Schweiz
Blocher zieht Verfahren um Immunität in Zweifel
Aktualisiert am 09.06.2012 183 Kommentare
Dossiers
Artikel zum Thema
- Nationalrat hält an Immunität Blochers fest
- Immunität von Blocher: Entscheid widerspricht Verfassung
- «Wir Parlamentarier sind keine Strafverfolger»
- Affäre Hildebrand: Bundesrat sieht sich im Recht
- Affäre Hildebrand: Claudio Schmid verklagt Staatsanwälte
- Gericht ordnet Entsiegelung von Blochers Unterlagen an
Teilen und kommentieren
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
SVP-Nationalrat Christoph Blocher wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Aufhebung seiner Immunität. Seiner Meinung nach hat die Immunitätskommission des Nationalrats am Donnerstag abschliessend entschieden. Dies schreibt Blocher in einem Brief an Anne Seydoux (CVP/JU), Präsidentin der ständerätlichen Rechtskommission. Über das Ermächtigungsverfahren dürfe die Rechtskommission darum nicht mehr entscheiden, heisst es in dem Schreiben, das Blocher auf seiner Website aufgeschaltet hat.
Hintergrund sind unterschiedliche juristische Auffassungen über das Verfahren zur Aufhebung der Immunität. Das Parlamentsgesetz legt fest, dass ein Differenzbereinigungsverfahren stattfindet, wenn sich die zuständigen Kommissionen in einer ersten Runde nicht einig werden.
Abweichender Entscheid
Die Immunitätskommission des Nationalrats hatte entschieden, dass Blocher vor der Vereidigung am 5. Dezember 2011 nicht Parlamentarier war und sich darum nicht auf die Immunität berufen kann. Die Handlungen danach sieht sie von der Immunität erfasst. Die Kommission entschied aber, diese nicht aufzuheben.
Die Rechtskommission des Ständerats dagegen verneinte, dass die fraglichen Handlungen überhaupt einen unmittelbaren Zusammenhang mit Blochers amtlicher Stellung oder Tätigkeit haben. Sie trat auf das Geschäft gar nicht erst ein.
Nach Auffassung der Parlamentsdienste der beiden Kommissionen kann die Immunitätskommission aus diesem Grund keinen materiellen Entscheid fällen. Ihre Ablehnung, die Immunität Blochers für die Handlung zum späteren Zeitpunkt aufzuheben, kann darum nicht endgültig sein.
Folglich ist wieder die Kommission des Ständerats am Zug, die am Montag erneut tagt. Ihr zweites Nichteintreten wäre endgültig. Ein Strafverfahren gegen Blocher wegen Verletzung des Bankgeheimnisses könnte über den ganzen fraglichen Zeitraum geführt werden.
Gesuch massgebend
Dagegen setzt sich Blocher mit dem Schreiben zur Wehr. Seiner Meinung nach dürfen die Kommissionen gar nicht zwei verschiedene Zeiträume unterscheiden, weil die Zürcher Staatsanwaltschaft ihr Gesuch nicht so formuliert hat.
Daraus leitet Blocher ab, dass das Gesuch der Staatsanwaltschaft definitiv abgewiesen ist. Weil die Kommissionen nicht übereinstimmend entschieden hätten, geniesse er nun volle Immunität.
Rechtskommission-Präsidentin Seydoux war am Freitagabend nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Über die Auslegung entscheiden die beiden Kommissionen selbständig und endgültig. Blocher war von den Kommissionen angehört worden, hat in dem Verfahren aber kein Beschwerderecht. (kpn/sda)
Erstellt: 08.06.2012, 18:28 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
183 Kommentare
Schweiz
- 11:35Innerschweizer Finanzdirektoren auf «Tour de Berne»
- 09:05Welche Ziele China mit dem Abkommen verfolgt
- 08:47«Jetzt sollte man nicht jammern, dass die Initiative umgesetzt wird»
- 06:31Informationsaustausch mit EU ist beschlossene Sache
- 20:13«Ein Meilenstein»
- 17:47«Nicht das Arbeitsklima, das es braucht»
Alles für Abonnenten und Abonnentinnen
Laden Sie sich Ihr ePaper auf Ihren Computer und blättern Sie gratis und ab 5 Uhr früh in Ihrem "Bund".
Jetzt wechseln und sparen
Finden Sie in nur fünf einfachen Schritten die optimale Fahrzeugversicherung.


Bitte warten

























