Schweiz
«Bei zehn Prozent der Eltern gibt es gravierende Konflikte»
Aktualisiert am 25.09.2012 172 Kommentare
«Konflikte kann es bei Fragen der Schulwahl, des Wohnortswechsels oder bei medizinischen Eingriffen geben»: Anna Hausherr, Zentralsekretärin des Schweizerischen Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV).
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Frau Hausherr, der Nationalrat hat mit der Beratung des neuen Sorgerechtsgesetzes begonnen. Damit soll die gemeinsame elterliche Sorge bei Scheidungen und Trennungen zum Regelfall werden. Sind Sie zufrieden?
Das gemeinsame Sorgerecht ist zweifellos gut, wenn Eltern in der Lage sind, einvernehmlich Lösungen im Interesse des Kindeswohls zu finden. In der Realität ist das aber nicht immer der Fall. Darum braucht das neue Gesetz über die elterliche Sorge zwingend Nachbesserungen.
Wo sehen Sie denn Probleme?
Das Gesetz sieht vor, dass derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, alltägliche und dringende Entscheide alleine fällt – und dies immer dann, wenn der andere Elternteil nicht mit vernünftigem Aufwand zu erreichen ist. Wer definiert aber, welche Entscheidungen alltäglich und dringend sind und was ein vernünftiger Aufwand ist? Gemeinsame Sorge hin oder her: Der alleinerziehende Elternteil, der die Kinder in Obhut hat, steht dann in der Pflicht, den andern Elternteil zu erreichen und sich mit ihm abzusprechen. Und er muss die Entscheide dann im Alltag mit dem Kind auch umsetzen. Das geht nur, wenn die Eltern sich einigen können. Sonst führt das zu endlosen Auseinandersetzungen, die den Kindern schaden.
Können Sie Beispiele nennen?
Konflikte kann es bei Fragen der Schulwahl, des Wohnortswechsels oder bei medizinischen Eingriffen geben. So kann es vorkommen, dass eine Zahnbehandlung nicht durchgeführt werden kann, wenn ein Elternteil nicht dazu einwilligt. Im schlimmsten Fall drohen immer wieder neue Verfahren bei Kinderschutzbehörden oder Gerichten. Solche Konflikte sind eine schwere Belastung für Kinder.
Was schlagen Sie vor, um solche Probleme zu lösen?
Die zuständigen Behörden müssen in jedem Einzelfall überprüfen können, ob die gemeinsame elterliche Sorge mit dem Wohl des Kindes übereinstimmt. Und sie sollen den getrennt lebenden Eltern unterschiedliche Entscheidkompetenzen zuweisen können, wenn das Wohl des Kindes es erfordert.
Der Nationalrat hat in der Detailberatung die Minderheitsanträge der SP, die auch in Ihrem Sinne waren, abgelehnt. Wird das neue Gesetz ein Papiertiger?
Das wird sich zeigen. Tatsache ist, dass in 90 Prozent der Fälle geschiedene und getrennte Eltern in der Lage sind, gemeinsam im Interesse des Kindes zu entscheiden. Tatsache ist aber auch, dass es bei den restlichen 10 Prozent gravierende Konflikte zwischen den Eltern gibt. Und hier muss das neue Gesetz die Kinder besser schützen.
Die Vorlage zum Sorgerechtsgesetz kommt noch in den Ständerat. Glauben Sie wirklich, dass die kleine Kammer Ihre Nachbesserungswünsche aufnehmen wird?
Es kommt immer wieder vor, dass der Ständerat lösungsorientiertere Entscheide fällt als der Nationalrat.
Was gedenken Sie zu tun, wenn das Sorgerechtsgesetz im parlamentarischen Prozess nicht in Ihrem Sinne abgeändert wird?
Wichtig wird sein, zu beobachten, wie sich das neue Gesetz in der Praxis auswirkt, und aufgrund dieser Erfahrungen nötige Verbesserungen einzubringen. Wichtig ist auch, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten und für die Vor- und Nachteile der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Kinder zu sensibilisieren.
Neben dem Sorgerecht soll auch das Unterhaltsrecht neu geregelt werden. Die entsprechende Vorlage von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ist zurzeit in der Vernehmlassung. Für welche Anliegen machen Sie sich beim Unterhaltsrecht stark?
Die Kinder in Einelternfamilien sind einem sehr hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Ein wichtiger Grund für diese Armut ist, dass viele zu wenig oder gar keine Unterhaltsbeiträge erhalten, weil der getrennt lebende Vater oder die getrennt lebende Mutter nicht genug Alimente zahlen kann. Wir setzen uns deshalb ganz besonders dafür ein, dass im Gesetz ein Mindestunterhaltsbeitrag für die Kinder festgeschrieben wird, am besten in der Höhe der Halbwaisenrente. Die Kinder können dann bei Bedarf Alimentenvorschüsse in dieser Höhe erhalten. Die Alimentenbevorschussung springt für die getrennt lebenden Eltern ein und hilft ihnen, damit auch sie finanziell für ihre Kinder sorgen können.
Der Nationalrat hat heute Vormittag die Beratungen zum neuen Sorgerechtsgesetz aufgenommen. Die Schlussabstimmung findet morgen Mittwoch statt. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 25.09.2012, 15:34 Uhr
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172 Kommentare
Das gemeinsame Sorgerecht wird zum Papiertiger, wenn das Besuchsrecht der Kinder nicht durchgesetzt werden kann. Damit ändert sich nichts zur heutigen Situation. Frankreich z.B. greift bei Besuchrechtsverletzung durch, was auch gesellschaftlich dort akzeptiert ist, da Kinder sowohl die Mutter als auch den Vater brauchen! Antworten
Das wurde aber auch Zeit...es ist doch in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar wenn Mütter dem Vater, vom Gesetz geschützt,die Kinder entziehen dürfen...es ist leider eine Tatsache dass dies Heute passiert...und wer leidet nachweislich darunter?Die Kinder natürlich...Es bleibt nur zu hoffen, dass die Linken endlich einsehen dass die Zeit der armen,unterdrückten Frauen vorbei is und es VÄTER gibt.. Antworten
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