Bundesgericht macht Raucher krank
Von Simone Rau. Aktualisiert am 05.08.2011 87 Kommentare
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Sollen Raucher Medikamente zur Entwöhnung von der Krankenkasse vergütet bekommen?
Ja, immer
Ja, wenn sie krank sind
Nein
1827 Stimmen
Champix: Kein Wundermittel
Das Rauchstopp-Medikament Champix ist in der Schweiz seit 2006 zugelassen. Im Gegensatz zu konventionellen, nikotinhaltigen Rauchstopp-Mitteln (Pflaster, Kaugummi) ist es rezeptpflichtig. Der Wirkstoff Vareniclin setzt sich im Gehirn auf dieselben Andockstellen wie das Nikotin. Dadurch werden die Nervenzellen auch ohne Nikotin stimuliert, was Entzugssymptome vermindern soll. Zudem blockiert Vareniclin die Andockstelle dauerhaft. Sollte man rückfällig werden, bleibt der stimulierende Effekt durch Nikotin aus. Laut Experten ist Champix kein Wundermittel: Die Anwendung sei kompliziert, und der Wille zum Aufhören unabdingbar. (mma)
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Ist Rauchen ein Genuss? Eine Sucht? Das Bundesgericht hat entschieden: Unter gewissen Voraussetzungen ist es eine Krankheit. Künftig müssen Krankenkassen deshalb Nikotinsüchtigen, die so abhängig sind, dass sie krank sind, die Medikamente für die Entwöhnung zahlen. Wann genau das der Fall ist, muss nun das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entscheiden.
Konkret geht es beim gestern veröffentlichten Urteil um das Rauchentwöhnungsmedikament Champix des US-Konzerns Pfizer. (PFE 22.13 -0.05%) Seit 2006 sind die kleinen, weissen Tabletten in der Schweiz zugelassen, sie werden aber von der Krankenkasse nicht vergütet. Das BAG lehnte ein entsprechendes Gesuch von Pfizer um Aufnahme von Champix in die Spezialitätenliste 2008 ab. Das Bundesverwaltungsgericht stützte diese Haltung vergangenen Dezember: Nikotinabhängigkeit sei keine Krankheit, die man behandeln müsse. Entsprechend bestehe für die Kassen auch keine Vergütungspflicht. Es wies die Beschwerde von Pfizer ab.
«Mindestgrad an Abhängigkeit»
Das wollte der Pharmakonzern nicht akzeptieren und gelangte ans Bundesgericht. Dieses gibt Pfizer nun teilweise recht. Für das höchste Schweizer Gericht ist kein Grund ersichtlich, weshalb man die Nikotinsucht anders beurteilen solle als Alkohol- und Drogensucht, die als Krankheit akzeptiert würden. Es verlangt vom BAG, Bedingungen zu formulieren, ab wann die Abhängigkeit von Zigaretten als Krankheit zu definieren sei und medizinischer Behandlung bedürfe. Vorab müsse ein «Mindestgrad an Nikotinabhängigkeit» festgelegt werden. Grundsätzlich gilt für das Bundesgericht: Nicht jedes Rauchverhalten ist eine Sucht, die behandelt werden muss. Die Nikotinabhängigkeit ist nur dann als Krankheit zu werten, wenn sie aus medizinischer Sicht einer Behandlung bedarf.
Bereits jetzt stuft das BAG, das sich nicht zum Urteil äussern will, die Nikotinsucht als Krankheit ein, wenn sie Ursache oder Folge einer anderen Erkrankung ist oder wenn sich der hohe tägliche Konsum von Tabakwaren negativ auf das soziale Verhalten oder das Arbeitsleben auswirkt. Das Bundesgericht kritisiert diese Definition als «zu allgemein» und «wenig praktikabel». Denkbar ist für die Richter etwa, die Mindestabhängigkeit nach Massgabe des international anerkannten Fagerström-Tests festzulegen. Dieser erfasst den Schweregrad der Abhängigkeit auf der Basis von Fragen an den Raucher. So etwa «Wie viele Zigaretten rauchen Sie pro Tag?» oder «Wann rauchen Sie nach dem Aufwachen die erste Zigarette?».
Kosten von 45 Millionen in drei Jahren
Allerdings ist der Fagerström-Test in der Fachwelt nicht unbestritten. Laut Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT), kann er «ein falsches Bild geben». Nur weil ein Raucher beim Ausfüllen des Fragebogens eine geringe Punktzahl erreiche, bedeute das nicht, dass er nicht süchtig sei und deshalb auf eine Behandlung verzichten könne. «Wo die Grenze zwischen kranken und gesunden Rauchern liegt, ist äusserst schwierig, wenn nicht unmöglich zu sagen. Denn jeglicher Konsum hat negative Folgen», sagt Beutler. Die AT würde es denn auch begrüssen, wenn die Kassen alle – auch nicht rezeptpflichtige – Rauchstopphilfen finanzieren würden. Bis heute bezahlt die obligatorische Grundversicherung kein Entwöhnungsmedikament für Raucher. Damit ein Medikament auf die Spezialitätenliste kommt und von der Grundversicherung bezahlt wird, muss es die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen.
Das BAG sah dies bei Champix als nicht erfüllt an – im Gegensatz zum Bundesgericht, das einzig die Wirtschaftlichkeit nicht abschliessend beurteilen konnte. Laut der Eidgenössischen Arzneimittelkommission würde eine zwölf Wochen dauernde Behandlung rund 450 Franken kosten. Würde Champix in die Spezialitätenliste aufgenommen, hätte das laut Schätzung der Kommission Kosten von 45 Millionen in drei Jahren zur Folge. Dies sei bei einer Erfolgsquote von «lediglich 21 Prozent eine enorme Summe», schreibt das Bundesgericht. Dem gegenüber stünden aber 27 Prozent Raucherinnen und Raucher unter den 14- bis 65-Jährigen – und die Tatsache, dass 40 bis 60 Prozent von ihnen aufhören wollten, dies aber allein nicht schafften. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.08.2011, 22:33 Uhr
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87 Kommentare
Und die Nichtraucher sollen es mit zahlen? Nein danke. Ich schlage vor, dass wir im Gegenzug den Tabakpreis (Zigaretten, aber auch loser Tabak) weiter erhöhen und die Mehreinnahmen der Grundversicherung zu Gute kommen lassen. Und zwar so lange erhöhen, bis die nun erstrittenen Mehrausgaben mindestens dreimal gedeckt sind! Dann zahlen es die Raucher, die nicht aufhören, das wäre fair. Antworten
und dann werden in kürze die KK Prämien wieder massiv ansteigen, da man ja nun auch dies mitfinanzieren darf! Schon krass dass so viele Dinge gestrichen und nicht mehr unterstütz werden, für welche man nichts kann, aber dann werden die Raucher unterstützt die sich das selber ausgesucht haben??!! (Und ja, JEDER Raucher hat selbst entschieden, ob geraucht wird oder nicht)! Antworten
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