Schweiz
Banken dürfen Mitarbeiternamen an die USA liefern
Von Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 14.04.2012 111 Kommentare
Bundesratsbeschluss
Aus dem Bundesratsbeschluss vom 4. April 2012 in Sachen aktuelle Verhandlungen mit den USA über Finanzfragen – Kooperation mit US-Behörden: «Den in einem Verfahren mit den US-Behörden stehenden Schweizer Banken wird eine Bewilligung nach Artikel 271 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches zur Wahrung ihrer Interessen, insbesondere zur Darlegung ihres Geschäftsgebarens – einschliesslich (soweit erforderlich) damit zusammenhängender Daten über Bankmitarbeiter und Dritte, nicht aber Kundendaten – im grenzüberschreitenden US-Geschäft erteilt. Die Bewilligung ist befristet bis 31. März 2014 und kann auf Gesuch verlängert werden.» (TA)
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Der Bundesrat hat im Steuerstreit mit den USA erneut nachgegeben. Auf Druck der elf Banken, die im Fokus der USA stehen, hat er die Institute ermächtigt, dass diese den Strafverfolgungsbehörden der USA den E-Mail-Verkehr liefern, der im Zusammenhang mit dem Geschäft mit US-Kunden steht. Dies inklusive der Namen von Mitarbeitern und allfällig beteiligten Dritten, externen Vermögensverwaltern, Anwälten oder Treuhändern.
Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), bestätigt entsprechende Recherchen des TA: «Der Bundesrat hat den in einem Verfahren mit den US-Behörden stehenden Banken eine Bewilligung nach Artikel 271 Ziffer 1 StGB (hier geht es um Spionage, Anm. der Redaktion) zur Wahrung ihrer Interessen erteilt, womit sie zur Darlegung ihres Geschäftsgebarens im grenzüberschreitenden US-Geschäft Informationen – einschliesslich Daten über Bankmitarbeitende und Dritte (externe Vermögensverwalter oder andere Dienstleister), nicht aber Kundendaten – direkt an die US-Behörden übermitteln können.» Der Bund selber leite keine Namen weiter.
Dass die Banken jetzt liefern können, bedeutet einen Dammbruch in den Verhandlungen mit den USA. Noch im Februar hat das Bundesamt für Justiz eine solche Lieferung verboten und sie mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit für ein fremdes Land gleichgestellt. Das Veto der Juristen hat in der Folge die Verhandlungen praktisch zum Erliegen gebracht, die USA haben mit einer Klage gegen die Bank Wegelin reagiert. Diese ist inzwischen grösstenteils an die Raiffeisen verkauft worden. Die noch übrig gebliebenen zehn Schweizer Banken verhandeln einzeln mit den US-Staatsanwälten über eine Lösung des Steuerstreits.
Daten schon geliefert
Bei den betroffenen Banken wird der Beschluss begrüsst. So sagt Jan Vonder Mühll, Sprecher der Bank Bär: «Unser Institut begrüsst die Entscheidung des Bundesrats zur Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten. Dies ist ein konstruktiver Beitrag zu einer einvernehmlichen Lösung der laufenden Untersuchungen in den USA, von denen derzeit über zehn Schweizer Banken betroffen sind. Eine einvernehmliche Lösung ist nur mit einer vollen Kooperation mit den US-Behörden möglich, wozu die Entscheidung des Bundesrats massgeblich beiträgt.»
Bei den anderen Banken, bei der Credit Suisse, der Zürcher Kantonalbank, der Basler Kantonalbank sowie weiteren Privat- und Auslandbanken, tönt es ähnlich. Teilweise wurden die Daten auch schon geliefert, ebenso 600 Namen von vermuteten Steuerbetrügern, die ihre Konten bei der CS hatten und nicht gegen ein entsprechendes Amtshilfegesuch rekurriert haben. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) empfiehlt den Banken, die Namen zu übermitteln.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.04.2012, 07:17 Uhr
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