Schweiz
«Dann wäre die Volksabstimmung zu wiederholen»
Aktualisiert am 13.04.2011 41 Kommentare
Tobias Jaag ist Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich.
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Herr Jaag, die politische Linke will die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform wiederholen. Hat es so etwas schon einmal gegeben?
Meines Wissens nicht. Zumindest nicht auf Bundesebene. Auf kantonaler Ebene schon.
Was ist auf kantonaler Ebene anders?
Der Rechtsschutz ist besser als auf Bundesebene. Auf eidgenössischer Ebene stellt sich die Frage des Rechtsmittels, mit dem man vorgehen kann.
Das Abstimmungsbüchlein beinhaltete offenbar falsche respektive irreführende Angaben. Kann dagegen nicht Beschwerde erhoben werden?
Gesetzlich ist für solche Fälle kein Rechtsschutz vorgesehen.
Dem abstimmenden Bürger wird das nicht gefallen.
Das ist tatsächlich unbefriedigend.
Wie kann sich der Bürger künftig noch auf die Informationen im Abstimmungsbüchlein verlassen?
Die Informationen im Abstimmungsbüchlein müssen die Konsequenzen eines Volksentscheides aufzeigen und korrekte sowie vertretbare Schätzungen abgeben. Ist dem nicht so, ist das unzulässig. Nochmals, im Fall einer kantonalen Abstimmung könnte das für das Bundesgericht ein Grund sein, die Wiederholung der Abstimmung anzuordnen.
Eine Abstimmungsbeschwerde von Nationalrätin Margrit Kiener-Nellen ist beim Bundesrat hängig. Die Politikerin hat sie aber schon ans Bundesgericht weitergezogen. Welche Chancen hat sie?
In solchen Fälle ist der Weg ans Bundesgericht gesetzlich nicht vorgesehen. Das oberste Gericht könnte aber gestützt auf die Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a der Bundesverfassung trotzdem auf eine solche Beschwerde eintreten. Ob es sie auch gutheissen würde, ist eine andere Frage.
Wie stehen die Chancen?
Das lässt sich nicht sagen.
Was würde geschehen, wenn das Bundesgericht die Beschwerde gutheissen würde?
Dann wäre die Volksabstimmung zu wiederholen.
Nun wird argumentiert, der Entscheid könne allein schon aus Gründen der Rechtssicherheit nicht rückgängig gemacht werden. Was ist davon zu halten?
Dieses Argument ist tatsächlich zu erwägen. Es stellt sich die Frage, ob die von der Unternehmenssteuerreform Betroffenen schon Dispositionen hinsichtlich der Änderungen getroffen haben. Bei Änderungen, die rückwirkend sind, ist das weniger der Fall. Da die Abstimmung im Februar 2008 stattfand und die Änderung auf Anfang 2011 in Kraft getreten ist, können hier aber Unternehmen bereits betroffen sein.
Wie können Fälle wie der hier besprochene künftig verhindert werden?
Primär sind es Bundesrat und Verwaltung, welche die wichtigsten Konsequenzen von Gesetzesänderungen aufzeigen müssen. Hier ist aber auch das Parlament in die Pflicht zu nehmen. Bereits die vorberatenden Kommissionen müssen versuchen, von der Verwaltung möglichst präzise Zahlen zu erhalten. Auch die Medien haben hier den Auftrag, für grösstmögliche Aufklärung zu sorgen. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 13.04.2011, 12:24 Uhr
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41 Kommentare
Wir werden in der Schweiz immer mehr verschaukelt und angelogen. Profitieren tun meist nur die Reichen und die Unternehmen. Der Mittelstand und die Armen dürfen alles berappen und haben immer weniger. Das kann doch nicht sein, dies geht nicht mehr so weiter, das Volk muss sich so langsam wehren.
Die Abstimmung muss ohne wenn und aber wiederholt werden und zwar sofort.
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