Bilaterale: Probleme bei Schweizer Diplomen

Aktualisiert am 01.02.2010 9 Kommentare

Von allen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bereitet die Personenfreizügigkeit am meisten Probleme bei der Anwendung. Ansonsten ist die Bilanz erfreulich.

Gelungenes Miteinander : Bundesrätin Micheline Calmy-Rey mit freundlicher Unterstützung von EU-Spitzenfuntionär Javier Solana.

Gelungenes Miteinander : Bundesrätin Micheline Calmy-Rey mit freundlicher Unterstützung von EU-Spitzenfuntionär Javier Solana.
Bild: Keystone

Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die das Integrationsbüro durchgeführt hat. Insgesamt zieht das Büro eine positive Bilanz. Die Umsetzung der bilateralen Abkommen funktioniere grundsätzlich gut, teilte es am Montag mit. Wo Probleme bei der Umsetzung aufträten, handle es sich in 80 Prozent der Fälle nicht um Vertragsverletzungen.

Befragt hatte das Integrationsbüro Bundesämter, Kantone, Schweizer Botschaften, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. Insgesamt gingen über 100 Rückmeldungen ein, die rund 120 Vollzugsprobleme thematisierten.

Schweizer Diplome nicht anerkannt

Am meisten Schwierigkeiten bereitet den Befragten das Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Dies lasse sich weitgehend dadurch erklären, dass es sich um ein wichtiges Abkommen handle, das sich direkt an die Bürger richte und in dessen Anwendung viele Stellen involviert seien, schreibt das Integrationsbüro.

Zu den gemeldeten Problemen gehört die fehlende Anerkennung schweizerischer Diplome. Kritisiert wurde zudem, dass in Spanien und Griechenland gewisse staatliche Museen Schweizer Bürger und EU- Bürger bei den Eintrittspreisen nicht gleich behandeln.

Eine weitere Herausforderung stellt gemäss dem am Montag veröffentlichten Bericht die Besteuerung von Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland dar. Auch die Besteuerung von Erwerbstätigen aus der EU, die sich nur für kurze Zeit in der Schweiz aufhalten, führt zu Problemen.

Frankreich: Zutritt zum Markt erschwert

Weiter stellt das Integrationsbüro fest, dass Schweizer Unternehmen der Zugang zum französischen Markt mit einer obligatorischen Bauwerkversicherung erschwert wird. Die obligatorischen Beiträge an die deutsche oder italienische Urlaubskasse wurden ebenfalls beanstandet.

Insgesamt gab es zur Anwendung des Personenfreizügigkeitsabkommens 46 Rückmeldungen. 32 stufte das Integrationsbüro als relevant ein, bei 11 Fällen spricht es von potenziellen Vertragsverletzungen.

Fluggesellschaften wurden benachteiligt

Vertragsverletzungen verzeichnete das Integrationsbüro auch beim Luftverkehrsabkommen. Die Verrechnung höherer Landegebühren auf zahlreichen Flughäfen in EU-Mitgliedstaaten widerspreche klar dem Diskriminierungsverbot.

Neben dem Personenfreizügigkeitsabkommen bereiteten das Freihandelsabkommen und das Landwirtschaftsabkommen am meisten Schwierigkeiten. Zum Beispiel wurde die übermässige Kontrolle von Nahrungsmittelimporten nach Italien kritisiert.

Die Bundesbehörden seien im Rahmen ihres ständigen Kontaktes mit den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission kontinuierlich um eine Lösung der Probleme bemüht, hält das Integrationsbüro fest. In vielen Fällen habe auch schon eine Lösung gefunden werden können. (raa/sda)

Erstellt: 01.02.2010, 19:31 Uhr

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9 Kommentare

Hans Meier

02.02.2010, 08:35 Uhr
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@Markus Neuhaus Lügen werden auch per Wiederholung nicht wahr. "Überlaufen der Unis mit ausländischen Studenten" ist gelogen. Waren Sie an einer Uni? Ich schreibe diese Zeilen an eienr Uni. Wir haben nicht mehr Ausländer als vor der PFZ. Antworten


Frans Brandt

01.02.2010, 22:01 Uhr
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Man kann nur feststellen,dass unsere sogen. Vertragspartner das Schickanieren besser beherrschen als wir. Anerkennung von Diplomen, Zahlungen an Urlaubskassen, Bauwerksversicherungen und sabotierende italienische Lebensmittelkontrollen sind die Mittel dazu. Hohe Landegebühren? Die deutsche Ueberflugsschickane lässt grüssen. Es wird Zeit zu kontern: erhöhte Gotthard-Gebühren oder -Kontingente z.B Antworten



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