Schweiz

Bundesrat plant massiv höhere Lohnabzüge

Von Iwan Städler. Aktualisiert am 03.06.2010

In diesen Wochen stossen sowohl die Arbeitslosen- wie auch die Erwerbsersatzkasse an ihre finanziellen Grenzen. Im schlimmsten Fall steigen die Lohnabzüge um 0,7 Prozent. Das wird auch die Abstimmung über die Arbeitslosenversicherung beeinflussen.

Die Kasse ist bald leer: Erwerbstätige müssen künftig für Arbeitslose tiefer in die Tasche greifen

Die Kasse ist bald leer: Erwerbstätige müssen künftig für Arbeitslose tiefer in die Tasche greifen
Bild: Keystone

Referendum steht

Schon über 50 000 Unterschriften

Mehr als einen Monat vor Ende der Sammelfrist ist bereits klar: Das Referendum gegen die Revision der Arbeitslosenversicherung kommt zustande. «Wir werden weit mehr als 50 000 Unterschriften einreichen», bestätigt Peter Lauener vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Überreichen will die Linke ihre Unterschriften am 6. Juli. Damit ist definitiv klar, dass es am 26. September zu einer Volksabstimmung über die Arbeitslosenversicherung kommt.(is.)

Stichworte

Die Schulden der Arbeitslosenkasse haben die kritische Grenze bereits erreicht. «Sie haben kürzlich die Schwelle von 6,5 Milliarden Franken überschritten», bestätigt Serge Gaillard, Direktor für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft. Nun muss der Bundesrat handeln. So steht es im Gesetz. Es sieht vor, dass die Landesregierung den Beitragssatz um höchstens 0,5 Prozentpunkte anhebt und gleichzeitig einen sogenannten Solidaritätsbeitrag von maximal 1 Prozent einführt. Letzterer wird auf Einkommen zwischen 126 000 und 315 000 Franken erhoben.

Damit nicht genug. Zufälligerweise erreicht auch die Erwerbsersatzkasse in diesen Wochen eine Schwelle, die den Bundesrat zum Handeln zwingt. Aus diesem Topf zahlt der Bund den Verdienstausfall bei Militärdienst – und seit 2005 auch bei Mutterschaft. Durch die Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs sind die Reserven der Kasse in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherung werden sie in diesem Monat unter 780 Millionen Franken fallen, was der gesetzlich festgelegten Untergrenze von 50 Prozent einer Jahresausgabe entspricht.

Mehrbelastung von 4 Milliarden

Der Bundesrat wird daher voraussichtlich noch vor den Sommerferien in eigener Kompetenz entscheiden, den entsprechenden Lohnabzug von 0,3 auf 0,5 Prozent zu erhöhen. So hat es das Volk seinerzeit bei der Annahme des bezahlten Mutterschaftsurlaubs beschlossen. Dass die Erhöhung dereinst mit einem Anheben der Abzüge für die Arbeitslosenversicherung zusammenfallen würde, konnte der Souverän damals nicht erahnen.

Schlimmstenfalls droht per Anfang 2011 also ein Anstieg der Lohnabzüge um insgesamt 0,7 Prozentpunkte – je hälftig zu zahlen durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hinzu kommt – wie vom Volk beschlossen – die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die IV um 0,4 Prozent. Ganz zu schweigen von den Krankenkassenprämien, die auch im nächsten Jahr wieder in die Höhe klettern werden. Alles in allem entspricht dies einer Mehrbelastung von über 4 Milliarden Franken – in einer Zeit, in der die Konjunktur noch nicht richtig angezogen hat.

Volk vor Alternative stellen

Für Serge Gaillard ist dennoch klar, dass der Bundesrat seinen Erhöhungsspielraum bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausreizen muss, wenn er diese ins Gleichgewicht bringen will – und wenn das Volk die vom Parlament bereits aufgegleiste ALV-Revision ablehnen sollte. Stimmt das Volk hingegen zu, erübrigt sich ein zusätzliches Anheben der Lohnprozente. Die Revision sieht nämlich bereits eine Erhöhung um 0,2 Prozent vor. Das restliche Geld würde über Leistungskürzungen eingespart. Vor allem jene, die nur kurz Beiträge einbezahlt haben, sollen weniger lang Arbeitslosengeld erhalten.

Dagegen haben die Gewerkschaften erfolgreich das Referendum ergriffen (siehe rechts unten). Das Volk wird also am 26. September vor der ungewöhnlichen Situation stehen, dass ein Nein nicht etwa alles beim Alten belässt, sondern auf der Beitragsseite noch stärkere Anpassungen zur Folge hätte. Gut möglich, dass dieses Argument die Abstimmung entscheiden wird.

Viel Abstimmungstaktik

Es erstaunt daher nicht, dass sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund dagegen wehrt, bei einem Volks-Nein den ALV-Lohnabzug gleich um 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Chefökonom Daniel Lampart will ihn 2011 nur um 0,1 Prozentpunkte anheben und die übrigen 0,4 Prozentpunkte auf 2012 verschieben – aus «konjunkturpolitischen Gründen». Wohl ebenso wichtig dürften allerdings abstimmungstaktische Gründe sein.

Das gilt auch für die andere Seite. So hat der Arbeitgeberverband für einmal nichts dagegen, dass der Bundesrat eine happige Beitragserhöhung plant. Alles andere sei inkonsequent, findet Verbandsdirektor Thomas Daum. So hingegen lege man dem Bürger «zwei Alternativen auf den Tisch» und sorge damit für Transparenz. Im Gegensatz zur Abstimmung über den Umwandlungssatz bei den Pensionskassen sähen die Stimmenden jetzt klar, wie es um die Versicherung stehe.

Weit bessere Chancen

Das begründet denn auch Daums Zuversicht, die Abstimmung gewinnen zu können. Offenbar liegen Umfrageresultate vor, die diese Zuversicht nähren. Jedenfalls räumen sie der Revision der Arbeitslosenversicherung weit bessere Chancen ein als der Reduktion des Umwandlungssatzes, die das Volk im März mit 73 Prozent Nein wuchtig verworfen hat.

Um noch ein wenig nachzuhelfen, erwägt der Bundesrat offenbar auch, die vorgesehenen Leistungskürzungen erst 2012 in Kraft zu setzen – offiziell aus konjunkturpolitischen Gründen. Aber auch hier dürfte die Abstimmungstaktik eine mindestens so grosse Rolle spielen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.06.2010, 10:16 Uhr


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