Schweiz
Auch Ausschaffungshäftlinge sollen künftig «Reisegeld» erhalten
Von Fabian Renz. Aktualisiert am 12.04.2012 113 Kommentare
Genfer Hilfsmodell
Der Kanton Genf zeigt sich grosszügig gegenüber straffällig gewordenen Ausschaffungskandidaten aus dem Maghreb: Die Rückkehr in die nordafrikanische Heimat wird dort mit bis zu 4000 Franken unterstützt (TA von gestern). Finanziert wird die Hilfe aus dem Etat konfiszierter Drogengelder. Die rechten Parteien sind von dem Projekt wenig angetan, die örtlichen Sektionen von SP und Grünen dagegen äusserten lebhafte Zustimmung.
Nun wird von links Einspruch erhoben: Der Schwyzer Nationalrat Andy Tschümperlin, Chef der sozialdemokratischen Bundeshausfraktion, ist gegenüber dem sogenannten Projekt Maghreb «sehr skeptisch», wie er auf Anfrage erklärt. Grund dafür seien «rechtsstaatliche Bedenken». Tschümperlin findet es problematisch, ausgerechnet straffällig gewordene Personen mit hohen Beiträgen zu unterstützen – «da sollten wir wirklich sehr vorsichtig sein».
Das Bundesamt für Migration hingegen begrüsst das Genfer Vorgehen, wie Kommunikationschef Joachim Gross betont. «Wir halten sehr viel davon. Alles, was dabei hilft, die Rückkehr zu beschleunigen, nützt letzten Endes der Schweiz.» Trotz der anfallenden Projektkosten könne unter dem Strich Geld gespart werden. (fre)
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Abgewiesene Asylsuchende, die in ihr Heimatland zurückkehren, bekommen von der Schweiz als Startkapital für ihr neues altes Leben je nach Konstellation mehrere Tausend Franken. Diese Rückkehrhilfe können sie nur beanspruchen, wenn sie das Gesetz nicht brechen und sich kooperativ verhalten.
Nun plant das Bundesamt für Migration (BFM), das finanzielle Anreizsystem auszubauen. Wie BFM-Kommunikationschef Joachim Gross auf Anfrage erklärt, sollen neu auch widerspenstige Abgewiesene, die in Ausschaffungshaft sitzen, von finanziellen Anreizen zur Rückkehr profitieren können. Wer bereit ist, den Rückflug selbstständig per Linienmaschine anzutreten, erhält künftig ein «Reisegeld» von maximal 500 Franken. Die Polizei eskortiert den Häftling in diesem Fall nur so lang, bis er das Flugzeug betreten hat. Auf diese Weise kann eine Ausschaffung über einen der teuren Sonderflüge, der mit menschenrechtlich umstrittenen Zwangsmassnahmen verbunden ist, vermieden werden.
Kostspielige Flugbegleitung
Ziel dieser Massnahme ist laut Gross, «auch bei der unfreiwilligen Rückkehr möglichst viele Personen zu einem Rückflug ohne teure Flugbegleitung zu bewegen». Eine entsprechende Verordnungsanpassung soll im Rahmen der aktuellen Asylgesetzrevision erfolgen.
Der Vorschlag polarisiert. «Ich habe daran gar keine Freude», sagt der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Es sei ein «Akt der Verzweiflung», wenn das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens nur dank einer Geldprämie durchgesetzt werden könne. Fluris Partei- und Ratskollege Philipp Müller (AG) ist gleicher Meinung:«Es ist hoch problematisch, bei unkooperativem Verhalten finanzielle Unterstützung auszurichten.» Damit werde der «Glaubwürdigkeit unser Rechtsstaates» Schaden zugefügt. Gerhard Pfister (CVP, ZG) bezweifelt überdies, dass 500 Franken unkooperative Ausschaffungskandidaten tatsächlich zum Einlenken motivieren können. «Es gibt nur eine Lösung, und das ist der konsequente Vollzug der negativen Asylentscheide.»
Unterstützung von der SVP
Dafür kommen aus der SVP, die sonst meist Verschärfungen propagiert, für einmal positive Signale. Mit den Reisegeldzahlungen an Ausschaffungshäftlinge werde einem Anliegen kantonaler Behörden entsprochen, sagt Heinz Brand. Der Bündner SVP-Nationalrat, der viele Jahre lang die Bündner Fremdenpolizei leitete, steht der Massnahme «aus pragmatischen Gründen» wohlwollend gegenüber. «Das ist für uns viel billiger als Sonderflüge und Ausschaffungshaft.» Kleine Beträge könnten durchaus Wirkung entfalten, da ihr Wert in den Herkunftsländern der Betroffenen höher sei als hierzulande.
Für Hans Fehr (SVP, ZH), der zu den kompromisslosesten Vertretern einer harten Asylpolitik gehört, ist schwergewichtig die Attraktivität der Einwanderungsdestination Schweiz zu senken. Doch selbst Fehr unterstützt das Reisegeld im Grundsatz. Es sei aber strikte darauf zu achten, dass keiner der Profiteure wieder einreise und ein zweites Mal Geld erhalte. Und die Obergrenze dürfe in jedem Fall nicht über 500 Franken liegen.
«Gut für alle Beteiligten»
Beat Meiner, Generalsekretär der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, glaubt hingegen, dass die Beträge für einen nennenswerten Effekt noch deutlich höher liegen müssten, als dies vorgesehen ist. Meiner versteht zwar die rechtsstaatlichen Bedenken. «Aber wenn sich Leute so zur Ausreise motivieren lassen, ist das doch gut für alle Beteiligten.»
Weiter als der Bund geht der Kanton Genf, der verurteilte Kleinkriminelle mit Beiträgen bis zu 4000 Franken zur Heimkehr anspornt (TA von gestern). Auf Bundesebene ist laut BFM-Sprecher Gross derzeit nichts Gleichwertiges geplant.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 12.04.2012, 06:37 Uhr
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113 Kommentare
Diese Loesung finde ich gut, obwohl es eine voellige Kapitulation des Rechtsstaats vor der Asylschwemme in die Schweiz ist. Hauptschuld an diesem Asylchaos hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht, welches die Schweiz mit seiner exotischen Rechtssprechung im Asylbereich, so attraktiv gemacht hat. Antworten
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