Schweiz

Bundesrat lässt nur noch 2180 Personen aus den EU-8-Staaten ins Land

Aktualisiert am 25.04.2012 11 Kommentare

Vor einer Woche hat der Bundesrat entschieden, die Ventilklausel anzurufen. Heute legte er in einer Verordnungsänderung die Details fest, wie der freie Personenverkehr mit der EU genau eingeschränkt wird.

Vor allem die Landwirtschaft profitiert von der Personenfreizügigkeit mit der EU: Feldarbeiter aus Polen, Nordafrika und der Schweiz laden auf einer Plantage Kisten auf einen Anhänger. (21. Juli 2005)

Vor allem die Landwirtschaft profitiert von der Personenfreizügigkeit mit der EU: Feldarbeiter aus Polen, Nordafrika und der Schweiz laden auf einer Plantage Kisten auf einen Anhänger. (21. Juli 2005)

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Nach der Verordnungsänderung haben vom 1. Mai 2012 bis Ende April 2013 nur noch 2180 Personen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn Anrecht auf eine B-Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.

In den letzten zwölf Monaten hatten insgesamt 6568 Personen aus diesen Ländern einen B-Ausweis erhalten. Damit waren nach Ansicht des Bundesrats die Bedingungen erfüllt, die Ventilklausel anzurufen. Mit dieser wird die Zuwanderung aus den acht neuen EU-Mitgliedsstaaten nun für mindestens ein Jahr eingeschränkt.

Neuer Entscheid spätestens im April 2013

Vor Mai 2013 will der Bundesrat entscheiden, ob er die Kontingente um ein Jahr verlängern will. Spätestens ab Mai 2014 gilt aber für die EU-8-Staaten dann die volle Personenfreizügigkeit. Eingeschränkt werden könnte der freie Personenverkehr im Rahmen der Verträge dann nur noch gegenüber den zwei jüngsten EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.

Kritik aus der EU

Mit seinem Entscheid ging der Bundesrat auf Konfrontationskurs mit der EU. Diese ist der Meinung, dass die Schweiz neue EU-Mitgliedsstaaten nicht anders behandeln darf als alte. Die Bedingungen für die Anrufung der Ventilklausel seien damit nicht erfüllt.

Gemäss dem Vertrag aus dem Jahr 2004 kann sich die Schweiz auf die Ventilklausel berufen und den freien Personenverkehr einschränken, wenn die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt. Es gibt keine Instanz, die entscheiden kann, wie diese Vertragsbestimmung genau zu interpretieren ist.

Während für den Bundesrat die Bedingungen für Personen aus den EU-8-Staaten mit B-Aufenthaltsbewilligungen erfüllt sind, verneinte er dies für Kurzaufenthalter. L-Ausweise können damit weiterhin unbeschränkt erteilt werden.

Signal an die Bevölkerung

Der Bundesrat räumte ein, dass damit die mit der Zuwanderung verbundenen Probleme nicht gelöst werden. Bei der Ventilklausel handle es sich vor allem um ein Signal an die Bevölkerung: Der Bundesrat wolle zeigen, dass er deren Sorgen ernst nimmt. Effektiv kann dank der Ventilklausel nur die Zuwanderung von rund 4000 Personen unterbunden werden.

Kritik auch aus der Schweiz

Auch in der Schweiz stiess der Bundesratsentscheid auf Kritik. Insbesondere der Bauernverband war unzufrieden, da so die Hürde zur Rekrutierung von billigen Arbeitskräften aus den EU-Ostländern erhöht wird. Der Arbeitgeberverband und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse zeigten zwar Verständnis für das Vorgehen. Es löse aber keines der Probleme, die – zum Teil fälschlicherweise – der Personenfreizügigkeit angelastet würden.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die SP kritisierten, dass die Ventilklausel an den Problemen mit Lohndumping nichts ändere. Dafür brauche es griffigere flankierende Massnahmen.

Begrüsst wurde der Entscheid vom Gewerbeverband sowie von den bürgerlichen Parteien SVP, CVP und FDP. Letztere zeigte sich unzufrieden, dass der Bundesrat die Kontingente nicht gleich für zwei Jahre beschloss.

(bru/sda)

Erstellt: 25.04.2012, 14:15 Uhr

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11 Kommentare

Mike Muller

25.04.2012, 15:42 Uhr
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"Dank der Ventilklausel nur die Zuwanderung von rund 4000 Personen unterbunden werden." Ein Tropfen auf den heissen Stein bei einer BRUTTO Einwanderung von 140'000 pro Jahr in die Schweiz. Frau Sommaruga kompensiert diese "Einwanderungslücke" dann mit ein paar Tausend zusätzlichen Asylanten aus dem Magreb. Für wie blöd müssen wir uns vom BR verkaufen lassen? Antworten


will williamson

25.04.2012, 15:38 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

"Der Bundesrat räumte ein, dass damit die mit der Zuwanderung verbundenen Probleme nicht gelöst werden."
Exgüsi, aber bisher hatten wir doch mit der Zuwanderung keine Problem. Diese wurde uns doch als Erfolgsgeschichte aufgetischt. Ist es jetzt eine Erfolgsgeschichte oder haben wir Probleme? Beides zusammen kann ja eher nicht zutreffen.
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