Bundesrat hält Geldstrafen für unwirksam – Täter sollen wieder ins Gefängnis
Aktualisiert am 30.06.2010 11 Kommentare
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Im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches wurden damals die Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit ersetzt. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Regime führten in der Bevölkerung zu breiter Kritik.
Politiker und auch Richter zogen in Zweifel, ob die Geldstrafen - insbesondere solche, die bedingt ausgesprochen werden - noch eine abschreckende Wirkung haben und Delinquenten wieder auf den rechten Weg zurückbringen.
Freiheitsstrafen schrecken mehr ab
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht nun vor, dass die Gerichte wieder bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen aussprechen können. Der Bundesrat sei überzeugt, dass kurze Freiheitsstrafen gewisse Täter besser vor weiterer Delinquenz abhielten als blosse Geldstrafen.
Gleichzeitig hält der Bundesrat die Wirksamkeit der bedingten und teilbedingten Geldstrafen für ungenügend. Sie sollen wieder abgeschafft werden. Um die Freiheitsstrafe ausserdem stärker zu gewichten, sollen Geldstrafen nur noch bis zu 180 Tagessätzen möglich sein. Heute dürfen sie bis zu 360 Tagessätze betragen.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen führt die Regierung nun eine Vernehmlassung bis Ende Oktober durch. Der Bundesrat strebt aber auch Anpassungen des Strafgesetzes in Bezug auf die einzelnen Delikten an. Er will noch in der zweiten Jahreshälfte 2010 einen entsprechenden Entwurf in Vernehmlassung geben. (bru/sda)
Erstellt: 30.06.2010, 13:15 Uhr
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11 Kommentare
Ich frage mich was unsere Frau Bundesrätin will? Einen Polizeistaat aufbauen mit mehr Gefängnissen als die USA? Zuerst lässt sie alle Bürger fichieren (biometrischer Pass) und dann wirft sie alle in den Kerker, wenn es ihr passt. Langsam aber sicher frage ich mich vor wem ich mich mehr fürchten muss, vor dem komischen Nachbar mit seinen Pistolen und Hunden oder vor unserer Regierung. Antworten



































