Schweiz

Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Rütlibomber ein

Aktualisiert am 18.10.2011 14 Kommentare

Die Bundesanwaltschaft hat die Strafuntersuchung zum Sprengkörper auf dem Rütli abgeschlossen. Das Verfahren gegen den einzigen Verdächtigen wurde eingestellt. Brisant: die Behörden ermittelten mit einem Trojaner.

Verletzte niemanden: Der Sprengsatz, der auf dem Rütli detonierte. (Archivbild)

Verletzte niemanden: Der Sprengsatz, der auf dem Rütli detonierte. (Archivbild)
Bild: Keystone

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Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen den einzigen Verdächtigen des Rütli-Anschlags eingestellt. Am 1. August 2007 war nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert. Die Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA), Walburga Bur, bestätigte einen entsprechenden Bericht von 20 Minuten online. Die BA habe die Strafuntersuchung zum Sprengkörper abgeschlossen und am 11. Oktober die Einstellung verfügt.

Die Straftatbestände haben sich laut Bur «nicht erhärten lassen, oder die Privatkläger zogen ihre Anträge zurück». Gebüsst wird der Mann lediglich im Zusammenhang mit einem anderen Fall – wegen Übergabe von Sprengstoffen und Drohung gegen Beamte.

Der Mann, in Medien und Volksmund Rütlibomber genannt, war im Januar 2008 in Untersuchungshaft gesetzt worden. Diese wurde mehrfach verlängert, bis er schliesslich im Dezember 2008 auf freien Fuss gesetzt wurde. Das Verfahren war bereits am 8. August 2007 eröffnet worden; bis zur Festnahme des Tatverdächtigen richtete es sich gegen Unbekannt.

Auf einen Alleintäter konzentriert

Der Anwalt des Mannes, Alexander Feuz, zeigte sich gegenüber der Nachrichtenagentur sda «erleichtert» über die Einstellung. Er habe im Verfahren Unsauberkeiten geortet und gerügt: Zum einen hätten sich die Ermittlungen einseitig auf seinen Mandanten konzentriert, zum anderen sei sein Mandant durch einzelne Medien vorverurteilt worden.

Die Fokussierung auf den Mann wird auch in der Einstellungsverfügung gerügt, die der sda auszugsweise vorliegt. Dass sich die Ermittlungen auf ihn als Alleintäter konzentrierten, sei bedauerlich, «weil damit verpasst wurde, die Ermittlungen in eine andere, eventuell erfolgreichere Richtung zu lenken».

Laut Verfügung basierte diese Beschränkung nicht zuletzt auf einem Schreiben des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP), das jedoch keinen konkreten Hinweis auf eine Beziehung des Beschuldigten zu den eigentlichen Taten enthalten habe. Laut Feuz hat der DAP unrichtige Informationen aus Kanada trotz Berichtigung Dritter weiter verbreitet.

Trojaner zum Einsatz gekommen

Hierzu erklärte die Bundesanwaltschaft, im Verfahren seien technische Überwachungsmassnahmen, unter anderem auch ein sogenannter Trojaner, zum Einsatz gekommen. Alle diese Massnahmen seien von der zuständigen gerichtlichen Behörde bewilligt worden. Über sämtliche Massnahmen sei die Verteidigung orientiert worden. Eine Beschwerde der Verteidigung sei von der zuständigen Beschwerdekammer rechtskräftig abgewiesen worden.

Am 1. August 2007 war auf dem Rütli unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert. Es handelte sich um einen Feuerwerkskörper, der in 20 Zentimeter Tiefe vergraben war und mit einem Zeitzünder ausgelöst wurde. (kpn/sda)

Erstellt: 18.10.2011, 20:15 Uhr

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14 Kommentare

Barbara Nägeli

18.10.2011, 23:07 Uhr
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Brisant scheint mir eher - so denn die Medienmitteilung stimmt - dass wegen dieses Frauenfurzes vier Jahre ermittelt wurde und der Hauptverdächtige, gegen den die Anklage nun in sich zusammenfiel, 1 (!) Jahr in Untersuchungshaft sass und mit lächerlichen Fr. 10'000 entschädigt wurde. Unverhältnismässigkeit im Quadrat. Antworten


David Herger

18.10.2011, 23:19 Uhr
Melden 9 Empfehlung 0

Versteht mich nicht falsch, ich würde niemals so eine Tat gutheissen. Aber auf dem Foto sieht man doch ein Zigarettenstummel und wenn man sich den "Krater" anschaut, dann ist dieser doch sehr klein. Trotzdem wird dieser Vorfall immer wieder Aufgestischt. Was ist aber mit all den Bomben der Linksextremen? Da hört man nie mehr etwas davon und wenn schon, dann gehen alle vors Gericht demonstrieren... Antworten



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