Schweiz

Bund muss doch IV-Renten nach Kosovo auszahlen

Von Daniel Friedli. Aktualisiert am 19.03.2011 18 Kommentare

Der Bundesrat bekommt eine Lektion in Balkankunde: Kosovaren sind immer noch auch Serben. Man darf ihnen deshalb den Rentenexport nicht verweigern.

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Damit hat der Bundesrat nicht gerechnet, als er vor gut einem Jahr die Schraube anzog. Er wollte keine neuen IV-Renten mehr nach Kosovo auszahlen – und muss sich nun belehren lassen, dass dies widerrechtlich ist. Denn gemäss dem Bundesverwaltungsgericht sind Kosovaren immer noch auch Serben, und diesen darf die Schweiz vertragsgemäss nicht einfach Renten verweigern.

Um dieses in den Augen vieler Beobachter etwas skurrile Urteil zu verstehen, ist ein kurzer Blick zurück notwendig. Wie mit vielen Ländern hatte die Schweiz auch mit dem früheren Jugoslawien ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Es erlaubte den Angehörigen beider Staaten, Rentenleistungen auch im jeweils anderen Land zu beziehen. Als Jugoslawien zerfiel, stand die Schweiz dann vor der Frage, mit welchen der neuen Teilstaaten sie welche Regeln übernehmen will.

IV-Detektive bedroht

Mit Serbien kam man bald überein, das bisherige Abkommen fortzuführen. Anders im Fall von Kosovo: Dort befand der Bundesrat, dass sich der Export neuer Renten nicht mehr rechtfertigen liesse. Dem jungen Staat fehlten schlicht die Strukturen – etwa ein verlässliches Einwohnerregister –, um eine korrekte Abwicklung zu garantieren. Auch wurden die von der Schweiz engagierten Detektive wider den IV-Missbrauch dermassen bedroht, dass sie ihre Arbeit einstellen mussten. Der Bundesrat entschied darum, ab März 2010 keine neuen IV-Renten mehr nach Kosovo auszuzahlen.

Doch damit, urteilt nun das Bundesverwaltungsgericht in einem gestern Veröffentlichen Entscheid, haben es sich der Bundesrat zu einfach gemacht. Die Richter kommen nämlich zum Schluss, dass Kosovaren immer noch auch die serbische Staatsbürgerschaft besitzen – und damit nicht anders behandelt werden dürfen als jene Serben, die tatsächlich in Serbien wohnen.

«Hohes Betrugspotenzial»

Der Grund dafür liegt im politischen Gezänk der beiden Staaten: Serbien verweigert Kosovo die Anerkennung und betrachtet dessen Bewohner immer noch als eigene Staatsangehörige. Kosovo umgekehrt vergibt zwar eine eigene Staatsbürgerschaft, lässt aber doppelte Staatsbürgerschaften zu. Dass die Schweiz selber Kosovo schon früh als unabhängigen Staat anerkannt hat, tut rechtlich nichts zur Sache.

Beim überraschten Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) muss man nach diesem Urteil nun über die Bücher. Das Amt wird den Richterspruch in den nächsten Tagen analysieren und dann entscheiden, ob es ihn vor Bundesgericht anfechten will. Die Kosovaren in der Schweiz fordern freilich schon heute, dass das BSV davon absieht. Mit dem Gerichtsurteil habe der Bund ein klares Signal gegen den unreflektierten Rentenstopp erhalten, sagt Osman Osmani von der Gewerkschaft Unia. Er verlangt, dass der Bundesrat den früheren Beschluss nun sofort rückgängig macht und die alte Regel auch in Kosovo wieder anwendet.

Davor wiederum warnt SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi. Die IV dürfe keine neuen Renten nach Kosovo auszahlen, solange dort keine wirkungsvolle Missbrauchskontrolle gewährleistet sei, entgegnet er. Bortoluzzi verlangt darum, dass der Bundesrat nun umgehend Gespräche mit Serbien aufnimmt, um eine Lösung des Problems zu finden. Der Haken dabei: Der Bundesrat hat mit Serbien eben erst ein neues Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet – ohne dass die Frage der kosovarischen Doppelbürger darin behandelt worden wäre. Die Schweiz müsste also Nachverhandlungen beantragen.

Das BSV wird wohl auch diese Option prüfen. Denn obwohl nur knapp 100 IV-Renten nach Kosovo ausbezahlt werden, kann der Bundesrat Bortoluzzis Befürchtungen nicht ganz von der Hand weisen. In Kosovo bestehe «tatsächlich ein überdurchschnittlich hohes Potenzial an Versicherungsbetrugsfällen», hielt er früher fest.

Kosovaren wollen verhandeln

Die Kosovaren fordern derweil, dass die Schweiz nicht mit Serbien, sondern mit Kosovo bald wieder Verhandlungen aufnimmt. Denn auch wenn sie den gestrigen Gerichtsentscheid begrüssen: Dass ihnen der Rentenexport nun ausgerechnet zugestanden wird, weil sie immer noch Serben seien, löst bei vielen Kosovaren Kopfschütteln aus. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.03.2011, 11:27 Uhr

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18 Kommentare

rene huber

21.03.2011, 06:55 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Als Schweizer würde ich der Schweiz liebend gern den Rücken kehren und mit meiner Rente mein Lebensabend in einem fernen Land verbringen. DAS GEHT ABER NICHT, WEIL ICH SCHWEIZER BIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das ist eine riesen Sauerei!!!!!!!!!!!!!! Antworten


Alain Mohler

21.03.2011, 14:08 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Mit der Schweiz kann jeder machen was er will. Wir müssen uns an Regeln und Moral halten die für andere nicht gelten. Sogar bei offensichtlichem Betrug oder Erschleichung von Sozialleistungen finden sich Möglichkeiten unsere Hilfe zu Missbrauchen. Dass sich der arbeitende Bürger in diesem Land vergageiert vorkommt ist wohl klar. Und wenn er den Mund aufmacht und reklamiert wird er abgestempelt. Antworten



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