Schweiz

Bis 99 Prozent der Teilinvaliden-Renten sollen gekürzt werden

Aktualisiert am 13.10.2010 20 Kommentare

Kurz vor Ende der Vernehmlassung äussern sich Kantone kritisch über die 6. IV-Revision. Behindertenorganisationen warnen vor einer direkten Kostenverschiebung.

Die 6. IV-Revision stösst auf Kritik: Behindertenorganisationen und Gewerkschaften drohen mit dem Referendum.

Die 6. IV-Revision stösst auf Kritik: Behindertenorganisationen und Gewerkschaften drohen mit dem Referendum.

Mit der 6. Revision soll die Invalidenversicherung bis 2018 saniert werden. Die Sparmassnahmen stossen auf grossen Widerstand bei Behindertenorganisationen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) spricht von Leistungsabbau auf dem Buckel der Kantone.

«Die finanziellen Auswirkungen der Revision verletzen die Grundsätze des neuen Finanzausgleichs», die Mehrkosten der geplanten Massnahmen werden «auf die Kantone verlagert», begründet die SODK ihre ablehnende Haltung zum revidierten Gesetz.

40 Prozent der Renten fallen tiefer aus

Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, das abgestufte IV-Rentensystem mit seinen Viertels-, Halb-, Dreiviertels- und Vollrenten in ein stufenloses System zu überführen. Dabei fallen fast 40 Prozent aller Renten tiefer aus – insbesondere diejenigen für Menschen mit einer Teilinvalidität zwischen 50 und 99 Prozent.

Die Kantone befürchten deshalb eine «erhebliche Mehrbelastung bei den Ergänzungsleistungen». Andere Massnahmen wie die Einsparung von jährlich 30 Millionen Franken für die Behindertenorganisationen führten gar zu einer «direkten Kostenverschiebung».

Aufgrund der unsicheren Prognosen sei «durchaus auch mit weit höheren Kosten zu rechnen», schreibt die SODK in ihrer Vernehmlassungsantwort. «Die höheren EL-Ausgaben der Kantone sind daher zu kompensieren.»

Keine permanenten Leistungskürzungen

Die Kantone kritisieren auch das Sparen auf dem Buckel der heutigen und künftigen Rentenbezüger: «Die Schuldentilgung ist ein vorübergehendes Problem und darf nicht mit permanenten Leistungskürzungen behoben werden.»

Die Massnahmen zur Eingliederung insbesondere von psychisch Behinderten erachtet die SODK als begrüssenswert und sinnvoll. Sie warnt jedoch davor, dass die Einsparungen von der Wirtschaftslage abhingen – auch weil bei der Sozialhilfe und bei den Langzeitarbeitslosen ähnliche Ziele verfolgt würden.

Arbeitgeber einbinden

Und: «Aus Sicht der Kantone ist es zudem unabdingbar, dass die Arbeitgeberseite verbindlich in den Eingliederungsprozess eingebunden wird.»

Eine Forderung, welche die Behindertenorganisationen und auch die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, in den Vordergrund rücken. Für Unternehmen bestehe «keinerlei Anreiz, bei der frühzeitigen Integration von IV-Bezügern mitzuwirken», schreibt die FMH.

Die Behindertenorganisationen Pro Infirmis, AGILE, Pro Mente Sana oder die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) schlagen ein Bonus-Malus-System oder Quoten für Unternehmen vor. Nur mit Anreizen oder Erleichterungen für die Arbeitgeber allein bleibe die Reintegrierung «politische Fiktion», schreibt Pro Infirmis.

Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung ist überzeugt, dass der «gewünschte Rechnungsausgleich der IV mit den bereits beschlossenen Sanierungsmassnahmen der 4. und 5. IV-Revision, der IV-Zusatzfinanzierung sowie dem ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision erreicht werden kann».

Referendum ist so gut wie sicher

Generell fordern die Behindertenorganisationen und auch die Gewerkschaften ein ausgewogenes Paket, das auch Mehreinnahmen beinhaltet. Neben der Erhöhung der Lohnabzüge soll der Bundesrat auch alternative Einnahmequellen prüfen. Die aktuelle Vorlage lehnen sie kategorisch ab.

AGILE, Pro Infirmis und die DOK machen allesamt deutlich, dass ohne klare Korrekturen ein Referendum unausweichlich sei. Die Behindertenorganisationen überlegen sich derzeit denn auch weniger, ob ein Referendum lanciert werden soll, als vielmehr, mit wem sie hierfür zusammenspannen wollen. (mrs/sda)

Erstellt: 13.10.2010, 06:49 Uhr

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20 Kommentare

Peter Einstein

13.10.2010, 08:14 Uhr
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Bereits bei der 5. IV-Revision wurde die obligatorische Einbindung der Arbeitgeber in die Integration Invalider gefordert. BR Couchepin kippte diese Forderung auf Antrag der Wirtschaftskreise aus der damaligen Botschaft. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass BR Burkhalter diese Forderung erneut aufnehmen wird. Von den damals 3000 vorgesehenen Stellen wurden lediglich 30 neue geschaffen. Antworten


cristiano safado

13.10.2010, 07:55 Uhr
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Mittelfristig soll die IV aufgehoben, die Sozialbeiträge der AHV zugute kommen. Burkhalter führt diesen Weg, den Couchepin eingeschlagen hatte, mit grossem Nachdruck weiter. Es geht längst nicht mehr um Sozialabbau, geschweige dann um Sozialausbau, es geht um die Frage, wollen wir die in den Arbeitsprozess nicht mehr integrierbaren Invaliden zukünftig auf die Fürsorge schicken. Antworten



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