Schweiz
Bundesrat gegen Volkswillen
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 16.08.2012 117 Kommentare
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Ein Ziel, zwei Wege: Die Bundesrätinnen Widmer-Schlumpf (l.) und Leuthard. (Bild: Keystone )
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Von wegen Flaute! Uvek-Vorsteherin Doris Leuthard präsentierte bei der ersten Sitzung des Bundesrates nach der Sommerpause gleich ein heisses Eisen: die Verordnung über Zweitwohnungen. Die Stimmbürger haben am 11. März die Initiative «Gegen einen uferlosen Zweitwohnungsbau» angenommen. Sie schränkt den Anteil an Zweitwohnungen auf höchstens 20 Prozent ein. Leuthard wollte nach dem Urnengang rasch Klarheit schaffen, was nun gelte, bis das eigentliche «Zweitwohnungsgesetz» von National- und Ständerat beschlossen wird. Sie wollte die Übergangsbestimmungen schon auf den 1. September in Kraft setzen.
Gestern wurde sie im Bundesrat abgebremst. Die Beratungen der Landesregierung sind zwar nicht öffentlich. Offiziell bestätigte Vizekanzler André Simonazzi auch nur eine kontroverse Diskussion zum Thema Zweitwohnungsbau. Wie Recherchen von DerBund.ch/Newsnet inzwischen zeigen, werden die Übergangsbestimmungen zur Zweitwohnungsinitiative aber wohl erst 2013 in Kraft treten. Das würde bedeuten, dass sich Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf mit ihren Einwänden zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative durchgesetzt hätte.
Grüne und SP sind not amused
Die Finanzministerin und Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann machten der Uvek-Chefin am Mittwoch einen Strich durch die Rechnung. Dabei setzte sich die Bündnerin Widmer-Schlumpf konsequent für die Anliegen ihres Heimatkantons ein. Konkret heisst das: Sie will die Übergangsbestimmung erst auf Anfang 2013 in Kraft setzen. Das verschafft der Tourismus- und Baubranche Luft – und die Möglichkeit, noch länger zu bauen. Schneider-Ammann bestand seinerseits auf einer Ausnahmeregelung für marode Hotels. Damit eine künftige Umnutzung zu Zweitwohnungen nicht wegen der Initiative beschränkt wird.
Grüne und SP, die auf eine Umsetzung der Initiative mit möglichst wenig Ausnahmen pochen, sind nicht erfreut über diese Entwicklung. Sie kritisieren, dass es schon bei der von Leuthard präsentierten Version zu viele Schlupflöcher gebe. Zum Beispiel bei der künftigen Umnutzung bestehender Erstwohnungen in Zweitwohnungen. Dies soll gemäss Verordnung weiterhin möglich sein. Dass man die Übergangsbestimmungen jetzt ebenfalls verzögern wolle, hält Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne, BE) für problematisch. Man könne sich hier schon auch fragen, ob es geschickt sei, dass Bundesräte Partikularinteressen über den Volkswillen stellen, so Teuscher.
Verordnung mit Augenmass umsetzen
Werden die Übergangsbestimmungen erst 2013 umgesetzt, werde massiv weitergebaut. «Und dies widerspricht der Mehrheitsmeinung diametral», findet SP-Nationalrätin Ursula Wyss. Umnutzungen seien ausserdem eng zu begrenzen, weil sie ein hohes Missbrauchspotenzial beinhalten würden. Bei der Umnutzung von Hotels in Zweitwohnungen, wie dies Schneider-Ammann will, sei zwingend darauf zu achten, dass die Zweitwohnungen intensiv bewirtschaftet würden.
Das sieht der Bündner CVP-Nationalrat Martin Candinas anders. Man müsse bei den Übergangsbestimmungen auf «das richtige Augenmass» achten. Er wisse zwar schon, dass Bundesrätin Leuthard und Juristen der Bundesverwaltung der Meinung seien, man müsse rasch Klarheit schaffen, die Initiative gelte ab sofort. Es gebe aber auch andere Meinungen, so Candinas: Es sei durchaus legitim, die Übergangsbestimmungen erst ab dem 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Dies sei ja auch während der Abstimmungskampagne gesagt worden. Demnach werde damit nicht der Volkswille missachtet. Er glaube auch nicht, dass es in den kommenden Monaten zu einer Flut von Baugesuchen kommen werde. Der grosse Ansturm sei vorbei.
Intentionen der Initiative werden nicht verletzt
Und was sagen die betroffenen Departemente dazu? Bei Eveline Widmer-Schlumpf verweist man auf Vizekanzler Simonazzi. Dieser wiederholt aber nur, was er am Mittwoch vor den Medien sagte: dass der Bundesrat über die Definition der Zweitwohnungen, über die Ausnahmen und über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung gesprochen habe. Er werde erst nach Abschluss seiner Beratung über die Resultate informieren. Über die Detailberatung im Bundesrat gebe der Bundesrat keine Auskunft.
Johann Schneider-Ammans Informationschef Ruedi Christen bestätigt immerhin, das EVD sei der Ansicht, «dass es möglich sein sollte, dass Hotelbetriebe unter bestimmten Bedingungen umgenutzt werden können. Dies widerspricht unserer Ansicht nach nicht den Intentionen der Zweitwohnungsinitiative, da ja mit der Umnutzung als Ausnahmefall keine Neubauten und damit auch kein Verbrauch von (Kultur-)Land verbunden sind.» (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.08.2012, 17:31 Uhr
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