Schweiz

Befürworter der Alternativmedizin fürchten um die Früchte ihres Sieges

Von Daniel Friedli, Bern. Aktualisiert am 06.10.2010 38 Kommentare

Das Bundesamt für Gesundheit will offenbar nur zwei der fünf alternativen Heilmethoden wieder in die Grundversicherung aufnehmen – die beiden unbedeutendsten.

Fas überall anzutreffen: Homöopathische Heilmittel werden heute in den meisten Schweizer Apotheken verkauft.

Fas überall anzutreffen: Homöopathische Heilmittel werden heute in den meisten Schweizer Apotheken verkauft.

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Gehört die Alternativmedizin in die Grundversicherung?

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48.3%

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51.7%

607 Stimmen


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Vergütungspflicht

Gerangel um fünf Behandlungsmethoden

Der Streit um die Vergütung der Komplementärmedizin dreht sich um 5 der über 200 praktizierten alternativen Heilmethoden. Volk und Stände haben im Mai 2009 den Satz in die Verfassung geschrieben, dass Bund und Kantone für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Der Bundesrat hatte zuvor argumentiert, was bei einem Ja punkto Grundversicherung geschehe, sei offen. Für die Befürworter war an die Initiative jedoch die Forderung geknüpft, dass folgende fünf Methoden wieder von der Grundversicherung bezahlt würden:

  • Die Homöopathie wurde 1796 von Samuel Hahnemann begründet. Sie geht davon aus, «dass Ähnliches durch Ähnliches geheilt wird». Die Mittel werden in Form von Globuli oder Tropfen abgegeben. Sie sind so stark verdünnt oder verrieben, dass der Ausgangsstoff kaum mehr nachweisbar ist.

  • Die Anthroposophische Medizin geht auf Rudolf Steiner zurück. Sie wendet – oft in homöopathischer Form – mineralische, pflanzliche und tierische Substanzen an, ein Beispiel ist die Misteltherapie bei Krebs. Zu dieser Disziplin gehören auch Kunsttherapie, rhythmische Massage und Heil-Eurythmie.

  • Die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) ist eine der ältesten medizinischen Therapien. Sie setzt grundsätzlich nur ganze Pflanzen oder Pflanzenteile wie Blüten, Blätter und Wurzeln ein. Diese werden frisch, als Tee, Saft, Tinktur oder Pulver verabreicht. Baldrian zum Beispiel dient als Beruhigungsmittel.

  • Die Neuraltherapie geht von «Störfeldern» im Körper aus. Ein Neuraltherapeutikum (meist ein Lokalanästhetikum) wird an bestimmten Punkten gespritzt, die nicht mit dem Ort des Symptoms identisch sein müssen. Behandelt werden so beispielsweise Migräne, Ohrenschmerzen oder Schilddrüsenstörungen.

  • Die Traditionelle Chinesische Medizin ist über 2000 Jahre alt und basiert auf dem Taoismus. Sie sieht in körperlichen Symptomen energetische Entgleisungen und richtet ihre Therapie danach aus. Zu ihren Säulen gehört etwa Qigong (Bewegungstherapie).
(fri/SDA)

Das Verdikt war deutlich: Mit 67 Prozent Ja-Stimmen haben die Befürworter der Komplementärmedizin letztes Jahr die Volksabstimmung gewonnen. Wie viel damit für ihre Sache gewonnen ist, bleibt aber offen – auch im umstrittensten Punkt ihres Anliegens: Werden die fünf alternativen Heilmethoden, die 2005 aus der Grundversicherung gestrichen wurden, künftig von den Krankenkassen wieder obligatorisch vergütet?

Meinungen sind gemacht

Über dieser Frage brütet derzeit die Eidgenössische Leistungs- und Grundsatzkommission und prüft dabei nochmals grundsätzlich, ob die Methoden die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen. Bis Anfang Jahr, so verlautet aus der Kommission, werde man dazu dem Bund eine Empfehlung abgeben.

Wie es scheint, sind aber zumindest im federführenden Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Meinungen schon weitgehend gemacht – und dies nicht im Sinne der Komplementärmediziner: Das BAG möchte offenbar, dass nur zwei der fünf Methoden wieder in die Grundversicherung kommen. Das bestätigen mehrere Parlamentarier, die in Kontakt mit den Fachleuten stehen. «Ich habe das so gehört», sagt FDP-Ständerat Rolf Büttiker. Ebenso äussert sich SP-Nationalrat Jean-François Steiert.

Gefährdete Homöopathie

Für zusätzlichen Ärger sorgt, dass beim BAG offenbar die Neural- und die Phytotherapie in der Poleposition sind – ausgerechnet jene zwei Methoden also, die in der Schweiz die geringste Bedeutung haben. Die beliebteste Heilmethode, die Homöopathie, bliebe aussen vor. Für die Befürworter der Alternativmedizin liegt darum der Verdacht nahe: Der Bund möchte eigentlich nichts tun, nur wagt er dies nach dem positiven Volksentscheid nicht und setzt nun darum auf die unbedeutendsten Methoden. Das BAG selber nahm gestern offiziell nicht Stellung. Es verwies auf den Instanzenweg, wonach der Bund den Entscheid erst nach Vorliegen der Empfehlungen der Leistungskommission fällen wird.

Keinen politischen Deal

Die Parlamentarier der Gruppe für Komplementärmedizin lassen sich dadurch indessen nicht beruhigen. «Wir befürchten, dass es verschiedene Gründe gibt, die Methoden nicht gleichzubehandeln», sagt die grüne Nationalrätin Yvonne Gilli. Und Rolf Büttiker warnt: «Es darf keinen politischen Deal geben.» Vielmehr seien alle fünf Methoden unvoreingenommen und strikt nach den WZW-Kriterien zu prüfen – und zwar durch unabhängige Experten. Damit meint die Parlamentariergruppe weder das BAG noch die vorberatende Leistungskommission. «Diese Kommission verdient unser Vertrauen nicht», sagt Gilli. Darin sässen die gleichen Leute, die schon 2005 die positiven Empfehlungen einer breiten Expertenrunde in den Wind geschlagen hätten.

Yvonne Gilli fürchtet vor allem, dass die Kommission die Wirksamkeit der Komplementärmedizin primär nach den wissenschaftlichen Kriterien der Schulmedizin nachzuweisen versucht. Dabei aber – so sehe es auch das Bundesgericht – dürfe man es nicht belassen, sagt Gilli. Vielmehr sei eine auch für Komplementärmedizin geeignete Methodik anzuwenden. Er will in der Frage nun nochmals das Gespräch mit dem BAG suchen.

Genug Experten in der Gruppe

Dort teilt man die Sorgen der Parlamentariergruppe jedoch nicht. Mit Vertretern aus Medizin, Ethik, von Versicherungen und Patientenorganisationen sei die Kommission breit genug abgestützt, um ein fundiertes Urteil zu fällen, erklärte Gesundheitsminister Didier Burkhalter kürzlich im Parlament. Zudem könne die Kommission, wenn sie dies wolle, auch noch externe Experten beiziehen. Bisher hat die Kommission davon abgesehen. Ob sie es noch tut, wird sich an ihrer nächsten Sitzung zeigen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 06.10.2010, 10:31 Uhr

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38 Kommentare

cristiano safado

07.10.2010, 08:44 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Nach den Worten von Couchepin auf den Volksentscheid nicht anders zu erwarten. In jedem Fall erwartet wird, dass Nikotinentzugsmittel (Ciban, Champix) ab sofort gratis abgegeben werden. Die Raucher bezahlen zusätzlich jährlich noch über 2,6 Milliarden an Tabaksteuern. Tabakprävention soll nicht weiterhin eine leere Worthülse des BAG zugunsten AHV und Subventionen für die NR-Organisationen bleiben. Antworten


Andreas Kyriacou

07.10.2010, 10:04 Uhr
Melden

@Ruedi L.: Ich sehe dies anders: Die Mehrheit der Ja-Stimmenden brachte ihr durchaus berechtigtes Missbehagen gegenüber den Pharmakonzernen zum Ausdruck (welche zur Abstimmung verdächtig still blieben, da auch sie nur begrenzt Freude an strengen Evidenzkriterien haben) und den Wunsch, NATURNAHE ABER WIRKSAME Methoden zu unterstützen. Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) gehört dazu, Homöopathie nicht Antworten



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