Schweiz

Aussenpolitik und Volksrechte: Ein politischer Dauerbrenner

Von Peter Meier. Aktualisiert am 26.04.2012 49 Kommentare

Die Auns-Initiative «Staatsverträge vors Volk!» ist nicht die erste Forderung nach mehr Mitbestimmung des Volkes in der Aussenpolitik. Die Frage wird vielmehr seit hundert Jahren kontrovers diskutiert.

1/3 Aussenpolitische Volksentscheide: Den Beitritt zum Völkerbund unterbreitete der Bundesrat 1920 dem Volk noch freiwillig. (Plakatsujet von 1920)
Bild: Eidgenössische Plakatsammlung / zvg

   

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Sollen Staatsverträge zwingend dem Volk vorgelegt werden? Dies fordert die am Donnerstag lancierte Initiative der AUNS.

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Wie stark soll das Volk in der Aussenpolitik mitreden? Die Auns-Initiative «Staatsverträge vors Volk!» wirft die Frage nicht zum ersten Mal auf (siehe Text unten). Sie ist hierzulande vielmehr ein politischer Dauerbrenner – beinahe so alt wie der Bundesstaat selbst. Dabei ist die direktdemokratische Mitsprache in den letzten hundert Jahren Schritt für Schritt ausgebaut worden.

Lange sind die Aussenbeziehungen freilich die uneingeschränkte Domäne von Bundesrat und Parlament. Alle Versuche, Staatsverträge der direktdemokratischen Kontrolle zu unterstellen, scheitern kläglich: Das Volk gilt als aussenpolitisch unmündig, seine Mitsprache in diesem Politikfeld als unmittelbare Gefahr für die Schweiz und ihre internationale Stellung.

Breite Protestbewegung

Die Wende kommt erst 1921 mit der «Waadtländer Initiative»: Das von einer breiten Protestbewegung getragene Volksbegehren verlangt, unbefristete sowie die für mehr als fünfzehn Jahre abgeschlossenen Staatsverträge dem fakultativen Referendum zu unterstellen. 71,4 Prozent der Stimmberechtigten und fast alle Kantone sprechen sich an der Urne für die Initiative aus – das Staatsvertragsreferendum wird damit erstmals in der Bundesverfassung verankert.

Das Volksrecht entwickelt bis zu seiner Revision 1977 indes kaum Wirkung. Von 57 Vorlagen in dieser Zeit wird nur in drei Fällen das Referendum ergriffen – zwei Verträge werden dabei abgelehnt. In den 60er-Jahren wächst der Reformdruck mit der Intensivierung der Aussenbeziehungen. Nicht nur die Zahl der Staatsverträge wächst. Diese gewinnen auch ökonomisch an Bedeutung und wirken sich zudem zunehmend innenpolitisch aus. In den eidgenössischen Räten mehren sich die Vorstösse, die auf eine Revision des Staatsvertragsreferendums abzielen.

Initiative als Auslöser

Der unmittelbare Auslöser für die Reform ist dann indes erneut eine Initiative: Die Nationale Aktion (NA) – die Vorläuferin der Schweizer Demokraten – fordert mit ihrem 1973 eingereichten Volksbegehren die Ausweitung des fakultativen Referendums auf befristete sowie rückwirkend auf bereits abgeschlossene Staatsverträge.

Von Volk und Ständen angenommen wird 1977 allerdings nicht die NA-Initiative, sondern der Gegenvorschlag des Bundesrates. Dieser erweitert die direktdemokratische Mitsprache aber ebenfalls wesentlich: Dem fakultativen Referendum unterstehen demnach nur unbefristete und unkündbare Staatsverträge, zugleich aber auch neu Beitritte zu internationalen Organisationen sowie Verträge, die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen.

Aussenpolitik legitimieren

Es sind vor allem zwei Motive, die den Bundesrat damals zum Ausbau der direktdemokratischen Mitbestimmung in der Aussenpolitik bewegen. Zum einen soll die Legitimation der Aussenpolitik verstärkt werden. Zum andern will man damit verhindern, dass wegen der direkten Anwendbarkeit der immer wichtiger werdenden Staatsverträge ein «kalter Abbau» von Volksrechten erfolgt – oder das Stimmvolk dies zumindest so wahrnimmt.

Die Revision des Staatsvertragsreferendums von 1977 entspricht bereits weitgehend der heute geltenden Regelung. Diese entsteht 2003 im Rahmen der Volksrechtsreform – und erfährt dabei noch einmal eine Ausweitung: Das fakultative Staatsvertragsreferendum gilt seither auch bei völkerrechtlichen Verträgen, «die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert» (siehe Box unten). Obligatorisch ist das Referendum seit 1977 für den «Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften».

Nur neun Fälle in 90 Jahren

Mit dem 1921 eingeführten und in der Folge ausgeweiteten Staatsvertragsreferendum ist ein zusätzliches Volksrecht geschaffen worden, das seither kaum genutzt wird. Zwischen 1921 und 2011, so zeigt eine Studie des Forums Aussenpolitik, gab es insgesamt 287 Möglichkeiten, das Referendum zu ergreifen. In 97 Prozent der Fälle ist sie nicht genutzt worden. Ergriffen wurde das Referendum in den neunzig Jahren in gerade einmal neun Fällen. Dabei hat das Stimmvolk siebenmal für den jeweiligen Staatsvertrag entschieden, zweimal dagegen. Bei den Beschlüssen zur Uruguay-Runde 1995 kam das Referendum nicht zustande. (Berner Zeitung)

Erstellt: 26.04.2012, 11:53 Uhr

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49 Kommentare

Thomas Tschan

26.04.2012, 12:36 Uhr
Melden 34 Empfehlung 0

Bedenkt man, wie sehr sich das Volk durch billige Polemik seitens der Parteien beeinflussen lässt und im Grunde nicht in der Lage ist, den Sachverhalt erst zu verstehen, so ist es in meinen Augen nicht unvernünftig, dass man auch in einer direkten Demokratie gewisse Entscheide, wie hier die Staatsverträge, dem Parlament überlässt. Antworten


Alain Mohler

26.04.2012, 13:34 Uhr
Melden 32 Empfehlung 0

Der schleichenden Entmündigung des Volkes ist Gegensteuer zu geben. Durch Internationale Verträge, die vielleicht im Grundsatz gut gemeint sind, entscheiden plötzlich fremde Richer über Schweizerische Anliegen.
Die Gegenfrage muss erlaubt sein, warum haben die Regierungen angst vor dem Volkswillen, wenn Sie sich sich, besonders vor den Wahlen, als Vertreter des Volkes sehen?
Antworten



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