Schweiz
Bespitzelung, Mobbing und ein goldener Fallschirm
Nachdem Ende 2011 bereits der leitende Staatsanwalt Georg Boller überraschend frühpensioniert wurde, zieht sich mit Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler nun auch ein zweiter Exponent der Schwyzer Justizaffäre zurück. Wie gestern bekannt wurde, will der frühere CVP-Kantonsrat nicht mehr um das Amt des Gerichtspräsidenten kämpfen. «Aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen und aufgrund einer gerichtlichen Einigung» werde Ziegler bei den Richterwahlen im Juni nicht antreten.
Eine Drittelmillion Franken zum Abschied
Ziegler, der sich mit einer Beschwerde gegen die drohende Abwahl gewehrt hatte, hat inzwischen einen Vergleich mit dem kantonalen Verwaltungsgericht abgeschlossen. Er soll im Rahmen «einer würdigen Verabschiedung» die im Obligationenrecht vorgesehene Auszahlung des eineinhalbfachen letzten Jahreslohns bekommen.
Dieser Vergleich stösst vor allem bei der SVP, die im Schwyzer Kantonsrat die stärkste Fraktion stellt, auf heftige Kritik. Dass Ziegler eine Abfindung von 300'000 bis 350'000 Franken bekommen werde, sei nicht nachvollziehbar, sagt SVP-Parlamentarier Adrian Oberli. Eine solche Abfindung für «eine Person, die wir wählten und die sich gegen die Neuausschreibung ihrer Stelle wehrte», sei «ein Skandal».
PUK trotz Untersuchung von Dick Marty
Bekannt wurde der Rückzug von Kantonsgerichtspräsident Ziegler während der gestrigen Sitzung des Kantonsrats, bei der die Einsetzung einer PUK zur Justizaffäre traktandiert war. Für die PUK machten sich SVP, SP und Teile der FDP stark. Das genügte schliesslich: Der Kantonsrat beschloss mit 50 zu 41 Stimmen eine PUK.
Das Parlament müsse mit seinem stärksten Instrument endlich seine Aufsichts- und Kontrollpflicht wahrnehmen und die Justizaffäre gründlich untersuchen. Nach Ansicht der SVP gab es genügend Vorkommnisse, «die eine PUK rechtfertigen». Und die SP vertrat die Meinung, dass der Marty-Bericht nicht alle Fragen beantworten werde. Derzeit untersucht der frühere FDP-Ständerat und Tessiner Ex-Staatsanwalt Dick Marty als Experte die Vorgänge und Abläufe in der Staatsanwaltschaft und Regierung. Sein Bericht wird Mitte April erwartet.
Im Kanton Schwyz lieferten sich die Staatsanwaltschaft und das Kantonsgericht in den letzten zwei, drei Jahren einen unwürdigen Streit, bei dem es nicht nur um unklare Kompetenzen und Machtkämpfe ging, sondern auch um persönliche Antipathien. Inzwischen sind ein halbes Dutzend Strafanzeigen und mehrere Aufsichtsbeschwerden hängig. Zudem traten mehrere Staatsanwälte ab.
Sonderstaatsanwalt geht gehen Staatsanwalt vor
Neben dem früheren leitenden Staatsanwalt Georg Boller verliess im letzten Jahr auch Christina Müller die Schwyzer Staatsanwaltschaft. Es war Müller, die vor drei Jahren im Zusammenhang mit dem Fall des getöteten Au-pairs Lucie Trezzini den Kantonsgerichtspräsidenten öffentlich kritisiert hatte. Ziegler habe mit einer Intervention die Fahndungsarbeiten behindert. Es folgten weitere öffentlich geäusserte gegenseitige Beschuldigungen sowie Indiskretionen und Amtsgeheimnisverletzungen.
Ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung läuft zum Beispiel gegen Ex-Staatsanwalt Boller. Der Sonderstaatsanwalt war aber nicht in der Lage, eine brauchbare Anklageschrift vorzulegen. Die Anklage sei unvollständig und ungenügend, befand das Bezirksgericht. Diese Episode zeigt beispielhaft, wie die Justizaffäre zur Justizposse geworden ist.
Sicherheitsdirektor zeigt Kantonsgerichtspräsident an
Auch gegen Kantonsgerichtspräsident Ziegler ist ein Strafverfahren in Gang, nachdem Sicherheitsdirektor Peter Reuteler (FDP) eine Anzeige einreichte, ohne sich mit seinen Regierungskollegen abgesprochen zu haben. Ziegler soll sich 2010 illegal Telefon-Randdaten – Anrufdauer und Anrufziel – von mehreren Staatsanwälten beschafft haben. Zu diesem Zeitpunkt lief ein Verfahren, um Urheber einer Indiskretion zu finden.
Nach Bekanntwerden der Bespitzelungsaffäre im Januar empfahl die Rechts- und Justizkommission des Kantonsrats, Ziegler nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Der drohenden Abwahl im Juni ist Ziegler nun zuvorgekommen. Die Justizaffäre dürfte den Kanton Schwyz allerdings noch längere Zeit beschäftigen.
PUK kann nicht alles untersuchen
Die Gegner der PUK aus FDP und CVP meinen, dass die Möglichkeiten der PUK überschätzt würden. Die PUK habe nicht die Befugnis, die Akten des Kantonsgerichts einzusehen, sagt der Präsident der Rechts- und Justizkommission, Roger Brändli (CVP). Damit habe die PUK gar nicht die Kompetenz, einen wichtigen Teil der Affäre zu untersuchen. Dagegen hätte die Rechts- und Justizkommission laut Brändli die Möglichkeit, Sachverständige für die Untersuchung der Vorgänge im Gericht einzusetzen.
Im Weiteren betonen die PUK-Gegner, dass der Auftrag der Untersuchung nicht klar sei. Ohne klare Ziele werde es auch keine Ergebnisse geben. «Sie werden untersuchen, was sie untersuchen wollen», spottet ein FDP-Parlamentarier hinter vorgehaltener Hand. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 29.03.2012, 17:26 Uhr
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