Schweiz

Blocher reicht Beschwerde wegen Hausdurchsuchung ein

Aktualisiert am 27.03.2012 171 Kommentare

Das Zürcher Obergericht muss klären, ob die Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher rechtmässig war. Der Anwalt des Nationalrats bezeichnet die Massnahme der Staatsanwaltschaft als unverhältnismässig.

Gegenwehr aus Herrliberg: Alt-Bundesrat und Nationalrat Christoph Blocher.

Gegenwehr aus Herrliberg: Alt-Bundesrat und Nationalrat Christoph Blocher.
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Bildstrecke

Hausdurchsuchung bei Blocher

Hausdurchsuchung bei Blocher
Nach der Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand will das Zürcher Obergericht der Staatsanwaltschaft Einblicke in die Unterlagen erlauben, die im Haus des SVP-Strategen gefunden wurden. Dieser akzeptiert den Entscheid nicht.

Bildstrecke

Die Chronologie der Affäre Hildebrand

Die Chronologie der Affäre Hildebrand
Der Fall Hildebrand: Wie es dazu kam – und welche Personen darin verwickelt sind.

Stichworte

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Werbung

Blochers Anwalt Walter Hagger hat eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung vom 20. März eingereicht. Er bestätigte heute eine Meldung der NZZ. Beim Obergericht hiess es, die Beschwerde sei eingegangen. Die Hausdurchsuchung an Blochers Firmensitz in Männedorf und an seinem Wohnsitz in Herrliberg ist nach Ansicht von Walter Hagger nicht rechtens gewesen, da der Präsident des Nationalrates die Ermächtigung dazu nicht erteilt hatte.

Im Parlamentsgesetz sei festgehalten, dass die Ermächtigung durch den Parlamentspräsidenten nötig ist, um Zwangsmassnahmen wie eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Zudem war die Hausdurchsuchung nach Ansicht von Hagger nicht angebracht und unverhältnismässig. Sie sei nicht das geeignete Mittel um irgendwelche Inhalte von dreieinhalb Monate zurückliegenden Gesprächen zu eruieren, sagte Hagger.

Entscheid über Immunität

Blocher hält das Strafverfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses gegen sich für unzulässig, weil er als Parlamentarier Immunität geniesse. Die Vorwürfe stünden im Zusammenhang mit seiner Nationalratsfunktion.

Über die Aufhebung der Immunität entscheidet die nationalrätliche Immunitätskommission, deren nächste Sitzung am Mittwoch stattfindet. Bis am Dienstagmittag war bei der Kommission noch kein Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft um Aufhebung von Blochers Immunität eingegangen. Ein materieller Entscheid würde voraussichtlich ohnehin noch nicht bereits am Mittwoch gefällt. (jak/sda)

Erstellt: 27.03.2012, 11:49 Uhr

171

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

171 Kommentare

Christian Eppenberger

27.03.2012, 13:07 Uhr
Melden 174 Empfehlung 0

Haben die armen SVP Plitiker überhaupt noch
Zeit Ihre Pflichten zu erfüllen für die sie mit
Steuergeldern bezahlt werden.
Antworten


Ernst Pauli

27.03.2012, 13:07 Uhr
Melden 143 Empfehlung 0

Präsidiert wird die Beschwerdeinstanz von Kurt Balmer von der SVP, der Entscheid wird in einem Dreiergremium gefällt. Auch die immuniätskommission in Bern wird durch einen Blocher-Kollegen präsidiert. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Online-Wettbewerb

Wir feiern - Sie profitieren. Einen Tag lang freie Fahrt ab CHF 25.- mit Bahn, Bus und Schiff im gesamten BLS-Gebiet.

Alles für Abonnenten und Abonnentinnen

Laden Sie sich Ihr ePaper auf Ihren Computer und blättern Sie gratis und ab 5 Uhr früh in Ihrem "Bund".

Nicht von dieser Welt!

Entdecken Sie die arabische Märchenwelt aus 1001 Nacht!