Schweiz

Berner Gutachter macht gute Geschäfte mit leichtgläubiger IV

Von René Staubli. Aktualisiert am 19.05.2011 62 Kommentare

Mit seiner Firma ZVMB GmbH erstellt der Neurologe und Psychiater Rüdiger Brinkmann seit 2003 Gutachten für die Invalidenversicherung. Dass er sein Millionengeschäft gar nicht ausüben dürfte, stört die IV nicht.

Millionengeschäft mit IV-Gutachten: Neue Richtlinien sollen Abhilfe schaffen.

Millionengeschäft mit IV-Gutachten: Neue Richtlinien sollen Abhilfe schaffen.
Bild: Keystone

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Von Mai 2002 bis August 2003 war Rüdiger Brinkmann beim Berner Inselspital angestellt – als Psychiatrischer Oberarzt an der Medizinischen Abklärungsstation für integrierte Gutachten (Medas Inselspital). Unter der fachlichen Aufsicht zweier Vorgesetzter verfasste er dort Gutachten für die Invalidenversicherung (IV). Als er das wirtschaftliche Potenzial dieser Tätigkeit erkannte, gründete der mittlerweile eingebürgerte Deutsche zusammen mit einem Schweizer Arzt das «Zentrum für versicherungsmedizinische Begutachtung» (ZVMB GmbH) in Bern. Die Firma schloss mit der IV einen Vertrag ab und diente ihr fortan als medizinische Abklärungsstelle Medas. In einem Vertrag wurde vereinbart, dass die ZVMB für die IV pro Jahr rund 200 Gutachten erstellen sollte.

Der Staat wurde für Brinkmann zu einer verlässlichen Einnahmequelle. Laut Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) hat die IV bei der ZVMB GmbH von 2004 bis 2009 über 1000 Gutachten zum Pauschalpreis von 9000 Franken in Auftrag gegeben (die Zahlen für 2010 liegen noch nicht vor). Dies entspricht einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 1,5 Millionen Franken. Ob Brinkmann wirtschaftlich völlig von der IV abhängig ist oder ob er auch noch andere Auftraggeber bedient, beispielsweise Versicherungen, will er nicht sagen.

Keine Berufsausübungsbewilligung

Bemerkenswert ist, dass Brinkmann ohne Bewilligung arbeitet. Wer im Kanton Bern die ärztliche Leitung einer Medas übernimmt, muss über eine Berufsausübungsbewilligung als Arzt verfügen, also im Medizinalregister eingetragen sein. Dies ist bei Brinkmann nicht der Fall. «Herr Dr. Brinkmann verfügt über keine Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern», bestätigt das Kantonsarztamt Recherchen des «Tages-Anzeigers».Brinkmann führt die Geschäfte der ZVMB mit Einzelunterschrift. Er zeichnet nicht nur als ärztlicher Leiter, sondern nimmt überdies als «Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, FRSM London» selber ärztliche Untersuchungen vor; Gutachten für die IV unterzeichnet er als verantwortlicher Arzt. Auch zu diesen Handlungen wäre er nicht berechtigt. «Wer die Verantwortung für ein ärztliches Gutachten übernimmt, benötigt eine Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern», heisst es beim Kantonsarztamt.

Amtliches Versäumnis

In seinen Medas-Verträgen hält das BSV zwar fest, dass «die begutachtenden Medizinalpersonen eine in der Schweiz anerkannte Facharztausbildung besitzen» müssen. Doch Brinkmann foutiert sich um diese Bestimmung, und das BSV setzt sie nicht durch. Man sei davon ausgegangen, dass der Arzt über die notwendige kantonale Bewilligung verfüge, heisst es beim Bundesamt, habe es aber «versäumt, dies konkret zu überprüfen». Das BSV und die Invalidenversicherung blieben selbst dann untätig, als ein Gericht die IV im Sommer 2010 auf den Missstand hinwies.

Trotz fehlender Bewilligung sieht das BSV keine Notwendigkeit, Brinkmanns Gutachten in Zweifel zu ziehen. Es bestehe «kein rechtlicher Grund», seine Gutachten für ungültig zu erklären, lautet die Begründung. Diesen Standpunkt vertritt das Bundesamt «nicht zuletzt auch deshalb, weil zahlreiche Gutachten von Herr Brinkmann sowohl von kantonalen Versicherungsgerichten wie auch vom Bundesgericht als rechtsgenüglich und korrekt eingestuft worden sind».

Gerichtliche Zweifel

Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau beurteilte die Qualität des Experten im Juli 2010 anders. Brinkmann hatte mit einem Gutachten erreicht, dass die IV einem Klienten die zuvor zugesprochene Rente wieder aberkannte. Dagegen klagte dieser. Die Richter befanden, Brinkmanns Bericht sei «keine fundierte Auseinandersetzung mit den in der Vergangenheit diagnostizierten psychischen Krankheiten zu entnehmen». Es könne deshalb «keineswegs auf die Aussagen von Dr. Brinkmann, dessen fachliche Qualitäten nicht ausgewiesen sind, abgestellt werden».

Nun droht Gutachter Brinkmann ein aufsichtsrechtliches Verfahren im Kanton Bern. Zwar will sich das Kantonsarztamt nicht zum konkreten Fall äussern. Es schreibt aber allgemein, soweit es davon Kenntnis erhalte, «dass ein Arzt oder eine Ärztin ohne die erforderliche Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern tätig ist, leitet es als Aufsichtsbehörde die erforderlichen Schritte ein».Brinkmann war trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zu einer Stellungnahme bereit. Es sei «keinesfalls so, dass ich Ihnen nicht Fragen, deren Sinn und Zweck ich verstehen kann, auch beantworten wollen würde», schrieb er per Mail. Es blieb dann aber bei der Absichtserklärung. Ihm gefalle der Ton nicht, den die Redaktion anschlage, liess er zuletzt verlauten.

Probleme schöngeredet

Der Fall Brinkmann zeigt, wie lange der Bund die Probleme mit den Medas verharmlost hat. Ende 2006 verteidigte der Bundesrat in Beantwortung einer Interpellation von SP-Nationalrätin Pascale Bruderer die Qualität dieser Einrichtungen noch eisern. Er schrieb, es seien «keine Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unvoreingenommenheit der Medas angebracht», zumal regelmässig geprüft werde, «ob die Ausbildung der Ärzte den Anforderungen des BSV genügt».

An der Jahrestagung 2008 der Medas in Olten teilte das BSV den ärztlichen Leitern dann plötzlich mit, «dass die Qualität ihrer Gutachten teilweise nicht befriedigend» sei. Laut einem Brief des BSV, der dem TA vorliegt, kamen in Olten auch «Bedenken betreffend Unabhängigkeit der Gutachterstellen vom BSV zur Sprache». Vor einem Jahr reichte die SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen eine parlamentarische Initiative ein. Als gewinnorientierte Unternehmen lebten die Medas «von Aufträgen vor allem der IV, der Suva und des BSV» und seien von diesen «wirtschaftlich abhängig», kritisierte sie. Kiener Nellen ersuchte das Parlament, «eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die eine faire Begutachtung der Versicherten» garantiere. Die Räte haben das Geschäft noch nicht behandelt.

TA-Recherchen zeigen, dass das BSV derzeit neue Richtlinien für die Medas erarbeitet. Aufträge sollen ab 2012 nur noch jene bekommen, welche die strengeren Auflagen bezüglich Organisation, Qualität und wirtschaftlicher Unabhängigkeit von der IV erfüllen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.05.2011, 10:06 Uhr

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62 Kommentare

.peter moser

19.05.2011, 04:34 Uhr
Melden 92 Empfehlung 0

Wie im Asylwesen, gibt es im Soziawlesen eine Industrie, welche auf Massenproduktion umgestellt hat, nach dem Motto, je mehr Umsatz desto mehr Profit. So kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Skandalen in der IV, wegen falschen Arztgutachten. Einige dieser Faelle wurden nur durch Gerichtsurteile bekannt. Warum wird nicht haerter vorgegangen gegen IV-Betrueger im Weissen Kittel. Antworten


Rainer Burri

19.05.2011, 10:25 Uhr
Melden 53 Empfehlung 0

Wer überheblich und überzeugend wirkt, hat Erfolg, und leistet sich in der Schweiz einfach alles. Auch wenn es gegen geltende Gesetze verstösst. Das ist ihnen Scheiss egal. Und die Kontrolle seitens des Staates fehlt oft ganz. Ja, man vertraut einfach blindlings und schützt solche kriminelle Machenschaften gar noch. Antworten



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