Schweiz

Bundesanwaltschaft erhält einen Maulkorb

Aktualisiert am 25.04.2012

Die Aufsichtsbehörde will öffentliche Kritik der Bundesanwaltschaft an anderen Behörden künftig nicht mehr tolerieren. Ausschlag für diese Rüge gab das Verhalten der BA nach dem Holenweger-Freispruch.

Seine Behörde sah sich wegen des Holenweger-Freispruchs zu Kritik am Bundesstrafgericht veranlasst: Der ehemalige Bundesanwalt Erwin Beyeler. (6. Mai 2010)

Seine Behörde sah sich wegen des Holenweger-Freispruchs zu Kritik am Bundesstrafgericht veranlasst: Der ehemalige Bundesanwalt Erwin Beyeler. (6. Mai 2010)

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Die neue Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat heute ihren ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der Bericht betrifft das letzte Jahr, als noch der im Sommer abgewählte Erwin Beyeler als Bundesanwalt im Amt war. Auf Anfang Jahr hat der neue Bundesanwalt Michael Lauber seine Arbeit aufgenommen.

Auf wenig Verständnis ist bei der AB-BA gemäss Bericht die im vergangenen Oktober von der Bundesanwaltschaft (BA) veröffentlichte Medienmitteilung zum Freispruch des Zürcher Bankiers Oskar Holenweger durch das Bundesstrafgericht gestossen. Die BA hatte darin harsche Kritik am Urteil der Richter in Bellinzona geübt.

Keine Verlautbarungen via Medien

Unter anderem hielt die BA fest, dass die Feststellungen im Urteil in mehreren Punkten nicht zutreffen würden und sich die BA gegen diverse Unterstellungen und Schlussfolgerungen verwahre. Zudem kritisierte die BA, dass der Einsatz der Vertrauensperson Ramos vom Gericht als rechtswidrig erachtet worden war.

Gemäss Bericht hat die AB-BA bereits Anfang 2011 die klare Erwartung formuliert, dass die BA auf Kritik an anderen Behörden, namentlich am Bundesstrafgericht, via Medien verzichte. Die BA habe sich damit einverstanden gezeigt.

Gewisse Spannungen

Nach der Pressemitteilung im Fall Holenweger habe die AB-BA beim Bundesanwalt interveniert und klargestellt, dass sie es in keinem weiteren Fall mehr tolerieren werde, wenn die BA via Medien an anderen Behörden in einem solchen Ausmass Kritik übe.

Was die generelle Zusammenarbeit zwischen BA und Bundesstrafgericht betrifft, ist diese gemäss dem Bericht nicht unproblematisch. Bisweilen werde vonseiten der BA inhaltliche und fachliche Kritik an den Entscheiden oder Kompetenzen des Gerichts geübt.

Inhaltliche Weisungen teilweise unerwünscht

Zum Betriebsklima hält der Bericht fest, dass offenbar auch nach der letztjährigen Integration des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes in die BA gewisse Spannungen zwischen Mitarbeitern der früher getrennt arbeitenden Behörden weiter bestehen.

Nicht von allen Staatsanwälten und Staatsanwältinnen des Bundes sei im Übrigen gleichermassen geschätzt worden, dass der Bundesanwalt von seiner neuen Kompetenz Gebrauch gemacht habe, ihnen im Einzelfall auch inhaltlich Weisungen zu erteilen. (rbi/sda)

Erstellt: 25.04.2012, 14:46 Uhr

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