Bilaterale: Probleme bei Schweizer Diplomen
Aktualisiert am 01.02.2010 9 Kommentare
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Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die das Integrationsbüro durchgeführt hat. Insgesamt zieht das Büro eine positive Bilanz. Die Umsetzung der bilateralen Abkommen funktioniere grundsätzlich gut, teilte es am Montag mit. Wo Probleme bei der Umsetzung aufträten, handle es sich in 80 Prozent der Fälle nicht um Vertragsverletzungen.
Befragt hatte das Integrationsbüro Bundesämter, Kantone, Schweizer Botschaften, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. Insgesamt gingen über 100 Rückmeldungen ein, die rund 120 Vollzugsprobleme thematisierten.
Schweizer Diplome nicht anerkannt
Am meisten Schwierigkeiten bereitet den Befragten das Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Dies lasse sich weitgehend dadurch erklären, dass es sich um ein wichtiges Abkommen handle, das sich direkt an die Bürger richte und in dessen Anwendung viele Stellen involviert seien, schreibt das Integrationsbüro.
Zu den gemeldeten Problemen gehört die fehlende Anerkennung schweizerischer Diplome. Kritisiert wurde zudem, dass in Spanien und Griechenland gewisse staatliche Museen Schweizer Bürger und EU- Bürger bei den Eintrittspreisen nicht gleich behandeln.
Eine weitere Herausforderung stellt gemäss dem am Montag veröffentlichten Bericht die Besteuerung von Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland dar. Auch die Besteuerung von Erwerbstätigen aus der EU, die sich nur für kurze Zeit in der Schweiz aufhalten, führt zu Problemen.
Frankreich: Zutritt zum Markt erschwert
Weiter stellt das Integrationsbüro fest, dass Schweizer Unternehmen der Zugang zum französischen Markt mit einer obligatorischen Bauwerkversicherung erschwert wird. Die obligatorischen Beiträge an die deutsche oder italienische Urlaubskasse wurden ebenfalls beanstandet.
Insgesamt gab es zur Anwendung des Personenfreizügigkeitsabkommens 46 Rückmeldungen. 32 stufte das Integrationsbüro als relevant ein, bei 11 Fällen spricht es von potenziellen Vertragsverletzungen.
Fluggesellschaften wurden benachteiligt
Vertragsverletzungen verzeichnete das Integrationsbüro auch beim Luftverkehrsabkommen. Die Verrechnung höherer Landegebühren auf zahlreichen Flughäfen in EU-Mitgliedstaaten widerspreche klar dem Diskriminierungsverbot.
Neben dem Personenfreizügigkeitsabkommen bereiteten das Freihandelsabkommen und das Landwirtschaftsabkommen am meisten Schwierigkeiten. Zum Beispiel wurde die übermässige Kontrolle von Nahrungsmittelimporten nach Italien kritisiert.
Die Bundesbehörden seien im Rahmen ihres ständigen Kontaktes mit den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission kontinuierlich um eine Lösung der Probleme bemüht, hält das Integrationsbüro fest. In vielen Fällen habe auch schon eine Lösung gefunden werden können. (raa/sda)
Erstellt: 01.02.2010, 19:31 Uhr
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9 Kommentare
Man kann nur feststellen,dass unsere sogen. Vertragspartner das Schickanieren besser beherrschen als wir. Anerkennung von Diplomen, Zahlungen an Urlaubskassen, Bauwerksversicherungen und sabotierende italienische Lebensmittelkontrollen sind die Mittel dazu. Hohe Landegebühren? Die deutsche Ueberflugsschickane lässt grüssen. Es wird Zeit zu kontern: erhöhte Gotthard-Gebühren oder -Kontingente z.B Antworten



































