Schweiz

Bald kein Schlupfloch mehr für Schwarzfahrer

Von Erwin Haas. Aktualisiert am 15.03.2011 31 Kommentare

Wer kein Zugbillett hat, soll genauso hart bestraft werden wie jene, die ihre Mehrfahrtenkarte nicht abgestempelt haben.

Strafbar: Jede Fahrt «ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung».

Strafbar: Jede Fahrt «ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung».
Bild: Keystone

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Der Nationalrat hat gestern im Rahmen der Bahnreform 2 bei der Revision des Personenbeförderungsgesetzes eine Lücke geschlossen, die im Februar zu reden gab. Das Bundesgericht hatte entschieden, Verkehrsbetriebe müssten bei der Bestrafung von ertappten Schwarzfahrern mit verschiedenen Ellen messen: Wer eine Mehrfahrtenkarte löse und anschliessend vergesse, diese zu entwerten, mache sich strafbar. Wer überhaupt kein Billett habe, hingegen nicht. Wer sich also komplett um ein Ticket foutiert und einfach einsteigt, kommt bei einer Kontrolle besser weg als jemand, der ein ungültiges Ticket vorweist. Ein Urteil, das Tausende von ehrlichen Bahnkunden befremdete.

Gebüsst werden kann heute nur, wer «ohne gültigen Fahrausweis ein Fahrzeug auf einer Strecke benützt, auf der sie oder er den Fahrausweis selbst hätte entwerten müssen». Künftig macht sich nach dem Willen des Nationalrats schlicht und einfach strafbar, wer «ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung ein Fahrzeug benützt». Das revidierte Gesetz muss zwar in der Junisession noch durch den Ständerat. Doch es ist nicht anzunehmen, dass die kleine Kammer diesen Artikel nicht auch für vernünftig hält. Treten zwischen National- und Ständerat nicht grundlegende Differenzen zur ganzen Bahnreform auf, könnte der Artikel laut Verkehrskommissionspräsident Max Binder (SVP, ZH) im Januar 2012 in Kraft treten.

Luzern atmet auf

Willkommen dürfte die Änderung den Verkehrsbetrieben Luzern (VBL) sein. Als das Bundesgericht sein Urteil zu einem Fall in Freiburg bekannt gab und damit den Schwarzfahrern ein legales Schlupfloch öffnete, löste es bei VBL-Direktor Norbert Schmassmann Kopfschütteln aus. Er sprach von juristischer Wortklauberei und kündigte an, dass die VBL bis zur Schliessung dieser Gesetzeslücke «den gesunden Menschenverstand walten lassen und sich an der bisherigen Praxis orientieren» würden – im Klartext: Die VBL wollten das höchstrichterliche Urteil ignorieren.

Die VBL haben den Schwarzfahrern ohnehin den Kampf angesagt. Ihre Billettkontrollen haben sie seit einem knappen Jahr intensiviert und auf 24 Stunden ausgedehnt. Dabei greifen sie wie die Zürcher VBZ vermehrt zum Mittel der Grosskontrollen, bei denen Kontrolleure die Fahrzeuge durchkämmen. 2010 haben sie rund 2000 Fahrgäste verzeigt.

Doch die eigenmächtige Interpretation des Urteils aus Lausanne hat in Luzern sofort zu einem politischen Vorstoss geführt. Der grüne Grossstadtrat Hans Stutz machte aus der Schwarzfahrerfrage eine staatspolitische Grundsatzdebatte und fragte in einem dringlichen Postulat, ob es in der Schweiz mit ihrer Gewaltentrennung zulässig sei, ein Bundesgerichtsurteil einfach auszublenden. Die VBL der Stadt Luzern müssten sich an die Urteile der juristischen Gewalt halten – «auch wenn sie einem nicht in den Kram passen». Das Echo der Leserbriefschreiber war, gelinde gesagt, nicht im Sinne von Stutz. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.03.2011, 09:10 Uhr

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31 Kommentare

Thomas Abderhalden

15.03.2011, 11:32 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Liebe Autofahrer. Danke, dass Ihr bei jeder ÖV Diskussion schreibt, dass Ihr lieber Euer Auto nehmt. Das ist sehr interessant und bringt auch die Diskussion weiter. Und ich nehme an, wenn Ihr an der Tankstelle wegfährt ohne zu bezahlen, dann soll das bitte auch straffrei bleiben, bzw. der Tankstelleninhaber soll bitte grosszügig sein. Kann ja mal passieren. Antworten


Urs D.

15.03.2011, 09:44 Uhr
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Da fahr ich doch gern wieder mal mit dem Auto. Antworten



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