Auch in Zukunft Extrawürste für Superreiche
Aktualisiert am 08.09.2010 28 Kommentare
Artikel zum Thema
Stichworte
Die Vorschläge des Bundesrat erfolgen dabei in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK). Die FDK schlug Mindestlimiten vor, nachdem das Zürcher Stimmvolk im Februar 2009 die Aufwand- oder Pauschalbesteuerung verboten hatte.
Konkret soll der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (heute: das Fünffache) beziehungsweise das Dreifache des Pensionspreises (heute: das Doppelte) betragen.
Sieben- statt fünffache Wohnkosten
Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken gelten. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen müssen. Dessen Höhe liegt aber im freien Ermessen der Kantone. Berücksichtigen müssen die Kantone bei der Pauschalbesteuerung künftig auch die Vermögenssteuer.
Treten die neuen Mindestansätze in Kraft und verlässt keiner der 4500 Pauschalbesteuerten die Schweiz, so dürfen Bund und Kantone mit zusätzlichen Steuermillionen rechnen. Gemäss Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung würden die Erträge der Eidgenossenschaft aus der direkten Bundessteuer um 124 Millionen Franken auf 255 Millionen Franken ansteigen (Zahlenbasis 2007).
Trotz der vorgeschlagenen Verschärfung der Bemesssungsregeln bleibe die Aufwandbesteuerung ein Instrument zur Stärkung der Standortattraktivität, schreibt der Bundesrat. Arbeitsplätze, welche mit dieser Besteuerungsform verbunden seien, dürften weitgehend erhalten bleiben.
Verhältnismässiger und transparenter
Gleichzeitig führten die neuen Regeln dazu, dass die Aufwandbesteuerung nicht zu einer unangemessenen Besserstellung der betreffenden Personen führe. Die Besteuerung werde verhältnismässiger und transparenter. Eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung lehnt der Bundesrat indes aus volkswirtschaftlichen Gründen ab.
Die Pauschalbesteuerung ist äusserst umstritten. Seit der Volksabstimmung im Kanton Zürich sind in mehreren Kantonen Vorstösse mit dem gleichen Ziel eingereicht worden. So in der Waadt, in Baselland, in Ausserrhoden, Luzern, Bern und St. Gallen.
Im Kanton Thurgau wurde eine Initiative zur Abschaffung eingereicht, in der Waadt ist ein Volksbegehren nur knapp nicht zustande gekommen.
Aufgeschreckt durch diese Unmutsbekundungen, sprachen sich die kantonalen Finanzdirektoren im Januar dafür aus, die Bedingungen zu verschärfen. Diese Vorschläge will der Bundesrat nun in einem Gesetz verankern. Die Vernehmlassung zum Entwurf dauert bis am 17. Dezember. (bru/sda)
Erstellt: 08.09.2010, 16:35 Uhr
Kommentar schreiben
28 Kommentare
Die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer ist mit der Rechtsstaatlichkeit unvereinbar und gehört deshalb ersatzlos abgeschafft. Sie entsprngt überdies einer unterwürfigen Bücklingsmentalität, die jedem freien Schwerzer widerlich ist. Wo bleibt eine entsprechende Volksinitiative auf Bundesebene? Antworten



































