Schweiz
Blocher wird es schwer haben
Von Fabian Renz, Stefan Schürer. Aktualisiert am 29.03.2012 70 Kommentare
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In spätestens sechs Monaten soll entschieden sein, ob die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher wegen seiner Rolle im Fall Hildebrand vorgehen darf. Dieses Ziel hat sich die nationalrätliche Immunitätskommission gestern gesetzt, wie ihr Präsident Heinz Brand (SVP, GR) vor den Medien erklärte.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass Blocher wegen der ihm zur Last gelegten Weitergabe geheimer Daten keine parlamentarische Immunität geltend machen darf. Die Kommission wird sich mit dem Gesuch inhaltlich erst am 25. April beschäftigen – dem Tag, an dem Blocher dem Gremium seinen Standpunkt darlegen soll. Ob danach weitere Personen angehört werden oder ob man direkt zur Abstimmung schreitet, steht noch nicht fest.
Immunität muss durch zwei Gremien gutgeheissen werden
Die wichtigste Frage, welche die Kommission entscheiden muss: Besteht zwischen den inkriminierten Handlungen Blochers und seiner Tätigkeit als Nationalrat ein «unmittelbarer Zusammenhang»? Nur in diesem Fall nämlich wird er durch die Immunität vor Strafverfolgung geschützt.
Wenn die Immunitätskommission zu einem positiven Schluss kommt, ist Blocher noch nicht in Sicherheit. Auch die Rechtskommission des Ständerats wird sich mit dem Geschäft befassen. Falls auch nur eines der beiden Gremien den «unmittelbaren Zusammenhang» verneint, steht der SVP-Nationalrat ohne Immunitätsschutz da. Und selbst wenn beide Kommissionen die Immunität für gegeben halten, können sie immer noch deren Aufhebung beschliessen. Die Staatsanwaltschaft stellt einen entsprechenden Eventualantrag.
Chancen nicht allzu hoch
Im Übrigen ist ihr Gesuch nicht öffentlich. Die Mitglieder der Immunitätskommission mussten die verteilten Exemplare nach der Sitzung zurückgeben (wie es heisst, sollen sie einige Tage vor dem 25. April wieder dokumentiert werden). Brand gab allerdings bekannt, dass man abklären werde, ab wann ein Parlamentarier überhaupt Immunität geniesse: ab der Wahl oder ab der Vereidigung. Dieses Vorgehen sowie Aussagen von Eingeweihten lassen darauf schliessen, dass die Staatsanwaltschaft unter anderem mit dem Zeitpunkt von Blochers Taten argumentiert: Sie fanden teilweise vor seiner Vereidigung statt.
Blocher war für den TA gestern nicht zu sprechen. Angehörige der beiden entscheidenden Kommissionen beurteilten seine Chancen auf Immunität in ersten Einschätzungen als nicht allzu hoch. «Ich vermute, Blocher war sich zunächst gar nicht bewusst, dass das Parlament den Geltungsbereich der Immunität jüngst deutlich eingeschränkt hat. Er wird es bei der Begründung seines Standpunkts schwerer haben als die Staatsanwaltschaft», meint ein involviertes Ratsmitglied. Ein anderes ergänzt: «Das, was wir über Blochers Rolle im Fall Hildebrand bisher wissen, lässt kaum einen unmittelbaren Zusammenhang zu seinem Nationalratsmandat erkennen.»
SVP-Trio löste Reform aus
Ironie der Geschichte: Dass die Immunitätsbestimmungen verschärft wurden, haben drei von Blochers engsten Weggefährten zu verantworten: Toni Brunner, Christoph Mörgeli und Alt-Nationalrat Ulrich Schlüer. Schlüer hatte 2006 einen Zeitungskommentar über eine Fehde mit einem Berner Anwalt unter dem Titel «Der Denunziant» veröffentlicht. Im selben Jahr warf Mörgeli dem Ringier-Publizisten Frank A. Meyer vor, dieser bediene sich eines «Nazi-Vokabulars». In beiden Fällen kam es zu Klagen, in beiden Fällen war umstritten, ob die Immunität auch die publizistische Nebentätigkeit der Politiker abdeckt. Schlüer wurde der Immunitätsschutz verweigert; die Klage gegen Mörgeli wurde noch vor der Beschlussfassung zurückgezogen.
Brunner wiederum geriet wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ins Visier der Ermittler: Er soll das Justizdepartement (EJPD) in den Wirren um die Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher mit Informationen aus der Geschäftsprüfungskommission versorgt haben. Vorsteher des EJPD war damals ausgerechnet Christoph Blocher.
Gegen Missbrauch
Bis zum Fall Brunner im Jahr 2008 waren sämtliche Versuche versandet, den Schutzbereich der Immunität einzuschränken. Der Streit um Brunners Botengänge ins EJPD führte – obschon der SVP-Nationalrat die Immunität am Ende zugesprochen erhielt – zum Meinungsumschwung.
Zwei Wochen nach der Debatte im Nationalrat wurde die Reform der Immunitätsregeln aufgegleist, wie FDP-Nationalrat Kurt Fluri erläutert. Zum einen sei offensichtlich geworden, dass das Parlament das falsche Gremium sei, um über die juristische Frage der Immunität zu entscheiden. Zum anderen habe sich einmal mehr gezeigt, dass die Immunität missbraucht werde. «Die Fälle Schlüer und Mörgeli haben die Debatte ins Rollen gebracht», so Fluri. «Und der Fall Brunner hat endgültig klargemacht, dass es Korrekturen braucht.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.03.2012, 22:52 Uhr
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70 Kommentare
es ist immer noch befremdend, wenn von blocher abhängige (brand's wahlkampf) und günstlinge über dessen immunität befinden sollen. hier ist ein ausstand der kommissionsmitglieder angesagt! die ersten anzeichen der befangenheit zeigen sich ja schon oder wieso soll das sooooo lange gehen? die priorisierung ist scheinbar eine andere als die der öffentlichkeit. Antworten
Aufgrund des früheren Verhaltens von Brunner, Mörgerli und Schlüer (alles SVP) musste die Immunitätsbestimmung strenger gefasst werden, so dass jetzt deren Übervater wohl definitiv nicht mehr davon profitieren wird. Das ist richtiger unbewusst geplanter Vatermord, Sigmund Freud hätte seinen Spass daran. Antworten
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