Schweiz
Bundesrat gab Lauber grünes Licht für Ermittlungen
Von David Nauer und Stefan Schürer. Aktualisiert am 02.04.2012 94 Kommentare
Die Bundesanwaltschaft und ihre Wahl- und Kontrollorgane. (Bild: TA-Grafik ek)
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Es ist sein erster grosser Fall. Michael Lauber, seit 100 Tagen oberster Strafverfolger des Bundes, hat sich mit seinem Rechtshilfegesuch an die deutschen Behörden ins Zentrum des Steuerstreits zwischen der Schweiz und Deutschland manövriert. Seine Vorwürfe an die Adresse der deutschen Steuerfahnder wiegen schwer: Gemäss Lauber besteht der Verdacht, dass von Deutschland aus «konkrete Aufträge zum Ausspionieren von Informationen der Credit Suisse (CSGN 26.36 -0.15%) erteilt wurden». Die Bundesanwaltschaft (BA) hat deshalb Deutschland vor zehn Tagen um Rechtshilfe ersucht.
Den drei betroffenen Steuerfahndern droht bei der Einreise in die Schweiz nun die Verhaftung. Hingegen verzichtete die BA darauf, einen internationalen Haftbefehl auszustellen. Die Steuerfahnder haben daher ausserhalb der Schweiz nichts zu befürchten. Der Zeitpunkt des Rechtshilfegesuchs, das von der «Bild am Sonntag» publik gemacht wurde, ist brisant: Die Schweiz verhandelt mit der deutschen Regierung seit Monaten über ein Steuerabkommen.
Allgemeines Kopfschütteln
Die drei Haftbefehle haben dazu beigetragen, dass das Steuerabkommen in der SPD nicht mehrheitsfähig ist. An der entscheidenden Sitzung der SPD-Länderchefs vom vergangenen Donnerstag war die Aktion der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) ein Thema, wie Recherchen des «TagesAnzeigers» ergaben. Mit «allgemeinem Kopfschütteln» hätten die Sozialdemokraten reagiert, sagte ein Beteiligter. Die Stimmung sei dadurch «nicht gerade befördert worden». Die eigentlichen Gründe für das Nein zum Steuerabkommen seien aber inhaltlicher Natur: Die SPD fordert höhere Steuersätze für Altvermögen und schärfere Regeln für deutsche Kontenbesitzer, die ihr Geld in Drittstaaten verschieben.
Trotzdem signalisierten mehrere Sozialdemokraten gestern, man wolle das Abkommen nicht sterben lassen. Die Verhandlungen mit der Schweiz seien zwar «belastet», sollten aber fortgeführt werden, hiess es. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will demnächst mit Bundesrätin Eveline WidmerSchlumpf ein Änderungsprotokoll zum Abkommen unterschreiben und dieses ans Parlament weiterleiten. Schäuble hofft, dass einige SPD-regierte Bundesländer am Ende trotzdem zustimmen.
Lauber betont Unabhängigkeit
Trotz der delikaten Umstände wollen sich weder der Bundesrat noch die einzelnen Departemente zum Schritt der Bundesanwaltschaft äussern. Die Regierung kommentiere ein laufendes Verfahren nicht, teilt etwa Sprecher André Simonazzi mit. Allerorten wird auf die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörde verwiesen. Bei inoffiziellen Kanälen heisst es in den Departementen, man habe gewusst, dass Ermittlungen laufen würden. Deshalb sei man vom Vorgehen der Bundesanwaltschaft nicht wirklich überrascht worden. Erstaunen herrscht teilweise einzig über den Zeitpunkt des Rechtshilfegesuches an die deutschen Behörden.
Bundesanwalt Lauber selber hatte sich am Samstag gegenüber Radio DRS bloss vage über die Zusammenarbeit mit den politischen Behörden geäussert. Bei Untersuchen wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sei es wichtig, dass zwischen Bundesanwaltschaft und Regierung eine «enge und gute Kultur» bestehe. Die Arbeiten der Bundesanwaltschaft seien aber absolut unpolitisch und liefen unabhängig von irgendwelchen politischen Fragen im Gesamtumfeld, so Lauber.
Bei politischen Delikten muss der Bundesrat zustimmen.
Klar ist allerdings: Ganz am Bundesrat vorbei hat die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht führen können. Die Verfolgung politischer Straftaten wie wirtschaftlicher Nachrichtendienst bedarf einer Ermächtigung durch den Bundesrat. Dieser kann die Ermächtigung zur Wahrung der Landesinteressen verweigern – vor allem, wenn aussenpolitisch viel auf dem Spiel steht.
Im Fall des Datendiebstahls bei der Credit Suisse verzichtete die Regierung auf ihr Vetorecht und gab damit der Bundesanwaltschaft grünes Licht. Die Ermächtigung des Bundesrats zur Verfolgung der Tatbeteiligten liegt allerdings eine Weile zurück. Denn die Bundesanwaltschaft nahm die Ermittlungen im Fall Credit Suisse bereits 2010 auf – und zwar gegen unbekannt. Als das Ermittlungsverfahren Anfang 2012 auf die drei deutschen Steuerfahnder ausgeweitet wurde, war keine erneute Zustimmung des Bundesrats notwendig. Eine Handhabe, die Ermittlungen zu stoppen, bestand nicht mehr. «Die Ermächtigung kann grundsätzlich nicht wieder zurückgezogen werden», sagt Rechtsanwalt Daniel Kettiger. Die Frage sei aber in der Gerichtspraxis noch nicht geklärt worden.
Machtlose Aufsichtsbehörde
Auch der neu geschaffenen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft ist es untersagt, den Ermittlern im Einzelfall Weisungen zu erteilen oder eine Untersuchung zu stoppen. Die Bundesanwaltschaft soll in einem konkreten Fall völlig unabhängig vorgehen können. «Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft erfolgt immer bloss nachträglich», sagt Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer von der Uni St. Gallen. Das Vorgehen selber beurteilt Schweizer als in der Sache zwar richtig. Angesichts der hängigen Verhandlungen zum Steuerabkommen sei aber fraglich, ob die Bundesanwaltschaft mit ihrem Vorgehen die Landesinteressen gewahrt habe.
Diese Einschätzung ist in der Bundesverwaltung umstritten. Teilweise sieht man die Schweizer Verhandlungsposition gar gestärkt. Grund: Das Steuerabkommen mit Deutschland sieht vor, dass die Schweiz nach Inkrafttreten sämtliche Strafverfahren im Zusammenhang mit dem CD-Kauf einstellt.
Steuerdeal auf der Kippe
Auch die Politik begrüsst das Vorgehen weitgehend. «Die Bundesanwaltschaft darf sich nicht nach der politischen Wetterlage richten», sagt etwa CVP-Ständerat Pirmin Bischof. Es sei zu begrüssen, dass die Schweiz endlich den Mut zeige, den Rechtsstaat zu verteidigen. Auch den Zeitpunkt des Vorgehens verteidigt Bischof. «Vor zehn Tagen bestand kein Indiz, dass das Vorgehen heikel sein könnte.» Die Verhandlungen liefen seit Monaten. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die BA sich zurückgehalten habe, indem sie keinen internationalen Haftbefehl erlassen habe.
Das Steuerabkommen mit Deutschland steht allerdings zunehmend auf der Kippe. Nachdem die SVP bereits ihre Opposition angekündigt hat, kommen nun auch aus den anderen bürgerlichen Parteien zunehmend kritische Stimmen. So sagt CVP-Nationalrat Gerhard Pfister, in der jetzigen Form sei das Abkommen chancenlos. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.04.2012, 06:32 Uhr
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94 Kommentare
Da kommt endlich ein Schweizer Bundesanwalt und macht unseren lahmen Enten von Politikern klar, wie mit dem Ausland zu verhandeln ist. Michael Lauber verlangt Rechtshilfe usw. Ausgerehnet die SPD mit ihrem Oberkavalleristen und Brunnenvergifter, welche sich nun beklagt, dass die Stimmung dadurch «nicht gerade befördert worden» sei. Sie sind zu wehleidigen Mimöschen geworden.Lauber sei Dank! Antworten
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