Schweiz
Bundesrat privilegiert Dozenten aus dem Ausland
Aktualisiert am 13.04.2012 193 Kommentare
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Davon können Schweizerinnen und Schweizer nur träumen: von einer Krankenkasse, die monatlich lediglich 80 Franken kostet. Dies bei einer Franchise von nur 100 Franken und denselben Leistungen, wie sie jeder Schweizer Grundversicherte geniesst. Selbst die Unfallversicherung ist in diesem Schnäppchen bereits inbegriffen. Buchbar ist es bei Student Care – allerdings nur für Ausländer, die in der Schweiz studieren. Für ein paar Franken mehr gibts die Billigversicherung auch bei Swisscare oder Golden Care. Und Tradiconsult offeriert im Internet gar noch etwas günstiger – für 79 Franken.
Ausländische Professoren und Forscher kommen ebenfalls in den Genuss von privilegiert tiefen Prämien: Bei Swisscare zahlen sie monatlich 86.50 Franken bei einer Jahresfranchise von 500 Franken. Da können ihre Schweizer Kollegen durchaus neidisch werden. Denn sie dürfen bei solchen Discount-Krankenkassen keine Police abschliessen. So will es der Bundesrat. Stattdessen zahlen sie als über 26-jährige Schweizer im Durchschnitt 382 Franken (bei einer Franchise von 300 Franken). Für unter 26-Jährige kostet die Grundversicherung monatlich 343 Franken.
Keine Solidarität mit Kranken
Schweizer Versicherte zahlen also unter Berücksichtigung von Alter und Franchise das Vierfache der Prämien von ausländischen Professoren und Studenten. Wie lässt sich dies erklären? Des Rätsels Lösung findet sich in Artikel 2 der Krankenversicherungs-Verordnung. Dort steht, dass ausländische Dozenten, Forscherinnen, Studenten, Schülerinnen, Praktikanten und Stagiaires sich von der «Versicherungspflicht» befreien dürfen – mitsamt ihren Familienangehörigen. Sie müssen zwar ebenfalls nachweisen, dass sie gegen Krankheit versichert sind. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – sie müssen dies nicht bei einer offiziellen Schweizer Krankenkasse tun.
Dieses Privileg ist jährlich mehrere Tausend Franken wert. Schweizerinnen und Schweizer dürfen nämlich nur eine vom Bundesamt für Gesundheit zugelassene Krankenkasse auswählen. Und diese Kassen wiederum müssen alle Gesuchssteller aufnehmen – auch wenn diese alt und krank sind. Entsprechend hoch sind die Prämien.
Swisscare und Student Care hingegen können sich auf ausländische Studenten und Dozenten beschränken. Bei diesen handelt es sich in der Regel um gute Risiken mit tiefen Gesundheitskosten. Auch an den Risikoausgleich müssen die Ausländerkassen nichts bezahlen. Das ermöglicht ihnen massiv günstigere Prämien bei gleichen Leistungen. Die Befreiung der Ausländer von der «Versicherungspflicht» ist also in Tat und Wahrheit eine Befreiung von der Solidarität mit Kranken und Alten. Derweil bleiben die Schweizer gefangen – mit entsprechenden Folgen für ihre Prämien.
Schweizer Bürger diskriminiert
Da fragt man sich, weshalb der Bundesrat die eigenen Bürger diskriminiert und einen Teil der Ausländer privilegiert. Umso mehr, als ihn keine internationalen Verträge dazu zwingen. «Die Befreiungsmöglichkeit soll den Aufenthalt von ausländischen Studentinnen und Studenten in der Schweiz erleichtern und den kulturellen Austausch zwischen der Schweiz und anderen Ländern fördern», argumentiert Susanne Jeker vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Und wie rechtfertigt sie die Privilegierung gut verdienender Dozenten und Forscher? «Mit diesem Befreiungsgrund sollen hoch qualifizierte Personen nicht wegen des Krankenversicherungsobligatoriums davon abgehalten werden, ihre Lehr- und Forschungstätigkeit vorübergehend in der Schweiz auszuüben», schreibt Jeker. Führt man den Gedanken weiter, könnte man auch einem indischen Softwarespezialisten bei Google Zürich den Abschluss bei einer Billigstkrankenkasse ermöglichen – um ihn «nicht davon abzuhalten», in der Schweiz tätig zu sein. So weit will das BAG aber nicht gehen. Erwünscht ist hingegen offenbar, dass auch ETH-Professoren mit einem Einkommen zwischen 150'000 und 250'000 Franken bei der Krankenkasse privilegiert werden.
Über 10'000 Profiteure in Zürich
Wie viele Studentinnen und Dozenten sich landesweit von der «Versicherungspflicht» entbinden lassen, weiss das BAG nicht. Das sei Sache der Kantone. Bei diesen können sich die Ausländerinnen und Ausländer drei Jahre lang befreien. Läuft die Frist ab, kann diese um höchstens drei weitere Jahre verlängert werden.
Allein der Kanton Zürich hat im vergangenen Jahr 8062 Gesuche bewilligt. Berücksichtigt man, dass die so Befreiten anschliessend mehrere Jahre davon profitieren können, darf man von weit über 10'000 Privilegierten im Kanton Zürich ausgehen. «Den Grossteil machen Studentinnen und Studenten aus», weiss Daniel Winter, Kommunikationsbeauftragter der Gesundheitsdirektion.
Deutlich weniger sind es im Kanton Bern. Dort zählte man im vergangenen Jahr 464 Befreiungen von Dozentinnen und Studenten. 230 davon hätten eine sogenannte Studentenversicherung abgeschlossen, der Rest eine ausländische Krankenversicherung angegeben, schreibt Rolf Häner vom Amt für Sozialversicherungen.
Das Befreien von der «Versicherungspflicht» im grossen Stil ist erst seit 2002 möglich. Zuvor konnten lediglich Studenten und Forscherinnen profitieren, die sich «im Rahmen von nationalen oder internationalen Mobilitäts-, Vermittlungs- oder Austauschprogrammen» in der Schweiz aufhielten. Dann bezeichnete der Bundesrat diese Praxis als «zu streng» und dehnte das Privileg auf alle ausländischen Forscher, Dozentinnen und Studenten aus.
Warum er dies tat, ist nicht mehr zweifelsfrei zu eruieren. Es sei wohl ein Anliegen der Universitätskantone gewesen, heisst es beim BAG, das den Kantonen beim Privilegieren viel Spielraum lässt. Es will auch nicht ausschliessen, dass der eine oder andere Kanton sogar Forscher von privaten Unternehmen von der Solidaritätspflicht befreit.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.04.2012, 07:17 Uhr
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193 Kommentare
Ich bin erschrocken als ich den Artikel gelesen habe und frage mich nun, was uns allen sonst noch von Bundesrat und Parlament vorenthalten wird. Mein Vertrauen in unsere Politik ist schon verletzt, jetzt ist es zerstört und ich werden meine KK anschreiben um die Prämie zu kürzen! Es ist ein Skandal, es ist zum kotzen, es ist unfair, es ist ein Kampf der Regierung gegen das eigene Volk ... Antworten
Man benimmt sich so, als wäre es schwierig Fachpersonal für die CH anzuziehen und man müsste sie noch zusätzlich über die Neben- und Lebenshaltungskosten anlocken! Das ist schlicht gelogen, die Leute stehen Schlange und es ist nicht so, dass man ihnen Hungerlöhne bezahlt! Es ist eine unglaubliche Sauerrei, das man Privilegiert sogar noch begünstigt. ich bin jetzt dafür dass man die PFZ kündigt! Antworten
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