Schweiz

Bundespräsident für zwei Jahre

Aktualisiert am 25.03.2010 26 Kommentare

Der Bundesrat zieht die Lehren aus den aussenpolitischen Wirren der jüngsten Zeit. Für konstantere Beziehungen mit anderen Ländern wird ein Bundespräsidium geschaffen, das seinen Namen verdient. Zumindest teilweise.

Vorwärtsschritt mit klarer Führung: Der Bundesrat fordert ein Bundespräsidenten mit längerer Amtszeit.

Vorwärtsschritt mit klarer Führung: Der Bundesrat fordert ein Bundespräsidenten mit längerer Amtszeit.
Bild: Keystone

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Die mühsame Suche nach der passenden Staatsleitung

Die Regierungsreform ist ein Dauerbrenner in der Schweizer Politik. Reformversuche scheiterten aber bisher an der Urne (1996) oder versandeten im Parlament. Hier die wichtigsten Etappen der Diskussion:

1990: Auf eine Motion der freisinnigen Parlamentarier René Rhinow und Gilles Petitpierre hin setzt der Bundesrat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Basler Staatsrechtsprofessors Kurt Eichenberger ein, die Vorschläge für eine Staatsleitungsreform ausarbeiten soll. Diese arbeitet fünf Vorschläge aus, darunter die Erhöhung der Zahl der Bundesräte oder die Einsetzung eines Ministerkabinetts mit Staatssekretären.

Okt. 1993: Der Bundesrat schlägt dem Parlament die «Regierungsreform 93» mit bis zu 21 Staatssekretären vor.

4. Okt. 1995: Die eidg. Räte einigen sich im zweiten Anlauf auf ein Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) mit bis zu zehn Staatssekretären und moderner Unternehmensführung.

9. Juni 1996: In einer Referendums-Abstimmung wird das RVGO mit 61 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Vor allem die Staatssekretäre stossen auf Ablehnung.

11. Nov. 1998: In einem neuen Anlauf stellt der Bundesrat zwei Modelle zur Diskussion: ein Bundesrat mit sieben bis neun Mitgliedern und mehrjährigem Vollamt-Präsidium oder eine zweistufige Regierung mit Bundesräten und 14 bis 21 Ministern.

19. Dez. 2001: Der Bundesrat schlägt dem Parlament eine «Zwei- Kreise-Regierung» vor, bei der delegierte Minister die Departementschefs entlasten.

Märzsession 2003: Der Ständerat stimmt bei der Regierungsreform für die Vergrösserung des Bundesrates auf neun Mitglieder.

Junisession 2004: Die Eidg. Räte weisen die Reform an den Bundesrat zur Neubearbeitung zurück. Die Regierungsreform müsse mit einer umfassenden Verwaltungsreform einhergehen.

2005-2007: Im Zuge der Verwaltungsreform wird die Bundesverwaltung verkleinert, ein Viertel der rund 200 ausserparlamentarischen Kommissionen wird abgeschafft. Eine Departementsreform (etwa die Schaffung Sicherheitsdepartement) scheitert aber am Widerstand des Bundesrates.

Ab 2007: Parteien und Politiker machen Reform-Vorschläge: Vergrösserung oder Verkleinerung des Bundesrates, Staatssekretäre als Fachminister, Volkswahl des Bundesrates, längere Amtszeiten für Bundesräte und den Bundespräsidenten, Absetzbarkeit von Bundesräten, Neugliederung der Departemente.

27. Aug. 2009: Der Bundesrat beschliesst, zusammen mit der Bundeskanzlei bis Frühjahr 2010 eine Zusatzbotschaft zur Staatsleitungsreform vorzubereiten.

24. März 2010: An seiner Klausurtagung beschliesst der Bundesrat zur Regierungsreform eine Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten auf zwei Jahre und den Einsatz von mehr Staatssekretären.

Die Klausursitzung des Bundesrates vom Mittwoch diente dazu, die Leitplanken für die Zusatzbotschaft zu setzen, wie Bundespräsidentin Doris Leuthard und Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Donnerstag vor den Medien bekannt gaben. Mit der Botschaft will der Bundesrat den Auftrag des Parlaments erfüllen, das den Bundesrat 2004 mit der Rückweisung einer ersten Vorlage aufgefordert hatte, neue Reformvorschläge zu unterbreiten.

Grundsätzlich hat sich das Gremium dafür ausgesprochen, die Amtsdauer der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten von einem auf zwei Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl zu verlängern. Damit werde es ermöglicht, die Leitungsfunktion und Repräsentationsaufgaben besser wahrzunehmen. Dies stärkt nach Ansicht des Bundesrates insbesondere bei der Bewältigung ausserordentlicher Situationen die politische Führung, wie es in der Mitteilung heisst. Zudem könnten auch die während der Präsidialzeit erworbenen Erfahrungen und persönlichen Kontakte besser genutzt werden. Da die Verlängerung der Präsidialzeit eine Verfassungsänderung bedingt, hat das Volk das letzte Wort.

Wer wählt den Präsidenten oder die Präsidentin?

Noch vertieft will der Bundesrat aber prüfen, ob der Bundespräsident wie bisher vom Parlament oder künftig von ihm selbst gewählt werden soll. Wie bis anhin soll der Vizepräsident aber nur für ein Jahr gewählt werden. Zu prüfen sei auch hier, welches Gremium und nach welchen Regeln die Wahl vornehmen soll.

Die Schaffung eines Präsidialdepartements wird vom Bundesrat zwar abgelehnt, der Stab des Bundespräsidenten soll aber gestärkt werden. Die Eingliederung des Stabes in die Bundeskanzlei oder ins Departement des Bundespräsidiums ist noch offen. Dieser Stab werde Mitarbeiter anderer Departemente rekrutieren können.

Nicht mehr nach dem Anciennitätsprinzip

Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin zwei Jahre statt wie bisher nur ein Jahr im Amt sei, könnte das Anciennitätsprinzip zu Problemen führen. Beispielsweise könnte es geschehen, dass die Romandie während sechs Jahren nicht im Präsidium vertreten wäre, sagte Leuthard. Deshalb müsse eine Änderung des Systems geprüft werden. Heute erfolgt die Wahl im Einjahresrhythmus, wobei stets das amtsälteste Bundesratsmitglied Vorrang hat.

Leuthard erklärte auch, warum der Bundesrat kein vierjähriges Bundespräsidum möchte. Dieses wäre mit der Konkordanz nicht verträglich. Verworfen hat der Bundesrat ferner die Erweiterung der Regierung auf neun Mitglieder.

Mehr Staatssekretäre

Zudem will der Bundesrat das heutige im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz verankerte System der Staatssekretäre ausbauen. Er wird in der Zusatzbotschaft festlegen, in welchen Bereichen er Staatssekretäre vorsieht. Angestrebt wird eine Vereinheitlichung ihres Profils und ihrer Aufgaben. Parallel dazu will der Bundesrat an einer weiteren Klausursitzung eine Grundsatzdiskussion über die Gliederung der sieben Departemente führen. Inhalt der Diskussion sind die sieben grossen politischen Prioritäten der nächsten Jahrzehnte und die Art, wie die Departemente in Anbetracht dieser Prioritäten neu organisiert werden sollen.

Ausserdem will der Bundesrat die kollegiale Führung stärken. Dazu sollen vermehrt Klausuren durchgeführt werden, um strategische Fragen und Handlungsfelder der Zukunft zu diskutieren. Zudem soll die Vorbereitung der Bundesratssitzungen durch klar strukturierte Verfahren die Vorbereitung seiner Sitzungen optimiert werden. Das vereinfachte Beschlussverfahren soll zudem ausgedehnt werden, um die Sitzungen von Routine-Geschäften zu entlasten. Weiter will der Bundesrat die Zusammenarbeit mit dem Parlament optimieren.

Bildungsdepartement bis 2012

Zur Neugliederung der Departemente fielen noch keine Entscheide. Die Schaffung eines Bildungsdepartements scheint jedoch nicht mehr umstritten zu sein: Der Bundesrat habe sich bereits früher dafür ausgesprochen, sagte Leuthard. Die Umsetzung sei bis 2012 geplant, wie es eine angenommene Motion aus dem Parlament verlange.

Zur Stärkung der Regierung will der Bundesrat auch das Parlament in die Pflicht nehmen. Der Bundesrat werde mit dem Parlament die Diskussion suchen, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie wies auf die steigende Zahl von parlamentarischen Vorstössen hin.

Im Jahr 2004 waren noch 750 Vorstösse eingereicht worden. Im Jahr 2009 waren es 1517. Die Zahl der Fragen in der Fragestunde des Nationalrates stieg von 257 im Jahr 2004 auf 645 im Jahr 2009 an. Dies belaste die Regierung, sagte Widmer-Schlumpf. (jak/cpm/sda)

Erstellt: 25.03.2010, 15:47 Uhr

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26 Kommentare

Kurt Aegeri

25.03.2010, 16:13 Uhr
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"Klausuren" à la "Work-S(h)(t)ops" - na ja, da melde ich Zweifel an. Ich denke jedoch, es wäre bestimmt auch äusserst förderlich, sich endlich mal an ein Profil für Bundesräte zu wagen. Aus meiiner Sicht stünde es dringend an, hier eine Veränderung zu bewirken. Das heutige Ringelreihen ist weder zeitgemäss noch unterstreicht es das Motto "der/die Beste am richtigen Platz". Antworten


Markus Schneider

25.03.2010, 16:29 Uhr
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Anstatt seine Arbeit zu machen, beschäftigt sich der Bundesrat schon seit Jahren mit Vorliebe mit Verwaltungsreorganisationen. Es gibt überhaupt keinen Grund, aufgrund der derzeitigen Fehlbesetzung im Bundesrat gleich die Verfassung zu ändern. Es müssen endlich fähige Bundesräte her, die ihr Geld auch wert sind! Wenn überhaupt, dann weniger Bunderäte und auch weniger Parlamentarier. Antworten




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