Schweiz

Beschwerde von UBS-Kunde abgelehnt

Aktualisiert am 22.04.2010

Die amerikanischen UBS-Kunden müssen sich gedulden und weiter mit der Ungewissheit über den Ausgang des gegen sie angestrengten Mammutverfahrens leben.

Beschwerdeführer war nicht legitimiert: Bundesverwaltungsgericht.

Beschwerdeführer war nicht legitimiert: Bundesverwaltungsgericht.
Bild: Keystone

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat es abgelehnt, auf die Beschwerde eines dieser Kunden einzutreten. Dieser Kunde widersetzte sich der Sistierung des gegen ihn eröffneten Verfahrens und machte Rechtsverweigerung beziehungsweise Rechtsverzögerung geltend. Er ersuchte das BVG, eine Schlussverfügung zu erlassen.

Das Gericht kam nun aber zum Schluss, dass der Beschwerdeführer zur Anfechtung der Sistierungsverfügung gar nicht legitimiert ist. Dieser am Donnerstag veröffentlichte Entscheid kann nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das BVG hatte letzten Januar die Beschwerde einer amerikanischen UBS-Kundin gutgeheissen und mit einem Pilotentscheid die Lieferung von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die USA gestoppt.

Nicht einverstanden

Damit stellte es auch die Rechtmässigkeit des Vergleichs in Frage, den die Schweiz und die USA im Steuerstreit am 19. August 2009 getroffenen haben. Der Bundesrat veranlasste in der Folge die Sistierung der vom Pilotentscheid betroffenen Fälle.

Damit war ein betroffener amerikanischer UBS-Kunde nicht einverstanden. Die Sistierungsverfügung sei illegal, argumentierte er und verlangte vom BVG, eine Schlussverfügung zu erlassen. Da der Bundesrat entschlossen sei, den mit den USA getroffenen Vergleich vom Parlament absegnen zu lassen, ergebe sich für ihn eine neue, für ihn nachteilige Rechtsgrundlage.

Situation hat sich geändert

Das BVG erinnert in seiner Medienmitteilung daran, dass sich die Situation seit einem vorläufig anwendbaren Änderungsprotokoll zum Amtshilfeabkommen geändert hat. Auch mit einer Aufhebung der Sistierungsverfügung könnte somit ein allfälliger nicht wieder gutzumachender Nachteil nicht mehr behoben werden.

Von der im August 2009 zwischen der Schweiz und den USA getroffenen Vereinbarung sind 4450 Konten betroffen. (sam/sda)

Erstellt: 22.04.2010, 12:39 Uhr

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