012, 16:30 Uhr
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59 Kommentare
Es sind keine Elektro-Velos, sondern E-Motorfahrräder, also Töffli, die nicht stinken. Deshalb bräuchte es keine neuen Regeln (im Strassenverkehrsgesetz ist nicht vorgeschrieben, dass Motoren nur mit Benzin betrieben werden dürfen), aber unsere Doris Leuthard lässt gerne das Rad neu erfinden, damit sie ihre Verwaltung durch noch mehr Juristen aufblähen kann. Antworten
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