Schweiz

Bundesrat hält Geldstrafen für unwirksam – Täter sollen wieder ins Gefängnis

Der Bundesrat will bedingte Geldstrafen wieder abschaffen und dafür die kurzen Freiheitsstrafen wieder einführen. DerBund.ch/Newsnet berichtet mit Web-TV live von der Medienkonferenz in Bern.


Im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches wurden damals die Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit ersetzt. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Regime führten in der Bevölkerung zu breiter Kritik.

Politiker und auch Richter zogen in Zweifel, ob die Geldstrafen - insbesondere solche, die bedingt ausgesprochen werden - noch eine abschreckende Wirkung haben und Delinquenten wieder auf den rechten Weg zurückbringen.

Freiheitsstrafen schrecken mehr ab

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht nun vor, dass die Gerichte wieder bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen aussprechen können. Der Bundesrat sei überzeugt, dass kurze Freiheitsstrafen gewisse Täter besser vor weiterer Delinquenz abhielten als blosse Geldstrafen.

Gleichzeitig hält der Bundesrat die Wirksamkeit der bedingten und teilbedingten Geldstrafen für ungenügend. Sie sollen wieder abgeschafft werden. Um die Freiheitsstrafe ausserdem stärker zu gewichten, sollen Geldstrafen nur noch bis zu 180 Tagessätzen möglich sein. Heute dürfen sie bis zu 360 Tagessätze betragen.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen führt die Regierung nun eine Vernehmlassung bis Ende Oktober durch. Der Bundesrat strebt aber auch Anpassungen des Strafgesetzes in Bezug auf die einzelnen Delikten an. Er will noch in der zweiten Jahreshälfte 2010 einen entsprechenden Entwurf in Vernehmlassung geben. (bru/sda/)

Erstellt: 30.06.2010, 13:15 Uhr

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11 Kommentare

Michael Meienhofer

01.07.2010, 19:20 Uhr
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Das haben wohl die naivsten NR bei der Ausarbeitung des Geldstrafen-Gesetzes nicht gedacht, dass die meisten Verurteilten kein Geld zur Bezahlung vorweisen konnten.Man hoffte doch, die teuren Gefängnisbauten weiter vor sich hinschiben zu können. Scheinbar wurde gehofft, das Bezahlen der Strafe könne die Anonymität der Verurteilten retten. Antworten


Albert Zimmermann

01.07.2010, 18:32 Uhr
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Wie bei der Einführung des Eigenmietwertes, wurde auch mit diesem Strafsystem bewusst ein anderes Ziel verfolgt. Erst Eigenheimförderung, dann Eigenmietwert abschaffen und im Gegenzug sind Hypothekarschulden nicht mehr Abzugsberechtigt . Im Strafgesetz wurden so einkommenabhängige Bussen schleichend Gesetz. Etwa,wie jedem Fussballspieler seinen Ball, dann gibts keine Fouls mehr, dafür mehr Tore Antworten


Henri Lapin

01.07.2010, 15:14 Uhr
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Nicht die Geldstrafen sind wirkungslos, sondern deren bedingte Aussprache. Hinzu kommen fragwürdige Erhebungen der Tagessätze, wenn ich z.B. an den Hirschmann jr. denke. Antworten


Gianin May

01.07.2010, 11:21 Uhr
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.... und wieso sollte man Geld einnehmen, wenn man mehr ausgeben kann? Antworten


Walter Kunz

30.06.2010, 22:40 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Beides zusammen Geldstrafen und Gefängnis denn doppelt genäht hält besser. Antworten


Daniel Harter

30.06.2010, 22:22 Uhr
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Guter Ansatz,trotzdem denke ich nicht,dass weder Widmer-Schlumpf noch der Rest der Bundesräte je etwas ändern werden.Nach einer Schnappsidee kommt die nächste.....Zum Thema kann ich nur sagen:Die Bundesräte sind Fähnnchen im Wind,schlussendlich ändert sich sowiso nichts und wenn,dann nur auf Kosten der Steuerzahler!Deshalb stimme ich ein Ja bei der Ausschaffungsinitiative..... Antworten


Thomas Ramseyer-Volkart

30.06.2010, 20:28 Uhr
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Dem kann ich lediglich beipflichten. Man sieht: Geld kauft alles. Vor allem, so wenig Schmerz und Entzug als möglich. Eine Geldstrafe in Tagessätzen, wie hoch auch immer, erwirkt nur im Falle von Bagatelldelikten Unbehagen. Bei den richtig fies/miesen Sachen spielen Zeit und Freiheitsentzug eine ungleich grosse Rolle. Lebenssand durch die Finger rinnen sehen zu müssen schmerzt. Antworten


Reto Barandun

30.06.2010, 17:55 Uhr
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Justizministerin Frau Br. Widmer -Schlumpf und die anderen Bundesräte(innen) haben jetzt die Unwirksamkeit von Geldstrafen erkannt. Somit kann man annehmen, dass es jetzt alle "geschnallt" haben! Antworten


Stefan Flüeler

30.06.2010, 17:01 Uhr
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Bei der Ahndung von Straftaten geht es darum, dass die Täterschaft sich mit ihrer Tat auseinandersetzt. Ziel ist die Einsicht der Täterschaft in ihr Fehlverhalten + deren Folgen, so dass sich eine Tat nicht wiederholt. Es geht nicht um Rache an der Täterschaft. Die Tat ist schon geschehen und kann nicht rückgängig gemacht werden. Offenbar hat Frau BR Widmer-Schlumpf das noch nicht mitgekriegt. Antworten


Andi Meier

30.06.2010, 16:25 Uhr
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Endlich hat unsere Justizministerin und der gesamte Bundesrat eingesehen, dass das Volk diese Kuscheljustiz überhaupt nicht goutiert. Wem tut eine BEDINGTE Gefängnisstrafe weh? Sicher nicht dem Missetäter! Die vox populi sollte mehr Beachtung finden. Antworten


Eli Koller

30.06.2010, 16:00 Uhr
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Ich frage mich was unsere Frau Bundesrätin will? Einen Polizeistaat aufbauen mit mehr Gefängnissen als die USA? Zuerst lässt sie alle Bürger fichieren (biometrischer Pass) und dann wirft sie alle in den Kerker, wenn es ihr passt. Langsam aber sicher frage ich mich vor wem ich mich mehr fürchten muss, vor dem komischen Nachbar mit seinen Pistolen und Hunden oder vor unserer Regierung. Antworten



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