Schweiz
Bundesrichter sehen Kripo-Chef als Risiko
Aktualisiert am 10.05.2012 19 Kommentare
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Das Bundesgericht hat bestätigt, dass Michael Perler wegen seines Verhaltens in der Affäre um seine russischstämmige Freundin als Sicherheitsrisiko gelten muss.
2010 war durch eine Notiz in der «Weltwoche» bekannt geworden, dass BKP-Chef Perler seine damalige Partnerin, eine russischstämmige geschiedene Schweizerin, auf eine Geschäftsreise nach St. Petersburg mitgenommen hatte. Zuvor hatte er sie durch eigene Mitarbeiter einer Sicherheitsprüfung unterziehen lassen.
Mangel an Sensibilität
Seine Vorgesetzten setzte Perler über die Vorgänge nicht ins Bild. Nach der Reise wurde er dann selber von der Fachstelle für Personensicherheitsprüfung (IOS) unter die Lupe genommen. Die IOS kam zum Schluss, dass bei Perler ein Sicherheitsrisiko vorliege, und empfahl, auf seinen Einsatz als BKP-Chef zu verzichten.
Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht Perlers Beschwerde abgewiesen. Gemäss Urteil wird Perler nicht vorgeworfen, bestimmte Gesetzesvorschriften verletzt zu haben. Vielmehr habe er mit seinem Verhalten ein mangelndes Bewusstsein für die Sicherheitsaspekte seiner Funktion an den Tag gelegt.
Keine Einsicht
Laut den Richtern in Lausanne hat er mit der Überprüfung seiner Lebenspartnerin, der von ihr begleiteten Geschäftsreise und der unterlassenen Information seiner Vorgesetzten seiner ausserordentlich sicherheitsempfindlichen, verantwortungsvollen und politisch heiklen Führungsposition zu wenig Rechnung getragen.
Damit habe Perler als BKP-Chef sowie als Vizedirektor des Bundesamts für Polizei (fedpol) einen Mangel an Sensibilität bezüglich potenzieller Sicherheitsrisiken offenbart. Perler scheine davon auszugehen, alles machen zu dürfen, was nicht ausdrücklich verboten sei.
Dieses ungenügende Mass an Gefahrenbewusstsein und sein Risikoverhalten stelle ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Hinzu komme, dass er während der eigenen Personensicherheitsprüfung keine Einsicht gezeigt habe, was mit Wiederholungsgefahr verbunden sei.
Rückkehr unwahrscheinlich
Laut Guido Balmer, dem Sprecher des Justizdepartements (EJPD), schliesst das Urteil eine Weiterbeschäftigung Perlers in der Bundesverwaltung nicht aus. Eine Rückkehr in die BKP sei allerdings unwahrscheinlich. Perler hatte im letzten Herbst sein Amt vorläufig an Stellvertreter René Wohlhauser abgeben müssen und trat bezahlten Urlaub an.
Seit Dezember 2011 unterstützt er das Bundesamt für Sport (BASPO) bei der Erarbeitung und Klärung von Sicherheitsfragen bei den Vorbereitungen für eine allfällige Kandidatur der Schweiz für die olympischen Winterspiele 2022.
Rehabilitierung gefordert
Laut Balmer wird das EJPD mit Perler, dem fedpol und dem BASPO nun Gespräche führen, um das weitere Vorgehen festzulegen. Nach seiner Beurlaubung hatte Perler Unterstützung vom fedpol-Personalverband erhalten. Bei einer Umfrage unter den fedpol-Angestellten hatten sich 93 Prozent des Personals mit Perler solidarisiert.
In einem Schreiben an EJPD-Vorsteherin Simonetta Sommaruga und fedpol-Chef Jean-Luc Vez forderte der Verband die umfassende Rehabilitierung Perlers. Perler hatte das Amt des BKP-Chefs am 1. Juli 2009 als 42-Jähriger angetreten. Ernannt hatte ihn die damalige EJPD-Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf. (rub/sda)
Erstellt: 10.05.2012, 12:00 Uhr
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19 Kommentare
Hier hätte der Betroffe besser eine Begleitung aus der Ukraine an seiner Seite haben und für den Nationalrat und Statdrat kandidieren sollen... da sind solche "Umstände" kein Problem.
Dies soll keine Wertung sondern eine Feststellung sein.
Antworten
Die 93% Solidarisierung im Amt ist nicht überraschend. Unter Polizeicorps herrscht praktisch komplette Rückendeckung, das ist ein Kernteil der Berufskultur. Die Kehrseite der Medalie ist aber ungestrafter Amtsmissbrauch. Der Amtsdirektor sollte eigentlich auch ohne Bundesgericht zum Schluss kommen, dass eine Weiterbeschäftigung dieser Profilierungsperson nicht mehr koscher ist. Antworten
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