Schweiz

Bundesrat will heikle Initiativen auf den Prüfstand schicken

Aktualisiert am 31.03.2011 73 Kommentare

Weil Initiativen wie jene zur Verwahrung oder gegen Minarette immer wieder das Völkerrecht tangieren, stellt der Bundesrat Massnahmen zur Diskussion. Zwei neue Regelungen sollen für Klarheit sorgen.

Hat das politische Klima in der Schweiz aufgeheizt: Die Minarettinitiative.

Hat das politische Klima in der Schweiz aufgeheizt: Die Minarettinitiative.
Bild: Keystone

Reaktionen

Soll das Volk auch über Initiativen abstimmen können, die möglicherweise nicht umgesetzt werden können? Diese Frage ist selbst innerhalb der Parteien umstritten.

«Es ist wichtig, dass man schon bei der Unterschriftensammlung weiss, ob es bei der Umsetzung Probleme geben könnte», sagte der Zuger Nationalrat Gerhard Pfister, der die CVP in der Staatspolitischen Kommission vertritt.

Die Bürgerinnen und Bürger müssten aber die Möglichkeit haben, auch über schwierig umzusetzende Initiativen abzustimmen. «Es ist ein Element der direkten Demokratie, Zeichen setzten zu können», sagte Pfister gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

Volksvertreter gegen Volk

Anderer Meinung ist CVP-Präsident Christophe Darbellay. «Wenn eine Initiative verfassungswidrig ist, sollte man gar nicht anfangen mit dem Sammeln von Unterschriften», sagte der Walliser Nationalrat gegenüber der SDA. Solche Volksbegehren müssten ungültig erklärt werden, aber nicht vom Parlament.

Parlamentarier und Parlamentarier seien Volksvertreter. «Wenn 200'000 Personen eine Initiative unterzeichnet haben, sind wir nicht mehr in der Lage zu sagen 'Stopp!'», sagte Darbellay. Nur das Bundesgericht habe das Gewicht und die Kompetenz, eine solche Vorprüfung durchzuführen.

In die gleiche Richtung geht eine parlamentarische Initiative von der Waadtländer FDP-Nationalrätin Isabelle Moret: Sie schlägt eine richterliche Überprüfung von Volksinitiativen vor Beginn der Unterschriftensammlung vor.

FDP-Präsident Fulvio Pelli (TI) dagegen möchte die Politik in die Pflicht nehmen: «Anders als die bisherige Praxis müsste das Parlament den Mut haben, zu sagen, wenn eine Initiative nicht umgesetzt werden kann», sagte er auf Anfrage in einer ersten Reaktion.

«Hilfe für die Demokratie»

Es sei eine Gefährdung der Volksrechte, wenn dem Volk etwas versprochen werde, das nicht umgesetzt werden könne. In den Vorschlägen des Bundesrats sieht Pelli daher «eine Hilfe, nicht ein Hindernis für die Demokratie».

Die SP hält es für «praktisch unmöglich», eine Initiative nach der Unterschriftensammlung ungültig zu erklären. Im Zweifelsfall würden die Vorlagen fast immer dem Volk unterbreitet - «bisweilen mit den bekannten juristischen Unklarheiten und Folgen», wie es in einer schriftlichen Stellungnahme der Partei heisst.

Die SP unterstützt daher den Vorschlag, dass Initiativen bereits in einem frühen Stadium auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden. Die Ausweitung der Ungültigkeitsgründe genügt ihr jedoch nicht. Es gelte auch zu verhindern, dass EMRK-widrige Initiativen zur Abstimmung vorgelegt würden.

«Mit allen Mitteln bekämpfen»

Für die SVP dagegen sind die Vorschläge des Bundesrats ein «Skandal»: Gemäss ihrer Stellungnahme sieht die Partei in der Vorprüfung mit dem «Warnhinweis» auf dem Initiativbogen und auch in der Verschärfung der Gültigkeitsvoraussetzungen eine «unhaltbare Einschränkung der Volksrechte».

Der Bundesrat wolle sich, dem Parlament und der Verwaltung mehr Macht zuschanzen und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger massiv beschneiden. «Dieses Vorgehen ist als Frontalangriff auf die Volksrechte und die direkte Demokratie zu verstehen», schreibt die SVP. Sie will die Vorschläge des Bundesrates darum «mit allen ihr zur Verfügung stehenden politischen Mitteln bekämpfen».

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Die Volksbegehren, die mit dem Völkerrecht in Konflikt stehen, haben sich in den letzten Jahren gehäuft: von der Verwahrungs- über die Minarett- und die Ausschaffungsinitiative bis hin zur zurückgezogenen Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe.

Der Bundesrat stellt nun in einem Bericht Massnahmen zur Diskussion, um den Konflikt zu entschärfen. Demnach könnte die Bundesverwaltung eine Einschätzung darüber abgeben, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Die Initianten würden noch vor der Unterschriftensammlung eine juristische Stellungnahme erhalten, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga heute vor den Medien in Bern sagte.

Initianten bleiben frei

Diese Stellungnahme wäre nicht bindend – die Initianten könnten frei entscheiden, ob sie den Initiativtext anpassen wollen. Auf dem Unterschriftenbogen würde das Ergebnis der Prüfung vermerkt. «Damit wären die Stimmbürger noch besser in der Lage zu entscheiden, ob sie mit ihrer Unterschrift eine Initiative unterstützen wollen oder nicht», sagte Sommaruga. Ein Beschwerdeweg für die Initianten ist nicht vorgesehen. Um eine solche Vorprüfung einzuführen, müsste das Bundesgesetz über die politischen Rechte geändert werden. Für die inhaltliche Prüfung zuständig wären das Bundesamt für Justiz (BJ) und die Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement (EDA).

Bisher prüft die Bundeskanzlei Initiativen lediglich auf formelle Aspekte hin wie einen allenfalls irreführenden Titel. Die neu vorgeschlagene Prüfung will die Volksbegehren auch inhaltlich unter die Lupe nehmen. Nach geltendem Recht kann das Parlament eine Initiative für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht – etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei. Vorlagen, die übriges Völkerrecht wie Staatsverträge verletzen, sind gültig.

Keine Chance bei Zwangsheirat oder Todesstrafe

Neu soll das Parlament auch Begehren für ungültig erklären können, die den sogenannten Kerngehalt der verfassungsrechtlichen Grundrechte verletzen. Darunter fallen laut Sommaruga beispielsweise Zwangsheirat, Todesstrafe oder der erzwungene Beitritt zu einer religiösen Gemeinschaft.

Eine Initiative zur Einführung der Todesstrafe wäre damit laut Sommaruga nicht mehr möglich. Nach wie vor für gültig erklärt würde hingegen die Minarettinitiative. Denn, so die Justizministerin, diese Initiative tangiere zwar mit der Religionsfreiheit ein Grundrecht, nicht aber dessen Kerngehalt.

Der Bundesrat hat laut Sommaruga darüber diskutiert, ob die Einschränkungsgründe erweitert werden sollten – etwa auf das Diskriminierungsverbot. Der Bundesrat habe sich dagegen ausgesprochen, um die Volksrechte nicht zu stark einzuschränken. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass er mit den Neuerungen «nicht alle Initiativen, die mit dem Völkerrecht möglicherweise im Widerspruch stehen, aus dem Verkehr ziehen kann». Um diese zweite Neuerung einzuführen, müsste die Verfassung geändert werden. Das letzte Wort dazu hätten Volk und Stände.

Sommaruga: Nicht alle «aus dem Verkehr ziehen»

Von einer zusätzlichen Regel rät der Bundesrat ab, weil er deren Nachteile für überwiegend hält: In der Bundesverfassung soll nicht verankert werden, welches Recht bei Widersprüchen zwischen Landes- und Völkerrecht den Vorrang hat.

Auch weitere Ideen hat die Regierung geprüft und verworfen. So sollen nicht automatisch sämtliche Initiativen für ungültig erklärt werden, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Und die inhaltliche Prüfung soll nicht durch das Bundesgericht vorgenommen werden – die Lausanner Richter sollten für die Anwendung des Rechts im Einzelfall zuständig sein und nicht für grundsätzliche Überlegungen, sagte Sommaruga. Zudem stelle sich die Frage der Gewaltentrennung.

Über den Zusatzbericht von Justizdepartement, Aussendepartement und Bundeskanzlei können nun die Parlamentskommissionen diskutieren, bevor das Parlament darüber entscheidet, ob es dem Bundesrat den Auftrag zu den notwendigen Gesetzesänderungen erteilen will.

Mit der Frage von Landes- und Völkerrecht hat sich auch das Parlament bereits mehrfach beschäftigt. Unter anderem lehnte es der Nationalrat letzten Herbst ab, in der Verfassung genau zu definieren, was unter den Begriff des zwingenden Völkerrechts fällt. Seine staatspolitische Kommission sprach sich dagegen aus, die Gültigkeit einer Initiative vor Beginn der Unterschriftensammlung durch ein Gericht beurteilen zu lassen. (pbe/sda)

Erstellt: 31.03.2011, 13:36 Uhr

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73 Kommentare

Sabine Zmasek

31.03.2011, 17:25 Uhr
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Jede Abstimmung über eine Initiative befindet sich auf Verfassungsstufe, also eine Stufe höher als Bundesgesetze- andernfalls könnte das Parlament am Tag nach der Abstimmung das Resultat gleich wieder rückgängig machen. Deshalb befindet sich unsere Verfassung immer im Wandel. Die Vorschläge des Bundesrates würden den ersten Schritt zur Abschaffung unserer direkten Demokratie bedeuten. Antworten


Angelo Stoffel

31.03.2011, 18:37 Uhr
Melden 21 Empfehlung 1

Schon wieder wollen sie uns ein Stück Schweizer demokratie absprechen wen wundert`s man wird vom Bundearat von vorne bis hinten nur noch belogen bestimmt finden die grünen Politiker ein Türchen um den Volkswillen zu untergraben Antworten



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